Hallo Frau Bader, ch lebe von meinem mann getrennt und die Scheidung steht demnächst an. Unser Sohn ist 1,5 Jahre. Der KV möchte keinen Unterhalt zahlen und mir ist es wichtiger, daß ich ihn wegen nichts fragen muß und er sich aus allem herraushält. 1.) Er würde das Sorgerecht abgeben, wenn ich ihn nicht anzeige, daß er keinen Unterhalt für seinen Sohn zahlt. Würde er sich oder ich mich dabei stafbar machen? 2.) Er würde es wenn dann schriftlich haben wollen, daß ich ihm die Unterhaltszahlungen dann freistelle! Könnte das gegen mich verwendet werden? Falls diese "Lösung" total unpraktikabel wird, inwieweit muß der KV seine rechte abgeben, um gesetzlich von den Unterhaltszahlungen befreit zu sein? 3.) kommt da nur Adoption in Frage? 4.) Müßte mein Sohn dann von einem anderen Mann (neuer Partner)adoptiert werden oder kann komplett alles an mich gehen? 5.) Müßte ich dann mit dem neuen Partner verheiratet sein? Fakt ist, daß der KV zu allem bereit wäre, was ihm Kosten erspart und ich möchte ihm aber nicht einfach so etwas schenken und mich schon garnicht in rechtliche Schwierigkeiten bringen. Vielen Dank für ihre Antwort
Mitglied inaktiv - 12.05.2004, 12:39