Liilah
Guten Tag Frau Bader, ich habe ein paar kurze Frage allgemein zum Finanziellen. Ich war nun 2 Jahre in Elternzeit und fange ab 16.10. eine neue Anstellung an (auf 450€ Basis). Leider ist diese Anstellung, wie so oft, erst mal auf 1 Jahr befristet. Wir würden sehr gerne in einem Jahr wieder schwanger werden. Da muss ich davon ausgehen, dass die Firma den Vertrag natürlich nicht verlängert...Jedoch möchte ich mir davon meinen Kinderwunsch nicht vermiesen lassen. Wie steht es hier mit der finanziellen Situation? Wenn der Vertrag während der Schwangerschaft endet, bekommt man dann Arbeitslosengeld? Was ist wenn man während dieser Zeit dann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommt? Zudem würde es mich interessieren, ab wann man nach der Elternzeit überhaupt wieder einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat. Vielen Dank im Voraus
Hallo, Bei einem Beschäftigungsverbot iin einem Minijob bekommt man den Lohn weiter. Arbeitslosengeld 1 erhält man jedoch nicht, da man ja auch nicht einbezahlt hat. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Nach einem 450 Euro Job hast du meines Wissens nach überhaupt keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1. Du zahlst ja nicht in die Arbeitslosenversicherung ein.
Mitglied inaktiv
Mit einem ärztlichen Beschäftigungsverbot erhältst du gar keine Leistungen mehr. Du bist dann weder vermittelbar noch krank. Also erhältst du weder ALG noch Krankengeld.
Mitglied inaktiv
Soweit ich weiß bekommt man auch bei einem 450-€-Job bei BV sein Geld weiter!
Mitglied inaktiv
Ja, solange das Arbeitsverhältnis läuft, gibt es auch Lohnfortzahlung beim BEschäftigungsverbot, egal ob 450 Euro Job oder ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Wenn dann das befristete Arbeitsverhältnis endet, und man hat ein BV, dann hat man gar keine Leistungen mehr.
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