Sehr geehrte Frau Bader, unser Kind.kam am 3.8.2018 auf die Welt. Mein Mann wollte länger als 2 Monate Elterngeld beantragen. Seit Anfang 2018 ist er berufstätig als Beamter. Von Okt 2017 bis Dez 2017 hat er ein wenig Geld als Nachhilfelehrer bei einem Lerninstitut verdient, sonst hatte er 2017 keine Einnahmen, da er noch studiert hat.
Jetzt sagt die Elterngeldstelle, dass.seine Beamtenbezüge nicht als Grundlage zählen sondern nur 2017 als Grundlage gilt und er damit nur 300 Euro monatlich erhalten soll. Ist das rechtens? Vielen Dank im Voraus.
von
StellaMaris79
am 03.02.2019, 23:15
Antwort auf:
Selbständige Tätigkeit vor Elternzeit
Hallo,
ja, es zählt das letzte abgeschlossene Wirtschaftsjahr.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.02.2019
Antwort auf:
Selbständige Tätigkeit vor Elternzeit
Ja ist rechtens. Bei Selbstständigkeit innerhalb des zu berücksichtigen Zeitraums gilt das letzte abgeschlossene Steuerjahr. Im Falle deines Mannes also 2017.
von
Felica
am 04.02.2019, 00:32
Antwort auf:
Selbständige Tätigkeit vor Elternzeit
Leider ja.
Da gibt es weder Ausnahmen noch Härtefallregelungen. Das wurde auch bereits mehrfach durch das Bundessozialgericht so bestätigt, sodass Widerspruch/Klage wohl auch keine Aussicht auf Erfolg haben werden.
von
Dojii
am 04.02.2019, 07:41