Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, meine Frage ist etwas kompliziert. Ich hoffe aber trotzdem, dass sie einen Rat für mich haben. Ich habe sonst keine Möglichkeit einen Anwalt aufzusuchen, weil ich auch gar nicht wüsste wohin oder zu wem ich gehen muss. Also ich bin türkische Staatsangehörige. Mein Mann ebenso. Unsere Tochter hat zusätzlich noch die deutsche. Wir haben vor ca. 12 Jahren hier in Deutschland auf einem türk. Konsulat geheiratet. Das bedeutet wohl, dass wir nach türk. Recht geheiratet haben, oder? Wenn ich mich also von meinem Mann trennen würde, müsste das auch nach türk. Recht gehen, stimmts? Aber meine Tochter hat doch auch die deutsche Staatsangehörigkeit. Wenn es nun ein Rechtstreit wegen des Sorgerechts geben würde, müssten wir dass dann nach türk. oder deutschem Recht regeln???? Mein Mann droht mir immer, im Falle einer Trennung, mir meine Tochter nie mehr zu zeigen. Also auf gut deutsch entführen. Natürlich um mich so zu bestrafen, weil ich es gewagt habe, ihn zu verlassen. Ich kann aber nicht ohne meine Tochter sein. Sie ist 5 Jahre alt. Was kann ich tun, damit ich meine Tochter behalten kann und trotzdem mich von meinem Mann trennen kann?? Was würden Sie mir raten? Auch wenn ich das Sorgerecht für mein Kind hätte, besteht immer die Gefahr, dass er mir mein Kind nicht zurückbringt, wenn er sie mal mitnimmt. Wie kann ich dem vorbeugen? Helfen Sie mir bitte!! Liebe Grüße Nevin
TEST
Hallo, also, rechjtlich wird er das Kind nicht aus D nehmen dürfen - aber das hat ja nichts mit dem zu tun, was tatsächlich zu passieren droht. Ich würde mich, je nach Wohnort, an spezielle Anlaufstellen wenden und im Zweifel in ein Frauenhaus gehen - da ist mein gegen so etwas abgesichert. Es gilt aber hier nach EGBGB türk. Recht. Gruß, NB
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was kann ich tun tortz vorstrafen um ein gemeinsames sorgerecht zu bekommen oder haben diese nichts mit zutun
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