Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Sonderkündigungsrecht

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Sonderkündigungsrecht

MamiVonT

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Guten Tag, Ich bin mir nicht sicher ob die Frage hierher passt, aber falls ich eine Antwort bekomme wäre ich sehr dankbar :) Ich habe vor 3 Wochen meine Tochter zu einem Kinderschwimmkurs angemeldet. Die Wassertemperatur im Lehrschwimmbecken beträgt seit jeher 31 Grad Celsius. Gestern bekam ich dann eine Mail von der Schwimmschule, dass die Temperatur auf 27 Grad gesenkt wird. Da meine Tochter extrem Kälteempfindlich ist habe ich versucht vom Kursvertrag zurück zu treten, allerdings bekam ich nur die Antwort ich solle ihr doch einen Neoprenanzug kaufen. Jetzt wäre meine Frage an Sie ob ich in diesem Fall nicht ein Sonderkündigungsrecht haben müsste, da die Situation so ja nicht vorhersehbar war und bei Kindern generell eine Wassertemperatur von mindestens 29 Grad empfohlen wird. Ich bedanke mich ganz herzlich für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Mami von T


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die wesentliche Frage ist, ob es hierzu irgendwelche Vorgaben etc. gibt. Ich habe mal gegoogelt und habe gefunden, dass die meisten Kurse angeben, eine Temperatur zwischen 28-30° im Wasser zu haben. Ich vermag aber nicht zu beurteilen, ob es gesundheitliche Probleme bei der hier genannten Temperatur geben kann. Dies wäre ein Kündigungsgrund. Sprechen Sie einmal mit dem Kinderarzt darüber, vielleicht kann er ein entsprechendes Attest ausstellen. Liebe Grüße NB


Andrea6

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Nun ja - vor 3 Wochen konnte man sich zumindest denken, daß die Temperaturen in den Schwimmbädern gesenkt werden (z.T. sogar müssen). Die Idee mit dem Neoprenanzug ist doch gut: das Kind wird ja auch nach dem Schwimmkurs noch schwimmen üben müssen, und das bei normalen Schwimmbadtemperaturen.


cube

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Glaube ich nicht, dass das einen Grund darstellt. Im Sportbecken sind es per se nur max. 27 Grad und da werden ja auch Kinderschwimmkurse (Bronze etc) abgehalten bzw. muss auch schon zur Seepferdchen-Prüfung 1 Bahn geschwommen werden. Also ab einem gewissen Punkt auch geübt. Ich kann verstehen, dass es schöner ist, im kuscheligen warmen Wasser - aber das ist eher ein Luxusproblem als "nicht tragbar". Manchmal frage ich mich tatsächlich, wie wir das früher als Kinder gemacht haben, als es einen Warmwassertag eh nur 1 x in der Woche gab und ein Schwimmkurs/Schulschwimmen garantiert nicht genau an diesem Tag stattfand ;-)


cube

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Also Kleinkinder? Dann würde ich eher sagen, zu kalt. Aber wenn es sich um einen richtigen Schwimmkurs handelt, nein, kein ausreichender Grund. Ich würde auch einen Neo zulegen. Ihr wollt ja sicher auch so nochmal schwimmen gehen und werdet diesen dann brauchen. Meiner Erfahrung nach sind die Kinder eh die ganze Zeit (selbst, wenn sie nicht sollen :-) in Bewegung und denken eher nicht mehr darüber nach, ob das Wasser zu kalt ist.


Berlin!

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Ist eine bestimmte Temperatur vertraglich vereinbart? Oder ist das sons irgendwie besprochen worden und Vertragsbestandteil? Spontan, ohne Kenntnis der Vertragsbedingungen, würde ich sagen, dass sich ein Sonderkündigungsrecht nicht aus einer Verringerung der Temperatur ergibt, für die der Kursanbieter vermutlich auch nichts kann.


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