Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger bei baldiger Arbeitslosigkeit-welche Ansprüche?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Schwanger bei baldiger Arbeitslosigkeit-welche Ansprüche?

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, kurz zu meiner Situation: Ich bin in der 6 ssw schwanger (Entbindungstermin: 09.07.16) und mein befristeter Arbeitsvertrag endet am 31.12.15. Wie verhält es sich nun mit der Vermittlung in eine neue Stelle (Arbeitsamt) und dem Arbeitslosengeld? Habe ich noch Ansprüche auf Gelder vom Amt? Sollte ich in Bewerbungsgesprächen von der ss erzählen? Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen, mit freundlichen Grüßen.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie können sich ja ganz normal bewerben - und müssen von der SchwS nichts sagen. Sie haben alle Ansprüche auf ArBGeld 1, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Klar hast Du Anspruch auf ALG1, Du bist "nur" schwanger, nicht totkrank. Sofern Du arbeiten willst.... Und, fragen darf man dich eh nicht ob Du schwanger bist. Tut man es doch, darfst Du lügen. Ausnahme wäre nur bei einem Job wo die Gesundheit von Dir oder dem Kind massiv gefährdet wäre. Erzählen von mir aus würde ich es aber nicht. Die Chance den Job dann zu bekommen dürfte gering sein.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, was passiert, wenn ich schwanger werde während ich arbeitslos bin und Arbeitslosengeld beziehe? Was erhalte ich dann im Mutterschutz? Wie geht es mit der Krankenversicherung weiter (mein Mann ist privat versichert). Danke & Gruss True

Hallo, bin seit 9.6.2004 arbeitslos gemeldet und erhalte Leistungen; (konnte nach EZ wegen Umzug die alte Stelle nicht mehr antreten). Bin jetzt erneut schwanger, Entbindungstermin 14.7.05.Wann muß das dem Arbeitsamt mitgeteilt werden, bzw. wie verändern sich die Leistungen. Wollte mich eigentlich gar nicht melden, da ich nach Ablauf des Leistungs ...

Hallo, ich bin seit 29.12.06 arbeitslos (nach Elternzeit durch Eigenkündigung). Da ich mehr als 2 Jahre nicht gearbeitet habe, bekomme ich für 12 Monate nur einen Pauschalbetrag (ca. 400 Euro/mtl.), danach nichts mehr. Mein eigentlicher früherer Verdienst wird leider nicht berücksichtigt. Die Leistungen enden 28.12.07. Inzwischen bin ich schwang ...

Hallo Fr. Bader, was passiert wenn man in der Arbeitslosigkeit schwanger wird? Ich muss dazu sagen das ich schon eine Fehlgeburt hatte und Arzthelferin bin. Wenn mich mein FA während der Schwangerschaft arbeitsunfähig schreibt hab ich dann trotzdem noch Anspruch auf Arbeitslosengeld I? Vielen Dank im Vorraus

Sehr geehrte Frau Bader, Nach der Geburt meiner ersten Tochter im Juni 2013 musste ich im August 2014 meinen Arbeitsvertrag auflösen, da der Arbeitgeber mir keine Teilzeitstelle ermöglichen konnte. Nun befinde ich mich in der Arbeitslosigkeit u habe vorerst keine Arbeit in Aussicht. Meine Frage ist, was passiert wenn ich jetzt in der Arbeitslosigk ...

Re: Schwanger in der Arbeitslosigkeit Sehr geehrte Frau Bader, Vielen Dank für ihre Antwort. Normalerweise würde ich als angestellte Zahnärztin ein Beschäftigungsverbot erhalten, da ich in der Zeit der Schwangerschaft nicht mit rotierenden, schneidenden und spitzen Instrumenten arbeiten darf, und auch wegen der Gefahr durch Chemikalien eine ...

Sehr geehrte Frau Bader, Aus gesundheitlichen Gründen wurde mir von meinem Arzt empfohlen, meine Arbeitsstelle zu kündigen (starkes Mobbing). Nervlich völlig am Ende, habe ich eine Eigenkündigung gemacht. Vor einiger Zeit haben mein Mann und ich den Wunsch nach einem 2.Kind. Unsere Tochter ist im Oktober 1 Jahr geworden. Seit Juli diesen Ja ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe gerade erfahren, dass ich ungeplant schwanger bin und habe Zukunftsängste. Vor über einem Jahr wurde ich während des Mutterschutzes betriebsbedingt gekündigt. Nach dem Mutterschutz habe ich Elterngeld bekommen. Seit März bin ich jetzt arbeitslos und beziehe Arbeitslosengeld. Und jetzt bin ich schwanger. ...

Hallo,  Ich habe vor Geburt meiner Tochter Vollzeit gearbeitet und arbeite aktuell Teilzeit in Elternzeit (vertraglich bis September 25, dann wären eh die 3 Jahre aufgebraucht gewesen). Im Juli beginnt mein Mutterschutz für das zweite Kind. Ich habe nun gelesen dass ich zum Mutterschutz die Elternzeit beenden kann um in den 6 Wochen vor Geburt ...

Ich muss beruflich deutschlandweit reisen und Schulungen halten. Diese Reisen dauern meist 3-4 Tage. Leider gefällt mir mein Job gar nicht und war auch auf Jobsuche, da ich auf Dienstreise immer extreme Migräne bekomme (muss täglich dann meist 4 Schmerztabletten nehmen oder auch Triptane) und die ganze Nacht alleine im Hotel nicht schlafen kann. D ...