sandra83ab
Hallo Fr. Bader, was passiert wenn man in der Arbeitslosigkeit schwanger wird? Ich muss dazu sagen das ich schon eine Fehlgeburt hatte und Arzthelferin bin. Wenn mich mein FA während der Schwangerschaft arbeitsunfähig schreibt hab ich dann trotzdem noch Anspruch auf Arbeitslosengeld I? Vielen Dank im Vorraus
Hallo, grds. können Sie als Schwangere/ mit Kind als arbeitssuchend anerkannt werden. Dann sind Sie beitragsfrei KK versichert u erhalten Arbeitslosengeld bzw Arbeitslosenhilfe (bei Bedürftigkeit). Sie sollten dies aber, wie auch bei einem AG, unverzüglich melden. Sie bekommen als Mutterschaftsgeld das ArbGeld weiter, aber von der KK. Bei einem BV erhalten Sie ebenfalls die Leistungen weiter. Das ist aber problematisch und wird von vielen Ämtern anders gehandhabt. Problematisch ist, dass Sie, sobald das (weitere) Kind da ist, nur als arbeitslos gelten, wenn Sie dem Arbeitsmarkt auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Es kann also sein, dass das zuständige Arbeitsamt einen Nachweis von Ihnen fordert, in wieweit Sie für die Arbeitszeit eine Betreuungsmöglichkeit für das Kind haben. Falls dieser nicht vorgelegt und das AA zum Schluss kommt, dass Sie tatsächlich nicht arbeiten können, bekommen Sie kein Arbeitslosengeld. Und damit endet auch der Bezug von beitragsfreier KK – wenn Sie nicht ArbGeld II erhalten. Liebe Grüße, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, was soll dann passieren? Nichts. Du musste deinem Sachbearbeiter die Schwangerschaft melden und kannst auch einen Antrag stellen auf Erstaustattung für Schwangerschaftsbekeleidung und Möbel fürs Kind. Du kannst dann auch ALG2 beantragen. Als Alleinerziehende bekommst du noch einen Zuschuss und auch zur Schwangerschaft selbst gibt es einen Mehrbedarf den du beantragen musst. Lass dich nicht arbeitsunfähig schreiben, das könnte so enden das du gar kein Geld mehr bekommst - je nachdem wie dein Sachbearbeiter drauf ist. Du hast dann das Recht auf Elternzeit und das Elterngeld wird eben aufs Arbeitslosengeld (ALG 2) angerechnet. Grüße
Mitglied inaktiv
Dir ein BV zu holen wäre IMO das absolut blödestes was du machen könntest. Zumal der Arzt Dir gar kein BV so ausstellen kann. Außer Dir geht es gesundheitlich so mies oder die Gesundheit des Kindes ist gefährdet. Wegen deines Berufes dürfte er eh nicht, zumal du ja auch gerade arbeitslos bist Mit BV würde bedeuten das du nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, und du fällst damit aus ALG1 heraus.
Mitglied inaktiv
Nein, Anspruch auf Arbeitlosengeld hast Du bei Krankheit nicht. Du hast Anspruch auf 6 Wochen Lohnfortzahlung und danach auf Krankengeld. Bist Du Arbeitslos, so tritt direkt der Krankengeldbezug ein. Wegen der Fehlgeburt kann der FA aber sicher auch ein BV ausstellen, der AG könnte dies wenn der Arbeitsplatz nicht schwangerschaftskonform ist. Bei einem BV wird der Lohn komplett weiter gezahlt, der AG bekommt diesen auf Antrag wieder. Ist man Arbeitslos, so würde im Falle eines BVs die Krankenkasse den Lohn weiterzahlen - was in dem Fall dann eben Krankengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes wäre. LG Sabine
Ähnliche Fragen
Hallo, was passiert, wenn ich schwanger werde während ich arbeitslos bin und Arbeitslosengeld beziehe? Was erhalte ich dann im Mutterschutz? Wie geht es mit der Krankenversicherung weiter (mein Mann ist privat versichert). Danke & Gruss True
Hallo, bin seit 9.6.2004 arbeitslos gemeldet und erhalte Leistungen; (konnte nach EZ wegen Umzug die alte Stelle nicht mehr antreten). Bin jetzt erneut schwanger, Entbindungstermin 14.7.05.Wann muß das dem Arbeitsamt mitgeteilt werden, bzw. wie verändern sich die Leistungen. Wollte mich eigentlich gar nicht melden, da ich nach Ablauf des Leistungs ...
Hallo, ich bin seit 29.12.06 arbeitslos (nach Elternzeit durch Eigenkündigung). Da ich mehr als 2 Jahre nicht gearbeitet habe, bekomme ich für 12 Monate nur einen Pauschalbetrag (ca. 400 Euro/mtl.), danach nichts mehr. Mein eigentlicher früherer Verdienst wird leider nicht berücksichtigt. Die Leistungen enden 28.12.07. Inzwischen bin ich schwang ...
Sehr geehrte Frau Bader, Nach der Geburt meiner ersten Tochter im Juni 2013 musste ich im August 2014 meinen Arbeitsvertrag auflösen, da der Arbeitgeber mir keine Teilzeitstelle ermöglichen konnte. Nun befinde ich mich in der Arbeitslosigkeit u habe vorerst keine Arbeit in Aussicht. Meine Frage ist, was passiert wenn ich jetzt in der Arbeitslosigk ...
Re: Schwanger in der Arbeitslosigkeit Sehr geehrte Frau Bader, Vielen Dank für ihre Antwort. Normalerweise würde ich als angestellte Zahnärztin ein Beschäftigungsverbot erhalten, da ich in der Zeit der Schwangerschaft nicht mit rotierenden, schneidenden und spitzen Instrumenten arbeiten darf, und auch wegen der Gefahr durch Chemikalien eine ...
Hallo, kurz zu meiner Situation: Ich bin in der 6 ssw schwanger (Entbindungstermin: 09.07.16) und mein befristeter Arbeitsvertrag endet am 31.12.15. Wie verhält es sich nun mit der Vermittlung in eine neue Stelle (Arbeitsamt) und dem Arbeitslosengeld? Habe ich noch Ansprüche auf Gelder vom Amt? Sollte ich in Bewerbungsgesprächen von der ss erzä ...
Sehr geehrte Frau Bader, Aus gesundheitlichen Gründen wurde mir von meinem Arzt empfohlen, meine Arbeitsstelle zu kündigen (starkes Mobbing). Nervlich völlig am Ende, habe ich eine Eigenkündigung gemacht. Vor einiger Zeit haben mein Mann und ich den Wunsch nach einem 2.Kind. Unsere Tochter ist im Oktober 1 Jahr geworden. Seit Juli diesen Ja ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe gerade erfahren, dass ich ungeplant schwanger bin und habe Zukunftsängste. Vor über einem Jahr wurde ich während des Mutterschutzes betriebsbedingt gekündigt. Nach dem Mutterschutz habe ich Elterngeld bekommen. Seit März bin ich jetzt arbeitslos und beziehe Arbeitslosengeld. Und jetzt bin ich schwanger. ...
Hallo, Ich habe vor Geburt meiner Tochter Vollzeit gearbeitet und arbeite aktuell Teilzeit in Elternzeit (vertraglich bis September 25, dann wären eh die 3 Jahre aufgebraucht gewesen). Im Juli beginnt mein Mutterschutz für das zweite Kind. Ich habe nun gelesen dass ich zum Mutterschutz die Elternzeit beenden kann um in den 6 Wochen vor Geburt ...
Ich muss beruflich deutschlandweit reisen und Schulungen halten. Diese Reisen dauern meist 3-4 Tage. Leider gefällt mir mein Job gar nicht und war auch auf Jobsuche, da ich auf Dienstreise immer extreme Migräne bekomme (muss täglich dann meist 4 Schmerztabletten nehmen oder auch Triptane) und die ganze Nacht alleine im Hotel nicht schlafen kann. D ...