Hallo Frau Bader,
Mein Partner und ich haben vor zu Heiraten,Meine Tochter stammt aus einer anderen Beziehung und wir haben beide das sorgerecht. Mein Freund möchte meine tochter gerne meine Tochter Adoptieren. Ist das möglich wenn der Kindsvater das Sorgerecht abgibt? Oder ist es auch möglich das er das halbe Sorgerecht behält und mein Freund sie trotzdem Adoptieren kann?Was muss ich alles tun damit mein freund sie adoptieren kann?
danke
Mitglied inaktiv - 21.09.2007, 12:58
Antwort auf:
Sorgerecht/adoption
Hallo,
das ist nur möglich, wenn der leibliche Vater zustimmt. Der hat dann gar keine Rechte mehr an dem Kind.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.09.2007
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Sorgerecht/adoption
Der Kindsvater muss zustimmen. Das Sorgerecht kann er nicht behalten, wenn sie von deinem Freund adoptiert wird. Im Falle einer Trennung von dein Freund und er hätte sie adoptiert müsste er dir für sie Unterhalt zahlen, sie hätte Erbansprüche, wenn er sterben würde.
Tun kannst du nichts, wenn der Kindesvater nicht zustimmt.
Mitglied inaktiv - 21.09.2007, 15:37
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Sorgerecht/adoption
Also eine Adoption würde ich mir sehr gut überlegen. Da hat auch das JA immer mitzureden. Die durchleuchten deinen Freund und seine Familie bis zu den Großeltern. Und wie mela schon schrieb: Wenn der leibliche Vater nicht zustimmt, geht gar nichts.
Vllt. wäre eine Namensänderung eine Idee? Wenn der leibliche, sorgeberechtigte Vater zustimmt, kannst du bei einer Heirat den Nachnamen des Kindes ändern lassen, so dass das Kind genauso heißt wie du (und dein neuer Mann).
Viel Erfolg!
Annette
Mitglied inaktiv - 21.09.2007, 17:49
Antwort auf:
Sorgerecht/adoption
Meine Vorrednerinnen haben Recht. Ohne die Zustimmung des Kindsvaters ist eine Adoption ausgeschlossen. Mit einer Adoption würde der Kindsvater nicht nur seine Rechte sondern auch seine Pflichten abgeben, sprich du würdest für dein Kind keinen Unterhalt mehr bekommen und im Falle des Todes des Vaters hätte dein Kind keine Erbansprüche mehr. Der Adoptionsvater hingegen wäre dann im Falle einer Trennung zu Unterhalt verpflichtet und dein Kind auch Erbberechtigt. Da hängt sehr viel dran!
Selbst für eine EInbenennung brauchst du die Zustimmung des Kindsvaters!
Mitglied inaktiv - 24.09.2007, 09:04