Sabrina28579
Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann und ich hatten aus beruflichen Gründen vor, mit unseren 2 Kindern (2 Jahre, 7 Wochen) in ein 2-Familienhaus zu ziehen. Dort befinden sich 2 Parteien, von denen 1 durch die Eigentümerin der einen Wohnung bewohnt wird. Die andere, in die wir ziehen würden, gehört einem Herren, der mehrere Immobilien besitzt. Hauptausschlaggebend, die Wohnung anzumieten, war für uns unter anderem eine Gartenmitbenutzung, und das ein geräumiger Kellerraum zur Wohnung gehören würde. Heute erfuhr mein Mann bei einem Gespräch mit der "Nachbarin", die er vor unserem geplanten Einzug am 03. März gerne schon mal kennenlernen wollte, jedoch, das weder der Kellerraum, noch eine Gartenmitbenutzung Bestandteil des Vertrages wären/sein dürften, da SIE die alleinige Eigentümerin sei. Ausschließlich die Wohnung und der Dachboden seien Eigentum unseres künftigen Vermieters. Nun meine Frage: hätten mein Mann und ich das Recht auf eine fristlose Kündigung, bzw. Sonderkündigungsrecht? Ich hoffe auf eine baldige Antwort, und danke Ihnen im Voraus. Mit freundlichen Grüßen, Sabrina Jakob
RUB
Mitglied inaktiv
Stehen denn Garten und Kellerraum im Mietvertrag ? Wenn ja und dem ist wirklich nicht so , dann wäre das ja schon fast Betrug ! Aber davon weg, Frau Bader macht Familienrecht und Deine Frage ist Mietrecht.
Lina_100
Wenn es Miteigentum is müsste es eine Twilungserklaerung geben, lassen Sie sich diese vorlegen um das zu klären. Möglicherweise will die Dame ja auch nur Missstimmung verbreiten.
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