Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Sorgerecht bei Verstobenen Elternteil!

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Sorgerecht bei Verstobenen Elternteil!

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Hallo mich bewegt eine ganz große Frage was wird auch meinen beiden Töchtern wenn ich als Mutter versterbe aber mit einem anderen Mann verh. und auch Kinder habe .War nicht mit dem Vater der beiden Töchter verh. kann ich was schriftlich machen so das der Vater der Mädchen nicht anspuchmachen kan und die Kinder auseinander reist , sie möchten auch den Kontakt zum Leiblichen Vater nicht.Die Mädchen sind 7J. und 10J alt. Wäre nett wenn sie mir weiterhelfen könnten. Vielen Dank.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können ein Vorsorgetestament machen.Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift von beiden erstellen. Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren. In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders. Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht. Dies kann am Alter der Person oder an ihrem Lebenswandel liegen. Neulich las ich aber einen Fall, wo der "Stiefvater" die Kinder bekommen hat, weil sie ihn viel besser kannten und der leibliche Vater die Klage verloren hat. Gruß, NB


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