Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin seit 29.12.06 arbeitslos (nach Elternzeit durch Eigenkündigung). Da ich mehr als 2 Jahre nicht gearbeitet habe, bekomme ich für 12 Monate nur einen Pauschalbetrag (ca. 400 Euro/mtl.), danach nichts mehr. Mein eigentlicher früherer Verdienst wird leider nicht berücksichtigt. Die Leistungen enden 28.12.07. Inzwischen bin ich schwanger geworden (Geb.Termin 06.01.08). Muss ich diese Schwangerschaft melden. Welche Nachteile kann das für mich haben??? Wie ist das nun mit dem Bewerben? 3 Bewerbungen im Quartal sind ja Pflicht. M.E. macht das doch aber gar keinen Sinn. Ich will bei einem evtl. Vorstellungsgespräch nicht Lügen. Außerdem ist es eh bald zu sehen. Vom AA selbst habe ich bisher nicht einen Bewerbungsvorschlag geschickt bekommen!!! Alle bisherigen Bewerbungen waren reine Eigeninitiative. Welches Vorgehen raten Sie mir? Danke und Gruß, Paula
Hallo, wenn Sie wegen der EZ nicht gearbeitet haben, muss es eigentlich nach dem Verdienst davor berechnet werden. Ansonsten müssen Sie es melden, bekommen aber die Leistungen weiter, wenn Sie Ihre Verpflichtungen erfüllen. Liebe Grüsse, NB
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Ich muss beruflich deutschlandweit reisen und Schulungen halten. Diese Reisen dauern meist 3-4 Tage. Leider gefällt mir mein Job gar nicht und war auch auf Jobsuche, da ich auf Dienstreise immer extreme Migräne bekomme (muss täglich dann meist 4 Schmerztabletten nehmen oder auch Triptane) und die ganze Nacht alleine im Hotel nicht schlafen kann. D ...
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