Sehr spezieller Fall zu Berufsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Sehr spezieller Fall zu Berufsverbot

Sehr geehrte Frau Bäder, Zu meiner Situation. Im Januar 2017 kam mein erstes Kind zur Welt. Da ich Zahnärztin bin, wurde von meinem Arbeitgeber sofort ganz regulär das Berufsverbot ausgesprochen. Nun bin ich dieses Jahr in Elternzeit wieder schwanger geworden bevor ich im Januar wieder anfangen konnte zu arbeiten. Um meinem Chef zu ersparen dass er meiner Vertretung kündigen muss habe ich von Anfang an mit offenen Karten gespielt und er meinte es sei kein Problem, er stellt mich auch schwanger ein und erteilt dann wieder Berufsverbot. Jetzt ist es nur so, dass er mich nicht zum 15.01, also meinem ersten Arbeitstag schwanger gemeldet hat, sondern es erst jetzt tun will. Die Kosten die bei ihm in diesen zwei Monaten entstehen möchte er von mir bar auf die Hand, knapp 6000 Euro. Ich weiß absolut nicht wie ich mich verhalten soll, da ich Angst habe dass er mich schwanger nicht hätte einstellen dürfen. Oder dass ich in irgendwas hereingezogen werde. Leider ist der Fall sehr speziell und ich finde dazu absolut nichts. Können Sie mir eventuell sagen wie ich mich am besten verhalte? Ich hab auch Angst mich an die Zahnärztekammer zu wenden, da ich einfach nicht weiß ob ich ihn oder auch mich damit in Schwierigkeiten bringe. Vielen Dank und liebe Grüße.

von maddie27 am 14.03.2018, 08:20



Antwort auf: Sehr spezieller Fall zu Berufsverbot

Hallo, so ganz verstehen tue ich das nicht. Wieso schreiben Sie, ihr Chef würde sie wieder einstellen? Sie haben noch einen wirksamen Vertrag, oder? Ich versteh das ganze so: Sie haben einen festen Arbeitsvertrag, im Januar 2017 kam das erste Kind zur Welt. Die Elternzeit von einem Jahr ging bis zum 15. Januar. Zu diesem Zeitpunkt waren Sie wieder schwanger. Hat Ihr Arbeitgeber Ihnen denn das Beschäftigungsverbot zum 15. Januar tatsächlich ausgesprochen? Wenn nein, sind Sie in die Praxis gegangen haben Sie Ihre Arbeitsleistung angeboten? wenn beides zu verneinen ist, stellt sich mir die Frage, ob Sie einen Lohnanspruch haben, denn dann sind Sie ja einfach von der Arbeit weggeblieben. Um das seriös beantworten zu können bräuchte ich weitere Informationen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.03.2018



Antwort auf: Sehr spezieller Fall zu Berufsverbot

Das klingt etwas merkwürdig, vielleicht solltest Du da noch etwas zu erklären: a) Bist du in einem festen Angestelltenverhältnis? Sprich warst Du in EZ mit einem AG? -> Warst du in EZ und die endet regulär, dann muss dein Chef für Arbeit sorgen und du auch für diese zur Verfügung stehen (sprich, Kind ist betreut). Ist er der Meinung, Du musst ins BV, dann muss er das ausstellen, halt ab dem Tag der fertigen Gefährdungsbeurteilung. b) Warst Du nicht angestellt: Hast Du aktuell einen unterschriebenen Arbeitsvertrag? Wenn ja ab welchem Datum? c) Warst Du auf Arbeit oder hast Du von deinem AG schriftlich, dass Du ab Arbeitsbeginn nicht auf Arbeit kommen DARFST? -> Andernfalls bist Du ggf. unentschuldigt fern geblieben. d) Was für Kosten sollen das sein? Ist das dein Gehalt? Will er also das Gehalt zurück, weil Du quasi unentschuldigt gefehlt hast? e) Wieso bar auf die Hand? Dein AG kann dich schwanger oder nicht schwanger einstellen, da gibt es keine Regelungen. Er MUSS deine Schwangerschaft nach Bekanntgabe ggf. weitermelden. Der korrekte Weg wäre für deinen Chef gewesen: Du kommst aus der Ez zurück, er macht eine Gefährdungsbeurteilung, stellt ggf. fest, dass er keinen ungefährlichen Arbeitsplatz für Dich hat und schick Dich ins BV. Für mich klingt es etwas so, als hätte er entweder verpeilt Dich für das BV zu melden und bekommt deshalb jetzt dein Gehalt nicht von der Umlagenkasse ersetzt - oder er hat einen Anschiss bekommen, weil er Dir nach der aktuellen Gesetzeslage erst mal einen Ersatzarbeitsplatz hätte anbieten müssen - und das dann womöglich auch gekonnt hätte. Aber vielleicht klingt das nur so. Die Fragen oben wären aber denke ich noch wichtig für eine Antwort. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 14.03.2018, 09:28



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Wenn du von 15.01. bis 15.03. doch gar nicht gearbeitet HAST, dann gibts doch auch keinen Lohnfortzahlungsanspruch, oder? Warum sollte dein Chef dir dann Lohn (bar auf die Hand) bezahlen? Wie sieht es vertraglich aus, habt ihr die Elternzeit auf 15.01. beendet? Oder läuft sie weiter und ihr hattet Teilzeit in Elternzeit vereinbart? Ist überhaupt dein Kind in Vollzeit betreut? - Sonst gibts nämlich kein BV, sondern du musst die Elternzeit verlängern. Dein Chef darf dir nur dann ein BV aussprechen, wenn du, falls du nicht schwanger geworden wärst, tatsächlich jetzt in diesem Umfang wieder arbeiten würdest und auch könntest. Ansonsten wäre das Betrug an der Umlagekasse.

Mitglied inaktiv - 14.03.2018, 10:05



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sondern sie ihm.

von cube am 14.03.2018, 11:09



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Also so, wie du es schreibst, hast du doch einen Arbeitsvertrag - warum redet ihr über eine Einstellung trotz Schwangerschaft? Wie schon geschrieben wurde: du kommst aus der EZ, bist schwanger, Chef beurteilt Gefährdung und schafft einen ungefährdenden Arbeitsplatz/Tätigkeit oder schickt dich wieder ins BV. Aber was tust du denn aktuell? Arbeiten? Oder bist du zu Hause? Wenn zu Hause, muss dein Chef ja bereits ein BV ausgesprochen haben. Er kann nicht einerseits BV aussprechen, andererseits dich nicht melden und nun von DIR Geld verlangen. Oder habe ich hier etwas übersehen?

von cube am 14.03.2018, 11:19



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Von einer Zahnärztin würde ich eine brauchbarere Darstellung des Sachverhalts erwarten. Wodurch hat der Arbeitgeber 6000 Euro Kosten für zwei Monate? Was war in den zwei Monaten genau?

Mitglied inaktiv - 14.03.2018, 11:29



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Ich gehe von aus, dass das seine Gehaltskosten für sie sind. Er hat sie denke ich mal einfach nach Hause geschickt in der Annahme das mit dem BV klappt schon und jetzt gibt es damit für ihn Probleme. Sei es weil er irgendwas nicht rechtzeitig abgegeben hat oder weil er eben keinen Ersatzarbeitsplatz zur Verfügung stellt hat, obwohl er ihn gehabt hätte. Also will er sein Geld von ihr wieder, weil er es von der Umlagenkasse nicht bekommt. Meine Vermutung, deshalb auch meine Fragen ;) LG Lilly

Mitglied inaktiv - 14.03.2018, 11:39



Antwort auf: Sehr spezieller Fall zu Berufsverbot

Danke für die Antworten. Es ist etwas kompliziert... Also genau ich bin in einem festen Angestelltenverhältnis. Meine Elternzeit endete am 14.01 ganz regulär und ab dem 15.01 bin ich wieder bei meinem Chef in der Praxis angestellt und mein Kind sollte von Oma und Opa betreut werden. Allerdings wusste er vorher dass ich schwanger bin, das heißt er wusste dass ich als Zahnärztin in der Praxis ein sofortiges Berufsverbot bekomme. Ich dachte er meldet mich auch sofort und sollte auch nie einen Tag arbeiten kommen. Jetzt habe ich aber von ihm erfahren, dass er mich jetzt erst, zum 15.03 als schwanger meldet und so tut als ob ich 2 Monate gearbeitet hätte. Die Kosten, also mein Gehalt für für halben Januar, den Februar und den halben März möchte er von mir zurück haben. Und das eben Cash wie er es sagt. Geschweige dessen was er eventuell in meinem Namen abgerechnet hat obwohl ich nie am Patienten war. Wir haben uns schon bei der Krankenkasse und der Kammer anonym informiert und es ist so, dass er die Schwangerschaft sofort zu melden hat und ihm die Kosten eben rückstandslos erstattet werden. Deshalb verstehe ich das ganze nicht. Meine Angst ist dass ich unwissend in irgendwas kriminelles rein geraten bin und will einfach möglichst schnell Klarheit wie ich mich verhalten soll. Bin ich wegen dieser Sache erpressbar? Es fühlt sich nämlich grade so an als ob er diese 6000 Euro von mir erpressen will.

von maddie27 am 14.03.2018, 11:58



Antwort auf: Sehr spezieller Fall zu Berufsverbot

Gibt es irgendetwas Nachweisbares zur Kommunikation über Deine Rückkehr an den Arbeitsplatz und Deine Schwangerschaft? Solange Du nachweisen kannst, daß Du Deine Arbeitskraft zum 15.1. angeboten hast und er Dich wegen der Schwangerschaft freigestellt hat, bist Du mMn auf der sicheren Seite und es ist er, der erpressbar ist. Ich würde mal ganz naiv-freundlich sagen, daß Dir das komisch vorkommt und Du, bevor Du ihm das Geld gibst, doch lieber mal bei der Krankenkasse anrufst und fragst, ob das so rechtens ist. Mal sehen, wie er reagiert. Akademische Frage in die Runde, reine Neugier: Würde nicht irgendjemand merken, wenn Dein Kind halbwegs zum Termin geboren wird und er Zeiten für Dich abrechnet, in denen Du (nachträglich nachweisbar) schwanger warst?

von Strudelteigteilchen am 14.03.2018, 12:11



Antwort auf: Sehr spezieller Fall zu Berufsverbot

Na, das nenn ich mal einen dreisten Fall! Also ganz egal, ob du etwas an einen AG zurückzahlen müsstest - niemals geschieht das bar! Also bitte geb ihm bloß kein Geld in die Hand, daß er dann am FiAmt vorbeischleusen kann oder sonstiges. Nee, er hätte eine Gefährdungsbeurteilung machen müssen, meinetwegen auch direkt ins BV schicken - aber das er dich nicht als schwanger meldet ist doch sein Problem. Warum solltest du ihm irgendetwas zahlen? Wie begründet er das denn überhaupt? Also ich würde ihm noch mal deutlich machen, dass er da wohl etwas versäumt hat, dies aber nicht deine Schuld sei. Ansonsten wende dich an die Ärtzekammer.

von cube am 14.03.2018, 12:13



Antwort auf: Sehr spezieller Fall zu Berufsverbot

Naja, schwanger sein heißt ja nicht automatisch (Teil)-BV. Theoretisch hätte die Betreffende ja ganz normal zur Arbeit erschienen sein können. Dann würde ja, außer der Meldung der Schw. alles ganz normal weiter laufen.

von cube am 14.03.2018, 12:29



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Doch, für eine Zahnärztin heißt es genau das. Da gibt es entweder Ersatztätigkeiten, oder ein BV. Jedenfalls keine Arbeit am Stuhl. Und er rechnet ja scheinbar Arbeit am Stuhl ab, die sie schwanger gar nicht hätte machen dürfen.

von Strudelteigteilchen am 14.03.2018, 12:42



Antwort auf: Sehr spezieller Fall zu Berufsverbot

Darüber, dass Du nicht auf Arbeit kommen sollst zum 15.1.? Letztendlich ist es nicht Dein Problem, wenn er es nicht rechtzeitig der Umlagenkasse meldet. Warum auch immer er sowas macht, da kann man viel spekulieren - von Abrechnungsbetrug bis simpler Vergesslichkeit. Aber Dir steht für die Zeit, wenn er dich ins BV geschickt hat dein Gehalt zu. Wenn Du es zurückzahlst hast Du ja nichts bekommen. Wo bleibt also bei seinem Vorschlag dein Recht? Ich persönlich würde auf keinen Fall zahlen und mir ggf. einen Anwalt vor Ort nehmen. Ideal wäre es, wenn Du etwas schriftlich oder Zeugen hast, die erklären, dass er Dir gesagt hat, Du sollst zum 15.1. nicht kommen. Sonst kann er unterstellen, Du wärst nicht angetreten. Aber selbst dann hätte er - meiner persönlichen Meinung nach - deine Anwesenheit anmahnen müssen in den gut zwei Monaten. Ich kann sehr gut verstehen, dass das auf Dich etwas dubios wirkt, denn das tut es hier glaube ich auch auf alle... Bin gespannt was Frau Bader dazu sagt. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 14.03.2018, 12:48



Antwort auf: Sehr spezieller Fall zu Berufsverbot

Naja, zumindest hat er es so gesagt oder die AP vermutet es - das habe ich nicht so ganz genau durchschaut. Aber letztendlich bleibt es ja zumindest bei einer Sache: Barzahlungen an den AG gehen nicht. Da ist definitiv etwas faul. Rückzahlungen, Nachzahlungen, Korrekturen - das läuft alles immer über die Konten. Ganz sicher nicht bar.

von cube am 14.03.2018, 12:49



Antwort auf: Sehr spezieller Fall zu Berufsverbot

Genau. Er mahnt 2 mal ab und kann dann kündigen. Hat er aber nicht. Das alleine würde meiner Meinung nach schon ausreichen, um eine Einvernehmlichkeit über das "Fernbleiben" nachzuweisen und damit das BV. Natürlich wäre etwas schriftliches besser - aber da die AP dies nicht erwähnt, wird vermutlich nichts vorliegen.

von cube am 14.03.2018, 12:53



Antwort auf: Sehr spezieller Fall zu Berufsverbot

Nein ich habe leider nichts schriftlich...Nur den Nachweis der Kammer dass ich wieder als Zahnärztin bei ihm gemeldet bin. Ich war tatsächlich am 17.01 in der Praxis und dafür gibt es auch Zeugen, aber keine Ahnung ob das hilft. Ich versteh einfach nicht was er sich denkt. Ich gebe ihm bestimmt nichts bar auf die Hand und hab ihm das auch gesagt. Ich weiß absolut nicht was seine Motive sind. Danke für eure Antworten, wir haben am Montag jetzt einen Termin bei einem Anwalt für Arbeitsrecht und ich hoffe er kann helfen.

von maddie27 am 14.03.2018, 13:04



Antwort auf: Sehr spezieller Fall zu Berufsverbot

Ich würde das über Urlaub laufen lassen. Bis zum 15.03. wurde dir offensichtlich kein BV ausgesprochen und es lag auch keine Gefährdungsbeurteilung vor. Da hast du auch gar keine Freistellung schriftlich vorliegen gehabt. Also kann man auch gar kein BV geltend machen. Zudem wäre es durchaus möglich dich mit einigen Tätigkeiten wie Abrechnungen, Patientenberatung zu beschäftigen und sogar am Patientenstuhl wäre die Durchsicht der Zähne ohne Infektionsgefahr möglich. Ein BV ist also in jedem Fall über eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung nachzuweisen. Rückwirkend geht das nicht. Meine Empfehlung: alten Urlaub aufbrauchen und den Urlaub für 2018, der dir ja bis Ende Mutterschutzfrist zusteht, in den zwei Monaten abrechnen. Dann musst du evtl gar nichts zurück überweisen, und die Kasse muss ohnehin auch nicht für deinen Urlaub aufkommen, weil du in der Urlaubszeit kein BV brauchst. Sollte der Arzt tatsächlich in der Zeit Behandlungen über dich abgechnet haben, dann wäre das ein Fall für die Staatsanwaltschaft. Aber warum hätte er das tun sollen?

Mitglied inaktiv - 14.03.2018, 13:04



Antwort auf: Sehr spezieller Fall zu Berufsverbot

Aber wieso soll sie überhaupt irgendetwas zahlen oder ihren Urlaub nutzen, um nichts zahlen zu müssen? Es ist doch nicht ihr Problem oder Verschulden, wenn der AG einen Fehler macht?

von cube am 14.03.2018, 13:13



Antwort auf: Sehr spezieller Fall zu Berufsverbot

Finde ich richtig. Anwalt befragen und sich dann sicher sein können.Viel Glück!

von cube am 14.03.2018, 13:14



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Warum soll sie das jetzt ausbaden, wenn es doch der Chef versemmelt hat? Zumal sie ja gar keine Chance hatte, den Fehler - welcher Art auch immer dieser gewesen sein mag - zeitnah zu korrigieren. Der Chef baut Mist, kommt damit erst nach 2 Monaten angeschlappt, stellt auch noch unverschämte Forderungen - und sie soll die Konsequenzen tragen? Warum sollte sie das tun? Meine Frage war - das steht da auch - akademisch und aus reinem Interesse gestellt. FALLS der Chef Behandlungen über sie abgerechnet HÄTTE (was sie immerhin nicht ausschließt), WÜRDE das jemand merken? Also würde es irgendjemand auffallen, wenn der Chef eine Behandlung über eine Schwangere abrechnen würde, obwohl sie diese gar nicht hätte durchführen dürfen? (Schau mal, ganz viele Konjunktive, extra für Dich.) Jetzt mal unabhängig davon, ob diese Schwangere sie tatsächlich durchgeführt hätte (was sie nicht dürfte - deswegen wäre es zum Schutz der Schwangeren sinnvoll, wenn das auffiele), oder nicht (das wäre wiederum Abrechnungsbetrug und ein Fall für die Staatsanwaltschaft, richtig, also wäre es auch in diesem Fall sinnvoll, wenn das auffiele).

von Strudelteigteilchen am 14.03.2018, 13:42



Antwort auf: Sehr spezieller Fall zu Berufsverbot

Sie hatte vom AG keine schriftliche Bestätigung über ein BV vorliegen zu dem Zeitpunkt. Da sehe ich schon eine Mitverantwortung.

Mitglied inaktiv - 14.03.2018, 13:56



Antwort auf: Sehr spezieller Fall zu Berufsverbot

In den 2 Monaten muß doch aber von irgendwo her Geld an maddie geflossen sein. Entweder Gehalt aus normaler Arbeit oder eben "Gehalt" aus dem BV. Wenn dies zu Unrecht, in falscher Höhe oä gezahlt wurde, muss doch eine Korrektur dazu in irgendeiner Form schriftlich erfolgt sein. Bekomme ich zB zu viel Gehalt, erhalte ich eine Korrekturabrechnung. Auf der ist genau erfasst, was zu viel gezahlt wurde, wieviel zurück"geholt"wird, wie sich Sozialabgaben etc dadurch ändern. Bekomme ich Krankengeld, erhalte ich darüber doch eine Mitteilung etc. Egal, wer einen Fehler begangen hat, der mit Zahlungen zu tun hat - die Korrektur dessen/Anzeige dieses Fehlers müsste doch vorgelegt werden. Du siehst, maddie, das Interesse an deinem Fall ist noch nicht versiegt ;-)

von cube am 14.03.2018, 13:58



Antwort auf: Sehr spezieller Fall zu Berufsverbot

ich gebe dir Recht, dass man idR sowas schriftlich einfordert oder aber selbst bestätigt nach dem Moto "wie heute telefonisch besprochen blablabla". Ich zumindest tue das immer (genau aus solchen Gründen wie hier oft geschildert werden) - ich kann aber durchaus auch verstehen, daß man seinem Chef, mit dem man vielleicht ein gutes Verhältnis hat, einfach glaubt und meint, das ist schon alles ok so. Oder man stellt sich auf den Standpunkt, die Bringschuld liegt bei ihm, da er das BV ausspricht und lehnt sich fälschlicherweise bequem zurück? Keine Ahnung, aber es ändert in dem Fall nichts daran, daß der Chef sich nicht ganz kosher verhält.

von cube am 14.03.2018, 14:03



Antwort auf: Sehr spezieller Fall zu Berufsverbot

für mich die einzig plausible Erklärung: er hat bis jetzt Gehalt an maddie gezahlt, in der Annahme, er würde das auch rückwirkend wegen des BV´s erstattet bekommen. Da das nicht funktioniert, er sie aber auch nicht als normal als Zahnärztin arbeitend abrechnen kann, will er das Gehalt nun von ihr zurück. Wohlwissentlich, das der Fehler bei ihm liegt und er dies auf legalem Wege nicht deichseln kann, will er die Barzahlung. Maddie könnte er einfach als "freigestellt bis zur Klärung des BV´s" deklarieren, dann ist er da aus dem Schneider .

von cube am 14.03.2018, 14:21



Antwort auf: Sehr spezieller Fall zu Berufsverbot

Hallo, mische mich auch mal kurz ein. Ich weiß nicht ob sich da dieses Jahr auch etwas geändert hat, aber letztes Jahr musste für ein BV, welches vom AG ausgesprochen wurde, nichts schriftlich für den AN vorliegen. Auf Anfrage von mir damals an das RP hätte ich auch kein Recht dazu gehabt die Gefährdungsbeurteilung anzuschauen, außer ich hätte mich vehement dagegen gewährt und es wäre zu einem Besichtigungstermin der Praxis gekommen. Blöd für den AN,aber so wurde mir das damals gesagt und ich habe nicht mal bescheid bekommen wie weit die in ihrer Beurteilung sind. Also nur so nebenbei...ich hatte damals eine SMS vom AG bekommen. Zum Glück, denn bei dem hätte ich sonst bis zum letzten Tag auch eine böse Überraschung erwartet. Alles Gute Maddie

von Ninja2015 am 14.03.2018, 14:40



Antwort auf: Sehr spezieller Fall zu Berufsverbot

Auf Anfrage von mir damals an das RP hätte ich auch kein Recht dazu gehabt die Gefährdungsbeurteilung anzuschauen, außer ich hätte mich vehement dagegen gewährt und es wäre zu einem Besichtigungstermin der Praxis gekommen. ----------------- Das war aber eine komische Aussage, die das RP getätigt haben soll. Natürlich muss die Arbeitnehmerin vom Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung unterrichtet werden. Sie hat schon das Recht zu erfahren, wie es zu der Entscheidung gekommen ist. Sie hat nämlich mit dem neuen Mutterschutzrecht ein Recht auf Weiterbeschäftigung ohne Gefährdungen und auf Vermeidung von beruflichen Nachteilen. Auch schon aus dem Grund kann sie Transparenz erwarten.

Mitglied inaktiv - 14.03.2018, 18:33



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