Hallo :-)
Ich habe einen Sohn, fast 3 Jahre alt im Autismus Spektrum.
Alles in unserer Wohnung muss umfangreich gesichert sein.
Jetzt ziehen wir um, und müssen das auch in der neuen Wohnung fortsetzen. Fenster sind aktuell gesichert mit abschließbaren Griffen, zusätzlich mit am Fenster oben angebohrten Sicherungen(falls mal jemand im Alltag den Schlüssel abzuziehen vergisst)
Geklebte Sicherungen sind kein Hindernis.
Der Eigentümer der neuen Wohnung sagt es darf nicht ans Fenster gebohrt werden,- verständlich,
ABER gilt das auch wenn man ein Kind hat das nachweislich beeinträchtigt ist(Autismus) ?
Liebe Grüße :-)
von
Muschelnudel
am 04.08.2021, 14:58
Antwort auf:
Sicherung Wohnung/ Autismus.
Hallo,
Ein Anspruch besteht nur, wenn Sie dem Vermieter zusichern, die Fenster beim Auszug zu erneuern.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.08.2021
Antwort auf:
Sicherung Wohnung/ Autismus.
da es um eine zusätzliche sicherung geht würde ich einen anspruch verneinen. die gefahr ist ja vermeidbar wenn ihr zuverlässig den schlüssel abzieht.
aber wollt ihr den anspruch wirklich einklagen wenn er bestehen könnte?
von
WonderWoman
am 04.08.2021, 15:12
Antwort auf:
Sicherung Wohnung/ Autismus.
Unabhängig vom Rechtlichen: Wären die Reer-Fenstersicherungen zusätzlich zu den abschließbaren Griffen eine Lösung?
von
vb123
am 05.08.2021, 11:40