Schwanger während der Freistellung-bleibt der alte Vetrag bestehen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Schwanger während der Freistellung-bleibt der alte Vetrag bestehen?

Sehr geehrte Frau Bader, um meinen Facharzt machen zu können, wollte ich für ein Jahr in ein größeres Krankenhaus wechseln und danach wieder meine alte Stelle antreten. Dafür stellt der aktuelle AG mich vom Vertrag frei, man kommt aber nach dem Jahr wieder zurück und hat sicher seine alte Stelle und der alte Vetrag läuft weiter. Was ist aber, wenn ich während dieses Jahres schwanger werde? Kann mein alter AG meine Rückkehr verweigern, da sich meine Situation geändert hat? Mit freundlichen Grüßen Dr. N1ck

von Dr.N1ck am 02.10.2016, 11:14



Antwort auf: Schwanger während der Freistellung-bleibt der alte Vetrag bestehen?

Hallo, er kann die Rückkehr nicht verweigern, wenn das vertraglich geregelt ist. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.10.2016



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