Frage: TZ Vertrag , jetzt schwanger

Zurzeit befinde ich mich noch in Elternzeit , die ich bis 2024 verlängert habe. EG habe ich bis 6/22 empfangen. Da meine vorherige Frage bereits beantwortet worden ist, steht mir für das neue EG nur der Minimumsatz zu. Ab dem 15.11.22 hätte ich in TZ wieder arbeiten gehen können Nun bin ich erneut in der 5. Woche schwanger, mein AG wurde noch nicht informiert. Der Vertrag wurde noch nicht unterzeichnet. Muss ich meinen AG vorher darüber informieren ? Moralisch gesehen fühle ich mich in der Pflicht , finanziell gesehen wäre das natürlich von Vorteil für mich es nicht zu machen. Ich muss dazu sagen , dass ich auf einer Intensivstation arbeite und ich ein BV bekommen werde von unserem Betriebsarzt, auf Grund der Risikogefährdung. Für Tipps oder Ratschläge wäre ich sehr dankbar.

von Julia2104 am 26.10.2022, 06:47



Antwort auf: TZ Vertrag , jetzt schwanger

Hallo, müssen Sie nicht sagen. Aber der AG kann Sie umsetzen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.10.2022



Antwort auf: TZ Vertrag , jetzt schwanger

Die Hauptfrage ist: Können Sie VZ arbeiten? Den ihr AG kann sie auf einen mutterschutzkonformen Arbeitsplatz versetzen. Und wenn sie dann plötzlich wegen fehlender Kinderbetreuung dem nicht nachkommen können kann er ihnen Betrug unterstellen. Zudem kann er das BV zu jeder Zeit aufheben und sie müssen arbeiten. Wenn das möglich ist steht einer VZ-Beschäftigung nichts im Wege. In dem Fall teilen sie es ihrem AG so mit, unterschreiben den ggf. bereits erstellten, nur noch nicht zu ihn weitergeleiteten TZ-Vertrag nicht, und stellen ihre Arbeitskraft in VZ zur Verfügung. Sollten sie nicht VZ arbeiten können bleibt ihnen nur die Möglichkeit den TZ-Vertrag zu nehmen. Ich denke, dass es TZ in EZ ist? Falls nicht und sie noch EZ haben machen sie das. Denn sie können den TZ-in-EZ-Vertrag zum Tag vor den Mutterschutz beenden und erhalten während des Mutterschutzes Geld in VZ. Ist es ein regulärer TZ-Vertrag bekommen sie während des Mutterschutzes Geld in TZ. Bedenken Sie, dass ihr AG, falls er das BV aufhebt und sie dann wegen fehlender Kinderbetreuung nicht arbeiten können, nicht nur den Verdacht des Betruges haben kann, sondern auch, dass er es der KK melden kann/wird. Diese wird das genau prüfen und kann das Gehalt von ihnen zurückfordern, was während des BV gezahlt wurde. Zudem kann er sie anzeigen. Evtl. ist sogar eine fristlose Kündigung möglich, trotz Schwangerschaft, wegen Betruges. Ich kann verstehen, dass es finanziell einen großen Unterschied macht, ob TZ- oder VZ-Gehalt in die Berechnung des EG einfließt. Allerdings sollten die möglichen Folgen nicht unterschätzt werden. Natürlich gibt es sehr viele Fälle, wo nichts passiert ist. Andersherum gibt es auch schon welche, wo es passiert ist.

von Ani123 am 26.10.2022, 07:38



Antwort auf: TZ Vertrag , jetzt schwanger

Darf nicht beendet werden um in ein Vollzeit Beschäftigungsverbot zu gehen. Außerdem wollte die AP nur Teilzeit in Elternzeit arbeiten gehen. Dies sollte sie so schnell wie möglich mit dem AG vereinbaren. Dann wäre daraus auch der Lohn in einem BV möglich. Aber der Rat Vollzeit arbeiten ist völlig sinnbefreit.

von MamaausM2 am 26.10.2022, 08:01



Antwort auf: TZ Vertrag , jetzt schwanger

Es war geplant und vereinbart TZ in EZ arbeiten zu gehen. Ich habe nicht vor VZ wieder einzusteigen und dann ins BV zu gehen oder die laufende EZ zu beenden um in ein Vollzeit BV zu gehen. Der Vertrag wird mir diese Woche zugesand zur Durchsicht und Unterzeichnung. Jetzt bin ich aber erneut schwanger und möchte lediglich wissen, ob ich vor Unterzeichnung des Vertrages meinen AG darüber in Kenntnis setzen muss / sollte. Es wäre für meinen AG Kontraproduktiv mich wieder einzustellen, allerdings wäre der TZ Verdienst für die kommen EZ sehr von Vorteil für mich, da ich ansonsten nur den Minimalsatz erhalte.

von Julia2104 am 26.10.2022, 08:19



Antwort auf: TZ Vertrag , jetzt schwanger

Das ist letztlich deine eigene Entscheidung, da kann dir keiner wirklich helfen. Wir können dir nur sagen, dass du nicht verpflichtet bist, es dem Arbeitgeber vor Unterzeichnung des Vertrages mitzuteilen.

von Dojii am 26.10.2022, 08:25



Antwort auf: TZ Vertrag , jetzt schwanger

Vielen Dank für die Antwort. Da freut man sich über den positiven Test und andererseits plagt mich das schlechte Gewissen gegenüber meinem Arbeitgeber.

von Julia2104 am 26.10.2022, 08:40



Antwort auf: TZ Vertrag , jetzt schwanger

Ich finde dieses "schlechte Gewissen gegenüber dem AG" immer faszinierend. Jeder AG tut immer alles und ausschließlich zum Wohle der Firma. Urlaub? Geht gerade betriebsbedingt nicht - können Sie dieses Jahr leider eben nicht in den Familienurlaub fahren. Arbeiten zwischen den Feiertagen? Wir haben eben gerade einen großen Auftrag reinbekommen - geht nicht anders. Überstunden? Wir finden einfach keine neuen Mitarbeiter (die für das Gehalt arbeiten wollen), da müssen Sie sich jetzt leider reinhängen. Schwangerschaft ist eigentlich die einzige Situation, in der mal nicht der AG die erste Geige spielt (kein Wunder also, dass AGs Schwangerschaften hassen wie die Pest) - und dann hat man als AN noch ein schlechtes Gewissen... Nein, bitte nicht! Mach das, was für dich und deine Familie besser ist! Denk an dich und deine Familie, so wie sonst auch der AG zuerst an sich selbst denkt. Ich wünsche dir alles Gute für die Zukunft :)

von Belly-Monkey am 26.10.2022, 10:20



Antwort auf: TZ Vertrag , jetzt schwanger

Du bist nicht verpflichtet dem AG zu sagen, dass du wieder schwanger bist. Dir unterliegt auch nicht die Entscheidung, ob es ein BV gibt. Das muss der AG machen. Wenn du also vor hattest TZ zu arbeiten, das auch könntest, dann unterschrieb den Vertrag und teile dem AG dann am ersten Arbeitstag mit, das du schwanger bist. Ob er dann ein BV ausspricht oder dich woanders einsetzt, muss er alleine festlegen. Du musst dann aber auch dem nachkommen können.

von Neverland am 26.10.2022, 13:15



Antwort auf: TZ Vertrag , jetzt schwanger

Nur, weil du so schlechte Erfahrungen mit AG´s hattest, sind nicht alle so. Ich persönlich finde es gut, dass die AP sich Gedanken darüber macht. Ein schlechtes Gewissen braucht sie nicht zu haben -. aber eine gewisse Loyalität ggü. dem AG und sich eben auch mal Gedanken machen, wie man es für alle Seiten am Besten macht, erwarte ich von einem MA. Ansonsten braucht dieser sich nicht wundern, wenn der AG vielleicht nicht mehr ganz so entgegenkommend wird. Alles beruht auf Gegenseitigkeit - ein gutes Arbeitsverhältnis ist nicht nur Sache des Chefs.

von cube am 26.10.2022, 16:02



Antwort auf: TZ Vertrag , jetzt schwanger

Ich finde es gut, dass du dir Gedanken macht, wie man es für beide Seiten gut lösen könnte. Da dein Vertrag für TZ in EZ noch nicht unterschrieben ist, würde ich dir raten, von der Schwangerschaft noch nichts zu sagen und erst mal zu unterschreiben. Viele wissen in der 5. SSW noch gar nicht, dass sie überhaupt schwanger sind - vielleicht beruhigt dass dein Gewissen ein wenig. Ansonsten wird der AG sicher nicht den Vertrag machen - warum sollte er jemanden einstellen von dem er weiß, dass dieser keinen Tag arbeiten wird. Das hat nichts mit "böser AG" zu tun - der muss ja auch wirtschaftlich agieren und eben an´s Team denken. Ich würde dann aber dem AG zeitnah mitteilen, dass du wieder schwanger bist, damit dieser eben entsprechend umplanen kann.

von cube am 26.10.2022, 16:07



Antwort auf: TZ Vertrag , jetzt schwanger

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Vielen Dank Cube für deine letzte Antwort. Und genauso sehe ich das auch . Natürlich kann auch noch viel passieren bezüglich der Schwangerschaft. Ich habe noch ein paar Tage Zeit zum überlegen Und werde zur gegebenen Zeit auf mein Bauchgefühl hören. Zur Zeit würde ich auf Ehrlichkeit tendieren. Irgendwie werden wir wohl über die Runden kommen bis zur folgenden EZ. Also nochmals vielen Dank alle für die Zeit und Antworten

von Julia2104 am 26.10.2022, 19:19



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