Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Selbstbehalt/Mehrbedarf bei Unterhaltspflicht

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Selbstbehalt/Mehrbedarf bei Unterhaltspflicht

Feuerfee

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Sehr gehrte Frau Bader, mein Mann ist mit mir in zweiter Ehe verheiratet und wir haben einen gemeinsamen Sohn. Mein Mann ist seiner 19 jährigen Tochter mit 353€ Unterhalt im Monat verpflichtet. Jetzt wurde bei unserem Sohn Asperger-Autismus festgestellt, also eine Behinderung. Steigt dadurch evt. der Mehrbedarf an Unterhalt (also in der Anrechnung) für unseren Sohn und der Tochter würde weniger zustehen??? Für eine Antwort bin ich Ihnen dankbar. Freundliche Grüße Feuerfee


Sternenschnuppe

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Nein, Mehrbedarf gibt es nur, wenn noch etwas über ist, nachdem alle Berechtigten den Mindestsatz erhalten haben. Was hat er denn netto und welche Mehrkosten entstehen?


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