Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Sonderzahlungen in den Elternzeit

Frage: Sonderzahlungen in den Elternzeit

Mutti1000

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Hallo Frau Bader, ich gehe im Juni in Mutterschutz und anschließend in die Elternzeit. Die Firma zahlt regelmäßig Urlaubsgeld (Juni), Weihnachtsgeld (November) und die Erfolgsbeteiligung (Dezember und März). Bekomme ich diese Leistungen in Elternzeit ausbezahlt? Werden diese nicht an Elterngeld angerechnet? Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das kommt auf die Grundlage der Zahlung u die diesbzügliche Regelung an. Liebe Grüße NB


Dojii

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Ob sie ausgezahlt werden kann ich nicht sagen, das liegt ab Arbeits-/Tarifvertrag. Aber sie werden nicht auf das Elterngeld angerechnet, da sonstige Bezüge oder Einmalzahlungen nicht berücksichtigt werden.


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