sandra83ab
Hallo Fr. Bader, was passiert wenn man in der Arbeitslosigkeit schwanger wird? Ich muss dazu sagen das ich schon eine Fehlgeburt hatte und Arzthelferin bin. Wenn mich mein FA während der Schwangerschaft arbeitsunfähig schreibt hab ich dann trotzdem noch Anspruch auf Arbeitslosengeld I? Vielen Dank im Vorraus
Hallo, grds. können Sie als Schwangere/ mit Kind als arbeitssuchend anerkannt werden. Dann sind Sie beitragsfrei KK versichert u erhalten Arbeitslosengeld bzw Arbeitslosenhilfe (bei Bedürftigkeit). Sie sollten dies aber, wie auch bei einem AG, unverzüglich melden. Sie bekommen als Mutterschaftsgeld das ArbGeld weiter, aber von der KK. Bei einem BV erhalten Sie ebenfalls die Leistungen weiter. Das ist aber problematisch und wird von vielen Ämtern anders gehandhabt. Problematisch ist, dass Sie, sobald das (weitere) Kind da ist, nur als arbeitslos gelten, wenn Sie dem Arbeitsmarkt auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Es kann also sein, dass das zuständige Arbeitsamt einen Nachweis von Ihnen fordert, in wieweit Sie für die Arbeitszeit eine Betreuungsmöglichkeit für das Kind haben. Falls dieser nicht vorgelegt und das AA zum Schluss kommt, dass Sie tatsächlich nicht arbeiten können, bekommen Sie kein Arbeitslosengeld. Und damit endet auch der Bezug von beitragsfreier KK – wenn Sie nicht ArbGeld II erhalten. Liebe Grüße, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, was soll dann passieren? Nichts. Du musste deinem Sachbearbeiter die Schwangerschaft melden und kannst auch einen Antrag stellen auf Erstaustattung für Schwangerschaftsbekeleidung und Möbel fürs Kind. Du kannst dann auch ALG2 beantragen. Als Alleinerziehende bekommst du noch einen Zuschuss und auch zur Schwangerschaft selbst gibt es einen Mehrbedarf den du beantragen musst. Lass dich nicht arbeitsunfähig schreiben, das könnte so enden das du gar kein Geld mehr bekommst - je nachdem wie dein Sachbearbeiter drauf ist. Du hast dann das Recht auf Elternzeit und das Elterngeld wird eben aufs Arbeitslosengeld (ALG 2) angerechnet. Grüße
Mitglied inaktiv
Dir ein BV zu holen wäre IMO das absolut blödestes was du machen könntest. Zumal der Arzt Dir gar kein BV so ausstellen kann. Außer Dir geht es gesundheitlich so mies oder die Gesundheit des Kindes ist gefährdet. Wegen deines Berufes dürfte er eh nicht, zumal du ja auch gerade arbeitslos bist Mit BV würde bedeuten das du nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, und du fällst damit aus ALG1 heraus.
Mitglied inaktiv
Nein, Anspruch auf Arbeitlosengeld hast Du bei Krankheit nicht. Du hast Anspruch auf 6 Wochen Lohnfortzahlung und danach auf Krankengeld. Bist Du Arbeitslos, so tritt direkt der Krankengeldbezug ein. Wegen der Fehlgeburt kann der FA aber sicher auch ein BV ausstellen, der AG könnte dies wenn der Arbeitsplatz nicht schwangerschaftskonform ist. Bei einem BV wird der Lohn komplett weiter gezahlt, der AG bekommt diesen auf Antrag wieder. Ist man Arbeitslos, so würde im Falle eines BVs die Krankenkasse den Lohn weiterzahlen - was in dem Fall dann eben Krankengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes wäre. LG Sabine
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