Frage:
Schwanger befristeter und unbefristeter Vertrag
Hallo,
ich weiss seit kurzem, dass ich in der 6SSW bin. Wir haben jetzt Ende August, zum 01.11. müsste ich meinen unbefristeten Vertrag bekommen. Ich arbeite als Reinigungskraft in einem Altenheim und müsste in diesem Fall ein Beschäftigungsverbot bekommen.
Allerdings möchte ich meinem AG erst Bescheid geben, sobald ich den Vertrag unterschrieben habe. Ich weiss dass es nicht richtig ist, hab ich aber keinen Vertrag, habe ich nach meiner Elternzeit wieder erhebliche Probleme. Mein AG kann mir bei einem vorzeitig unterschriebenen Vertrag der zum 01.11. beginnt doch keinen Strick reissen oder? Und nach welcher Zeit nachdem ich den Vertrag bekommen habe, kann ich ihm das sagen? Am liebsten würde ich wegen z.B. der Fikalien jetzt schon nicht mehr hin gehen.
Es ist eine richtig unangenehme Situationen, aber ich habe keine andere Wahl.
Vielen Dank.
von
Anomis
am 27.08.2020, 17:36
Antwort auf:
Schwanger befristeter und unbefristeter Vertrag
Hallo,
nein, müssen Sie nicht sagen. Das kann Ihnen auch nicht zu m nachteil gereichen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.08.2020
Antwort auf:
Schwanger befristeter und unbefristeter Vertrag
Dass du schwanger bist, musst du nicht vor der Vertragsverlängerung kund tun. Das ist deine Privatsache.
Für wann ist denn die Vertragsunterzeichnung geplant?
Für morgen?
Ohne, dass dein Arbeitgeber weiß, dass du schwanger bist, kann er ja auch nicht nach dem Mutterschutz agieren.
Sobald du deine Schwangerschaft bekannt machst, muss dein Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung erstellen.
Das KANN, MUSS aber NICHT in einem Beschäftigungsverbot enden.
Es kann auch sein, dass dein Arbeitgeber dir einen anderen Arbeitsplatz zuweist.
Dieser muss nichts mit deiner Qualifikation zu tun haben.
Du erhältst aber weiterhin dein normales Gehalt.
Dass du schwanger bist, musst du nicht vor der Vertragsverlängerung kund tun.
von
3wildehühner
am 27.08.2020, 18:48
Antwort auf:
Schwanger befristeter und unbefristeter Vertrag
Du schreibst, bis zum 1.11. müsstest du deinen unbefristeten Vertrag bekommen.
Willst du deinen AG um vorzeitige Unterschrift bitten?
Und dann sagen, dass du schwanger bist?
Mhh... da wäre ich als AG mal so richtig angefressen.
Es ist eine Sache, wenn ich als AG dir den Vertrag hinlege und du vor Unterschrift nichts sagst.
Es ist aber eine ganz andere, wenn du mich um den Vertrag bittest nach dem Motto "ich möchte das nur schon mal geklärt haben", ich mich dazu bereit erkläre weil ich dir keinen unnötigen Stress bereiten will - und dann eben gesagt bekomme "ach ja übrigens...".
Als AG würde ich dir dann sicher zum schnellstmöglichen Zeitpunkt kündigen wegen zerstörtem Vertrauensverhältnis.
Aber evt. habe ich das falsch verstanden und der AG will dir den Vertrag von sich aus in den nächsten Tagen vorlegen. Dann nichts sagen, unterschreiben und aber damit rechnen, das dir andere Aufgaben übertragen werden können. Ein BV nur weil Reinigungskraft und/oder Altenpflege ist nicht automatisch eingeplant. Ich habe (andere Branche) tatsächlich andere Aufgaben für schwangere Reinigungskräfte gehabt bzw. habe siei gemäß MuSchu von bestimmten Aufgaben entbunden, so dass sie dennoch weiter arbeiten konnten.
Der Vertrag hat natürlich - auch wenn er erst am 1.11. beginnt - seine Gültigkeit und kann nicht wegen der Schwangerschaft wieder zurück genommen werden. Da genießt du Kündigungsschutz.
von
cube
am 27.08.2020, 19:02
Antwort auf:
Schwanger befristeter und unbefristeter Vertrag
Hallo,
vielen Dank für die Rückmeldung.
Ich hatte bevor ich schwanger wurde und jetzt gefragt, wann ich den Vertrag bekommen würde. Er wüsste es aber nicht, da das die Personalabteilung macht.
Das ist eben mein Dilemma. Ich kämpfe momentan mit mir, weil ich ihm es am liebsten sagen würde. Dann besteht aber die Gefahr, dass uch keinen Vertrag bekomme....
Wenn ich den Vertrag dann haben sollte, weiss ich nicht wann ich ihm das sagen soll. Ich möchte das Unternehmen nicht hintergehen und mir geht es wirklich schlecht damit...
Wenn ich etwas anderes ausüben soll, ist es für mich kein Problem, solange das nichts schweres ist, oder mit den Ausscheidungen der Bewohner zu tun hat (für meine eigene Gesundheit)
von
Anomis
am 27.08.2020, 21:27
Antwort auf:
Schwanger befristeter und unbefristeter Vertrag
Da du auch ohne schwangerschaft einen begründbaren Anspruch darauf hast bald wegen dem Vdrtrag eine Lösung zu finden, sollte deinem AG eigentlich klar sein das man das nichzverst im Oktober klärt. Den du müsstest dich ja bereis jetzt beim AA melden und das würde ich auch als Begründung sagen. Die wissen genau das man sich ohne Vertragsverlängerung 3 Monate vorher arbeitssuchend melden muss.
Da du deinem AG auch nicht den Mutterpass geben musst, sondern auf Verlangen nur eine Bescheinigung vom Arzt, kann der AG auch nicht wissen wie lange du bereits kenntniss von der Schwangerschaft hast.
Und wegen der Fäkalien und den Putzmitteln, du hast doch bestimmt Handschuhe an und wegen Corona aktuell noch engere Vorgaben, da würde ich jetzt keine Panik schieben. So früh kann man das noch recht gut verstecken.
von
Felica
am 27.08.2020, 21:39
Antwort auf:
Schwanger befristeter und unbefristeter Vertrag
Hallo,
vielen Dank für die Antwort.
Ich glaub meine Antwort erscheint nicht unter dem Beitrag, sondern nur allgemein...
Mein AG muss es wissen, da es ja auch im Vertrag steht. Da ich ein schlechtes Gewissen habe, gehe ich nicht persönlich zur Personalabteilung, sondern frage meinen Vorgesetzten. Mit ihm kann ich eigentlich über alles sprechen, naja außer dieser Sache
Nur wie soll ich es anstellen? Wenn ich dann mal meinen Vertrag bekomme, wann sage ich es? Der Zeitpunkt ist eigentlich immer schlecht...
Ich bin geschützt, jetzt zur Corona-Zeit erst recht. Ich hab nur etwas Angst bekommen, weil ich auf unterschiedlichen Seiten gelesen hab, dass man vorsichtig sein soll. Eine Krankheit (nichts was nicht nach 1 Wo. weg ist) hatte ich mir vor Corona ganz schnell eingefangen und die ganze Familie angesteckt.
von
Anomis
am 27.08.2020, 21:49
Antwort auf:
Schwanger befristeter und unbefristeter Vertrag
das entscheidest du gar nicht, sondern ganz alleine dein AG. du sagst, dass du schwanger bist udn dann macht er eine gefährdungsbeurteilung und entscheidet, ob du weiter putzen kannst, was keine problem ist, oder ob du telefondienst oder ablage machts. grob gesagt. aber erst wenn du die schwangerschaft mitteilst, kann das gesetz greifen. solange du wartest, bist die vertragsunterzeichnung durch ist, musst du ganz normal arbeiten und hast keine rechte, dich auf das mutterschutzgesetz zu berufen. du kannst dich beim putzen ausreichen schützen, mundschutz handschuhe fertig.
von
mellomania
am 28.08.2020, 12:06