Mitglied inaktiv
Hallo, hatte vorhin schon eine Frage gestellt wg. gemeinsamen Sorgerecht, habe aber etwas vergessen: Wir haben nach fast zwei Jahren das gemeinsame Sorgerecht für unseren Sohn (2Jahre) geteilt (vorher hatte ich es allein). Ich habe es mit dem Kindsvater (mit dem ich da noch zusammen war) geteilt, damit er nicht zur Bundeswehr muss und somit unsere Existenz gefährdet würde (er stand kurz vor der Scheinselbstständigkeit, welche er dan nicht hätte antreten können, sein alter Job war schon gekündigt, ich noch in Elternzeit). Daraufhin habe ich wie gesagt nach sehr langen Überlegungen das Sorgerecht mit ihm geteilt. Nun sind wir seit 2 Wochen getrennt und wir kommen überhaupt nicht mehr miteinander klar, wie ich Ihnen ja schon vorher schrieb. Er lässt kaum mit sich reden, sagt, alles was er mit dem Kind mache, hätte mir egal zu sein, er besteht nur noch auf seine Rechte, egal ob sie gut sind für das Kind oder nicht. Ich wollte alles einvernehmlich und gütlich mit ihm regeln, er hält sich nicht an Absprachen, kommt wann und wie er will in unsere noch gemeinsame Wohnung, hält mir seine neue Beziehung ständig vor Augen (sie telefonieren hier zusammen, er hatte sie auch schon hier zuhause als sie noch nicht zusammen waren aber kurz davor), er gibt mir nur noch das Gefühl genervt von mir zu sein und das ich unfähig für alles wäre. Im Prinzip wollte ich das gar nicht als Grund sehen, dieses in das gemeinsame Sorgerecht einfließen zu lassen, denn es sind zwei Paar Schuhe, die sich hier abspielen. Aber die Umstände dessen, wie er momentan mit mir umgeht (und aus finanziellen Gründen wohnen wir leider noch zusammen) macht es mir derzeit unmöglich vernünftig mit ihm das gemeinsame Sorgerecht auszuüben. Daher meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit, wenn sich der Vater gegenüber der Mutter so übelst daneben benimmt, das gemeinsame Sorgerecht noch streichen zu lassen? Ich hätte nie gedacht, dass ein Mensch sich so ändern kann und wollte immer nur das Beste für ihn und den Kleinen aber wie gesagt: Zur Zeit lässt er kaum mit sich reden und fühlt sich immer gleich angegriffen und beruft sich dann auf sein Sorgerecht... Fragende Grüße Schneeschuh
Hallo, bitte lesen Sie die hInweise u fragen Sie kürzer! Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Tja... die elterliche Sorge kann ihm nur ein Richter wieder aberkennen. Da m,ußt Du klagen und GUTE gGründe dafür haben. Das Kindeswohl muß gefährdet sein. Viele Grüße Désirée
Ähnliche Fragen
Guten Abend! Erstmal möchte ich sagen,dass ich ursprünglich aus Bulgarien komme , bzw. ich bin Ausländerin.Mein Mann,mit dem ich seit 2021 in einer Beziehung bin,ist auch ein Bulgarer. Schon seit Langem streiten wir uns,er meckert über alles,er ist einfach ständig unzufrieden. Deshalb habe ich vor,die Beziehung zu beenden,dennoch kann ich ...
Guten Abend! Erstmal möchte ich sagen,dass ich ursprünglich aus Bulgarien komme , bzw. ich bin Ausländerin.Mein Mann,mit dem ich seit 2021 in einer Beziehung bin,ist auch ein Bulgarer. Schon seit Langem streiten wir uns,er meckert über alles,er ist einfach ständig unzufrieden. Deshalb habe ich vor,die Beziehung zu beenden,dennoch kann ich ...
Guten Tag Frau Bader, mein Noch-Mann und ich befinden uns in Trennung. Er wird nun endlich ausziehen. Unsere 2,5 Jahre alte Tochter wird bei mir in unserer Wohnung wohnen bleiben. Er möchte sein Umgangsrecht beanspruchen, allerdings nicht auf feste Tage einige da er nicht weiß wann er was zutun hat und sich nicht danach richten möchte ...
Hallo Frau Bader , der Vater meiner beiden Kinder aus 1Ehe ( davon eines mit einer Behinderung ) hat das Sorgerecht freiwillig vor einem Jahr abgegeben nach der Scheidung . Er hat sich auch darmals nicht aktiv um seine Kinder gekümmert, er ist chronisch krank und ( dauerarbeiten) ich habe daher alle Behördengänge / Ärzte/ Schulen/ Kita usw der ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe ein paar Fragen zum alleinigem Sorgerecht, ich hoffe, dass Sie die mir beantworten können. Ich war nicht verheiratet, gemeinsames Sorgerecht, bin letztes Jahr mit unserem kleinen Sohn aus der gemeinsamen Wohnung gezogen, in ein anderes Bundesland. Ich denke, dass der Kindsvater (KV) zustimmen würde, dass Sor ...
Guten Tag Frau Bader, da auf mich bald voraussichtlich eine gerichtliche Auseinandersetzung zukommt, habe ich eine allgemeine Frage. Streitpunkt ist ein gemeinsames Kind, für das beide Elternteile das Sorgerecht haben. Sofern ein Elternteil einen Sorgerechtsantrag, konkret: Übertragung Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR), stellt, welche Möglic ...
Liebe Frau Bader, mein Ex und ich waren nicht verheiratet. Er Zwang mich beim Standesamt zu unterschreiben das unser Kind so heißen muß wie er - weil sein Kind nicht so heißen durfte wie ich und die Geschwister da wir den Nachnamen meines Ex Mannes tragen - . Unter Druck gesetzt hab ich das unterschrieben, ebenso auf dem Jugendamt die Sorgerechtse ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin seid 11 Jahren alleinerziehende Mutter eines 14 Jahre alten Jungen . Die Umgangspflicht des Vaters besteht seid genau einem Jahr nicht mehr. Eine WhatsApp Nachricht zum Geburtstag lediglich und eine an Weihnachten. Kein telefonischen Kontakt in dem ganzen Jahr über. Jetzt soll auch noch der Unterhalt gekürzt werde ...
Guten Abend Fr Bader Meine Name ist Beatrice Ich habe eine Problem und zwar, habe Beziehung mit eine man kappt und bin ich schwanger geworden, wir schreiten jetz wegen Sorgerecht, ich will aber das er nicht bekommen, mit grund der kommen von Iran, und der hat mehrmals zu mir gesagt wenn kind 3 jahre alt ist, der schicke sie nach Iran habe angst ...
Guten Tag, ich habe große Sorge. Der Vater meiner 2 Kinder hat im Dezember 2025 einen Antrag auf das gemeinsame Sorgrecht gestellt. Bisher hatte ich seit Geburt das alleinige. Aus Angst vor den Kosten habe ich nachgegeben und bin vor dem Gerichtstermin zum Jugendamt gegangen und habe das Sorgerecht dort geteilt, aber nur unter der Voarussetzung, ...
Die letzten 10 Beiträge
- Kündigung in Elternzeit
- Steuerklassenwechsel im Beschäftigungsverbot
- Betriebsübernahme nach Elternzeit
- 2 Elternzeitabschnitte
- Bewerbungsgespräch während des Beschäftigungsverbots
- Beschäftigungsverbot und zuvor angeordneter Überstundenabbau
- Resturlaub, Fehlerfreier Elternzeit Antrag
- Fortbildung während des Beschäftigungsverbotes
- Kündigung
- Probleme bei Übergabe des Kindes