Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwangerschaft und Arbeit in einer Spielhalle

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Schwangerschaft und Arbeit in einer Spielhalle

panziup

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Guten Abend! Vor paar Tagen habe erfahren dass ich schwanger bin. Termin beim Frauenarzt habe erst am 14. Dezember. In unserer Halle darf man rauchen und habe schon als ich angefangen habe gehört dass die Schwangere sofort Arbeitsverbot haben. Wie sieht das wirklich aus? Nach dem Arztbesuch was soll ich für Arbeitgeber bringen? Soll der Arzt Verbot ausstellen oder macht das Arbeitgeber? Ich weiß nicht wie soll damit anfangen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie müssen dem Ag die Schwangerschaft mitteilen und er muss eine Gefährdung prüfen. Beraten kann Sie das Gewerbeaufsichtsamt. Die können auch was zu dem Rauchverbot sagen. Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz (BAG, Az. 9 AZR 84/97), dies gilt insbesondere für Schwangere. Liebe Grüße NB


Cpt_Elli

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Erst einmal wundert es mich, dass bei euch überhaupt dort geraucht werden darf, wo Menschen permanent arbeiten. Hier mal ein Zitat aus einem Gutachten des wiss. Dienst des Bundestags: "1.1. Schutzpflicht des Arbeitgebers Der Arbeitgeber hat aus § 618 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in Verbindung mit § 5 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) die Pflicht zum Nichtraucherschutz. Nach § 5 Abs. 1 ArbStättV hat der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Arbeitnehmer in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Damit ist der Arbeitgeber verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, die dazu führen, dass keine Tabakrauchemissionen am Arbeitsplatz des nicht rauchenden Arbeitnehmers nachweisbar oder wahrnehmbar sind." In der Schwangerschaft wird das natürlich noch wichtiger. Du musst deinen Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren (ggf. mit Bescheinigung). Er wird dann eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und bei diesen Ausgangsvoraussetzungen läuft es wohl auf ein Beschäftigungsverbot hinaus. Es sei denn, er setzt dich irgendwo im Büro rein, wo kein Rauch hinkommt. Du bekommst dann weiterhin dein normales Gehalt bis zum Mutterschutz.


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