Mitglied inaktiv
Hallo, Ich habe heute erfahren, dass ich schwanger bin. Da ich Auszubildende im 3.Lehrjahr bin, stellt sich mir die Frage, in wie weit ich dazu verpflichtet bin, meinem Arbeitgeber Bescheid zu geben? Darf ich das hinauszögern bis nach dem 3. Monat? Und gibt es eine Freistellung oder Sonderurlaub für meine ganzen Arztuntersuchungen? Müssen IHK und Schule ebenfalls informiert werden? Danke im Voraus.
Hallo, Sie sind nicht dazu verpflichtet, den Arbeitgeber zu informieren, können sich jedoch dann auch nicht auf das MuschG berufen. Denn, je nach Tätigkeit, muss der Arbeitgeber prüfen, ob er Sie umsetzen muss. und auch die Schule müssen Sie informieren, falls die Geburt vor der Abschlussprüfung ist ist zu klären, wie man sich am sinnvollsten verhält. Eine Freistellung beim Arbeitgeber ist möglich für die gesetzlich vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen. Liebe Grüße NB
mellomania
du musst die schule informieren, da du als schülerin auch unter das mutterschutzgesetzt fällst. du musst deine termine halt in die freizeit legen, so wie andre auch. also du kannst nicht drauf bestehen, dass du immer morgens zum gyn gehst. nur beim zuckertest, der ja morgens stattfinden muss, gehts nicht anders. aber jeder AN muss auf betriebliche belange rücksicht nehmen. wenn es nicht anders geht wirst du freigestellt. ob auch fahrtwege dabei sind, weiß ich nicht. das attest vom arzt geht ja nur über die zeit in der praxis
Ähnliche Fragen
Hallo, ich habe eine Frage ich bin jetzt in der 7 Woche schwanger und arbeite als Reinigungskraft ( Reinigung von Treppenhäuser) mein Mann meint das ich jetzt nicht mehr arbeiten darf da ich schwanger bin (könnte ja schwanger die treppen runter fallen)! Meine Frage jetzt kann mich mein arbeitgeber jetzt Kündigen oder werde ich Freigestellt bzw. ...
Hallo Frau Bader oder andere mitlesende, Ich habe ein problem und hoffe sehr dass sie mir weiterhelfen. Ich wurde betriebsbedingt zum 30.06. Gekündigt. Die Kündigung wurde von beiden seiten zustimmend abgesprochen. die Kündigung habe ich mitte mai unterschrieben und wurde für den Monat juni komplett freigestellt. Nun bin ich gewollt schwange ...
Sehr geehrte Frau Bader, um meinen Facharzt machen zu können, wollte ich für ein Jahr in ein größeres Krankenhaus wechseln und danach wieder meine alte Stelle antreten. Dafür stellt der aktuelle AG mich vom Vertrag frei, man kommt aber nach dem Jahr wieder zurück und hat sicher seine alte Stelle und der alte Vetrag läuft weiter. Was ist ab ...
Guten Tag Frau Bader, folgende Situation: Ich habe am 11.08.2021 unser erster Kind zur Welt gebracht - bin damals von meinem Arbeitgeber direkt mit Bekanntgabe in's BV gekommen. Hätte dieser das BV nicht ausgestellt, wäre aber auch eins aus gesundheitlichen Gründen vom FA ausgestellt worden. Nach der Geburt war ich für insgesamt 3 Jahre i ...
Hallo. Ich bin seit 6 Wochen in meiner Firma krankgeschrieben. Danach werde ich bestimmt Krankengeld beziehen. Falls ich schwanger werde und wieder in der Firma arbeite, muss ich dann am ersten arbeitsTag, an dem ich kein Krankengeld mehr bekomme, wieder zur Arbeit erscheinen, oder per E-Mail mitzuteilen, dass ich schwanger bin und BV bekomme , da ...
Hallo Frau Bader , meine 3 jährige Elterzeit endet am 26.januar 2026. Nun bin ich erneut schwanger Geburtstermin ist der 15.04.2026. wie bei meiner ersten Schwangerschaft werde ich von meiner Frauenärztin ins bv gesetzt. Was steht mir nun in der Schwangerschaft zu? Bekomme ich durch das bv mein normales Gehalt wieder wie auch in der ersten Schw ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte eine Frage zur Freistellung während der Arbeitszeit für Termine beim Frauenarzt innerhalb der Schwangerschaft. Ich arbeite Teilzeit und versuche meine Vorsorgetermine wenn möglich immer außerhalb der Arbeitszeit zu legen was auch gut klappt. Nun ist es so, dass ich Komplikationen habe und morgen bspw. außer ...
Hallo Frau Bader, Aktuell bin ich in der Elternzeit von meinem ersten Kind noch bis Juni26. Arbeite auch schon in Teilzeit und habe in der Elternzeit einen neuen Vertrag der aber am Ende der elternzeit endet und mein alter wieder aktiviert wird da ich dort vollzeit bin und schlechteren Lohn bekomme. Da wir jetzt schwanger sind und ich in m ...
Sehr geehrte Frau Bader, seit dem 01.05.2025 hat mein Arbeitgeber Insolvenz angemeldet. In dem Zeitraum des vorläufigen Verfahren wurden auch bereits die 3 Monate Insolvenzgeld genutzt. Mit dem 01.10.2025 wurde das Verfahren nun offiziell eröffnet in ich freigestellt mit der mündlichen Info, dass die freigestellten Mitarbeiter kein Gehalt meh ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe im Februar 2024 eine Tochter bekommen und bekomme ElterngeldPlus. Seit August 2024 übe ich einen Minijob aus bei dem ich ca. 350€ verdiene. Mein zweites Kind kommt im April 2026. Kann ich eine Verschiebung des Bemessungszeitraums beantragen, damit das Elterngeld für mein zweites Kind auf Basis meines regulären ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt
- Kind einbehalten
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?
- Kindkrankbescheinigung im Original an AG?
- Oma Kinderbetreuung
- Arbeitgeber will sich neu Aufstellen
- Kita Absage
- Neues Elterngeldbemessungsgrenze
- Vernachlässigung