Ursimon
Mein Problem ist dass ich zum 1. Dez einen neuen Arbeitgeber habe und beim Jetzigen bereits meine Kündigung unterschrieben habe. Jetzt bin ich aber schwanger geworden ( nicht geplant). Muss mich mein jetziger Chef behalten oder was muss ich tun dass ich nicht auf der Straße stehe jetzt? Danke!
Hallo, lt. dem Gesetz hat eine Schwangere die Pflicht, den AG unverzüglich von der SS in Kenntnis zu setzen. Dies dient dem Schutz des Kindes und der Mutter, da nur so das MuSchG eingehalten werden kann (was insbesondere Beschäftigungsverbote betrifft), auch wenn sie in EG ist. Das Gesetz spricht jedoch nicht von Sanktionen, wenn es verschwiegen wird. Der AG hat insbesondere keinen Anspruch auf Einsicht in den Mutterpass, wo ja die Feststellung des SS datumsmäßig vermerkt ist. Trotzdem sollte man der Fairheit halber und um das Verhältnis zum AG nicht zu trüben, so bald wie möglich Mitteilung machen, er muss ja auch planen. Das ganze gilt auch, wenn sich die Mutter im EU mit dem ersten/ einem vorherigen Kind befindet. Ob man bei einem Vorstellungsgespräch Mitteilung von einer SS machen muss, hängt von der Art der Arbeit ab. Wenn man vom ersten Tag an nicht arbeiten kann (Chemiefabrik), muss man es sagen, bei einem Beruf wie Sekretärin hingegen nicht. Wenn man eine Kündigung erhält, weil der AG nichts von der SS weiß, hat man 14 Tagen zur Mitteilung Zeit. Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Hast Du gekündigt ? Wenn nein wann wurde Dir gekündigt und wie weit bist Du und seit wann weisst Du von der Schwangerschaft ? Amsonsten muss Dein neuer Chef Dich behalten und Du hast Kündigungsschutz ! Kannst ja vermutlich normal arbeiten bis zum Mutterschutz.
Ursimon
Ja ich habe gekündigt, weis es jetzt seit 5 Tagen von meiner Schwangerschaft. Aber soll ich das dem neuen Arbeitgeber verheimlichen? In der neuen Arbeit werde ich vermutlich freigestellt werden, da ich alleine mit Patienten bin und auch mit Zytostatika arbeiten muss.
Mitglied inaktiv
Du bist auch in der neuen Arbeitsstelle unkündbar. Der "alte" Arbeitgeber muss Dich nicht behalten, da DU ja eine Kündigung unterschrieben hast, der neue schon. Und auch wenn Du ein BV bekommen solltest, ändert das nichts daran. Da ist Dein neuer Arbeitgeber einfach in den Hintern gekniffen (wobei das auch relativ zu sehen ist - Du müßtest eingearbeitet werden, und eine 'Aushilfe' für Dich, weil Du schwanger bist und ein BV bekommst, genauso - Dein Gehalt bekommt er ja von der KK zurück!). LG Sabine
Sternenschnuppe
Hätte er Dich gekündigt, dann könntest Du dagegen nun vorgehen. Aber dem ist ja nicht so. Der neue AG bekommt es wie schon gesagt eh von der Kasse wieder, also hab kein schlechtes Gewissen. Zudem besteht ja auch vielleicht die Möglichkeit Dich so arbeiten zu lassen dass es die Schwangerschaft nicht gefährdet ? Sag jetzt nichts, Du bist noch sehr früh in de Schwangerschaft. Wenn der Herzschlag bald zu sehen ist, dann würde ich den neuen Chef informieren damit er schauen kann wie er Dich einsetzen darf. Kann er das nicht realisieren kommt es zum BV. Du und das Kind gehen nun vor ! Alles Gute für die Schwangerschaft
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