5xsimsalabimbambum
Sehr geehrte Frau Bader, der leibliche Vater meines 12-jährigen Sohnes wollte -tatsächlich nach 12 Jahren und nach sehr viel Desinteresse bin hin und Stalking mir gegenüber- per Gericht das gemeinsame Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht einklagen. Dabei ging er massiv, destruktiv und im Rahmen Übler Nachrede gegen mich (und zum Teil auch gegen meinen jetzigen Mann) vor. Es erfolgten Gespräche mit dem Jugendamt, mit der Verfahrenspflegerin meines Sohnes und ich suchte eine Erziehungsberatungsstelle auf, in der ein versierter Kinder- und Jugendpsychologe die Leitung hat. ALLE "Fachkräfte", die mit meinem Sohn (empathisch, sympathisch / Gymnasiast, gute Zensuren, viele Freunde und Hobbies...) und mir sprachen, beglückwünschten mich für den "kleinen/großen Stammhalter" und lehnten durchweg ab, dem Vater das hälftige Sorgerecht zu geben (unter anderem aufgrund seines Verhaltens in der Vergangenheit). Dies war auch der Beschluss der gerichtlichen Anhörung (bzw wurde der Kindsvater zu Beginn der Gerichtstermins darum "gebeten", doch einfach den Antrag zurück zu ziehen). Er -der Kindsvater- stellte einen Antrag auf Prozesskostenhilfe (er ist selbständig und kann daher ja Kosten/Ausgaben durchaus "gut" geltend machen). Nun sollen mein Mann (der mit der "Sache" an sich ja gar nichts zu tun hat/te) und ich sämtliche Kosten tragen (unsere Anwältin und "unseren Anteil" an den Gerichtskosten)?? Wir haben zwar gute Einkommen, jedoch auch Belastungen und erwarten ein 4. Kind. D.h. wir haben finanziell durchaus zu haushalten. Gibt es Möglichkeiten, uns -da wir das Ganze keineswegs in die Wege leiteten und da auch noch durch die Gegenseite der Antrag zurückgezogen wurde- das Finanzielle zu ersparen oder zu erleichtern? Alleine unsere Anwaltskosten liegen bei 1000 EUR und ich könnte nur heulen. Danke und Grüße, Julie
Hallo, wenn ein Forumsbesucher anwaltlich vertreten ist, darf ich nichts dazu sagen. Das sieht das Standesrecht so vor. Hier gilt der Spruch: „Eine Krähe…“ Tut mir Leid. Liebe Grüsse, NB
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