Tami12345
Hallo Frau Bader oder andere mitlesende, Ich habe ein problem und hoffe sehr dass sie mir weiterhelfen. Ich wurde betriebsbedingt zum 30.06. Gekündigt. Die Kündigung wurde von beiden seiten zustimmend abgesprochen. die Kündigung habe ich mitte mai unterschrieben und wurde für den Monat juni komplett freigestellt. Nun bin ich gewollt schwanger (babyplanung bereits seit einem jahr) geworden. Ich habe mich nach erhalt der kündigung umgehend beim arbeitsamt als Arbeitssuchend gemeldet ab dem 01.07.2014. Wie verhalte ich mich nun? Da die Kündigung ja erst zum 30.06 wirksam ist, kann ich es meinem arbeitgeber melden und er sollte mir weiterhin mein gejlat zahlen? Oder da die Kündigung von beiden seiten kam ist es nicht mehr relevant und ich bin ab juli arbeitslos und beziehe dann alg1? Wie muss ich nun vorgehen? Liebe grüße
Hallo, war es ein Aufhebungsvertrag oder eine Kündigung? Entscheidend, wenn es eine Kündigung ist, ist die Frage der Kündigung - von da an haben Sie 14 Tage Zeit, die Schwangerschaft zu melden. Mitte Mai + 14 Tage = es ist leider rum. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Du hast der Kündigung zugestimmt, somit hättest Du selbst dann keinen Schutz wenn Du da schon schwanger gewesen wärest. Gab es einen Aufhebungsvertrag hast Du zudem eine Sperre von 3 Monaten beim Arbeitsamt. ALG1 ist für das Elterngeld zudem kein Einkommen und geht mit 0€ pro Monat in die Berechnung. Bewirbst Du Dich schon neu ? Nur echtes Gehalt zählt.
Tami12345
Hallo Sternenschuppe, Danke für die antwort.das habe ich mir schon so gedacht. Da es ist ja um eine betriebsbedingte kündigung handelt bekomme ich ja alg1. Ja ich bewerbe mich neu. Gehen wir mal davon aus, ich würde demnächst eine neue Arbeit finden dann muss ich ja auch dem AG sofort die schwangerschaft mitteilen oder? Auch wenn icb noch nicht in der 13. Woche bin? Muss ich ein jahr beim neuen ag beschäftigt sein um dann nicht den mindessatz zu erhalten? Ob die chance gross ist das ich einen job finde..hmm ich hoffe es sehr.aber eine schwangere einzustellen? Hast du sowas schon erlebt? Also Erfahrungsgemäß?
Sternenschnuppe
Es dauert ja noch eine ganze Weile bis man was sieht. Du musst nix sagen und kannst das ganz entspannt nach Vertragsunterzeichnung sagen. Alles ab 01.07. ohne Gehalt zählt als 0€ fürs Elterngeld. Bis 30.06. wird Dein Lohn genommen. Fürs Elterngeld ist es egal ob ein alter oder neuer oder zwei Arbeitgeber. Einkommen ist Einkommen. Viel Erfolg
Tami12345
Sprich, die dauer der neuen anstellung ist nicht Relevant für das elterngeld? Nehmen wir an ich bin dann bei dem neuen AG nur bis zur mutterschutz beschäftigt und erhalte dann zb elterngeld für 10 Monate (Abzug zwei monate mutterschutz nach Entbindung)?also auch die 67% vom ursprünglichen Nettoeinkommen? Lg
Sternenschnuppe
Ne. Altes Einkommen bis 30.06 + neues Einkommen bis Mutzerschutz und das durch 12. Und davon dann eben 65 oder 67 Prozent. Findest Du erst was ab 01.08. zum Beispiel hast Du einen Monat mit 0€ drin.
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