Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger während der Freistellung-bleibt der alte Vetrag bestehen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Schwanger während der Freistellung-bleibt der alte Vetrag bestehen?

Dr.N1ck

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Sehr geehrte Frau Bader, um meinen Facharzt machen zu können, wollte ich für ein Jahr in ein größeres Krankenhaus wechseln und danach wieder meine alte Stelle antreten. Dafür stellt der aktuelle AG mich vom Vertrag frei, man kommt aber nach dem Jahr wieder zurück und hat sicher seine alte Stelle und der alte Vetrag läuft weiter. Was ist aber, wenn ich während dieses Jahres schwanger werde? Kann mein alter AG meine Rückkehr verweigern, da sich meine Situation geändert hat? Mit freundlichen Grüßen Dr. N1ck


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, er kann die Rückkehr nicht verweigern, wenn das vertraglich geregelt ist. Liebe Grüße NB


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