Mitglied inaktiv
hallo, mein mann lebt in westdeutschland und seine tochter in ostdeutschland. gilt für die berechnung vom unterhalt der selbstbehalt von west- oder ostdeutschland? vielen dank für ihre hilfe. ich fuind dieses forum richtig klasse!
Hallo, allgemein kann jedes Gericht sich an eine eigene Tabelle halten. Die meisten im Westen wenden aber die düsseldorfer TAbelle an. Für eine Klage zuständig ist das Gericht, wo das KInd wohnt. Und das wendet dann eben eine der TAbellen an. Gruß, NB
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