Honey191
Hallo, und zwar bin ich aufgrund einer Depression (FG, Mobbing und unerfüllter Kinderwunsch) langzeitkrank. Jetzt soll ich im April ausgesteuert werden. Bin aber immernoch angestellt und habe jetzt herausgefunden, dass ich schwanger bin. Ich werde von meiner FÄ ein BV bekommen. Wissen Sie, wie das denn mit dem Geld aussieht? Müsste ich dann von meinem AG wieder Geld bekommen? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallo, SIe bleiben ja weiter arbeitsunfähig und damit scheidet ein BV aus. Hier finden Sie alles sehr gut erklärt: https://www.tk.de/firmenkunden/service/fachthemen/fachthema-beitraege/aussteuerung-krankengeld-was-arbeitgeber-wissen-muessen-2079102?tkcm=aaus Liebe Grüße NB
lukko34
Für ein BV muss man arbeitsfähig sein.
Honey191
Meine Therapeutin hat gesagt, sie würde mich dann gesund schreiben. Ist etwas kompliziert, aber das hätte sie eh machen müssen.
3wildehühner
“Gesund schreiben” gibt es nicht.” Wenn, dann läuft die AU aus und wird nicht verlängert. Bist du denn arbeitsfähig? Normalerweise spricht der Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot aus, wenn er den Arbeitsplatz nicht mutterschutzkonform gestalten kann. Voraussetzung für ein BV ist die Arbeitsfähigkeit der Schwangeren, Das bedeutet, dass du jederzeit in der Lage sein musst, an deinen Arbeitsplatz zurückzukehren. Falls du nicht arbeitsfähig bist, ist ein BV Sozialbetrug!
Ani123
Nach der Aussteuerung vom KG können Sie ALG I beantragen. Dafür müssen sie in ihrem Fall weiter AU sein um ALG I beziehen zu können. Soweit sie nicht mehr AU sind haben sie kein Anspruch auf ALG I, weil sie einen AG haben. Ohne AU müssen sie arbeitsfähig sein. Eine AU auslaufen zu lassen um ins BV zu gehen geht nicht. Ihr AG kann ein BV bei der KK anfechten. Die KK wird gerade in Fällen wie ihren meist stutzig und prüft genau. U. a. können sie zu einem Gutachter geschickt werden, welcher das prüft. Sollte heraus kommen, dass sie nicht arbeitsfähig sind ist das Betrug. Die KK wird das Geld für das BV zurück fordern. Ihr AG kann sie sogar kündigen. Ich kann verstehen, dass sie die beste finanzielle Situation während der Schwangerschaft und später beim EG haben möchten. Gerade für das EG wirkt sich KG und ALG negativ aus (0 € - Runde). Somit wirr es vermutlich nur der Mindestsatz an EG von 300 €. Ausnahme: Die AU ist schwangerschaftsbedingt. In dem Fall kann die Zeit ausgeklammert werden, wobei bei ihnen dann Monate mit KG herangezogen werden, was als 0 € - Runde zählt. Es macht für das EG bei ihnen keinen Unterschied. Beim BV würden sie das Geld erhalten was sie bekommen wenn sie arbeiten würden. Das Geld fließt in die Berechnung des EG ein, welches höher wäre als der Mindestsatz. Wichtig: Ein BV kann zu jeder Zeit aufgehoben werden, so dass sie arbeiten müssen. Wenn sie dann plötzlich wieder AU sind wird es dem AG skeptisch vorkommen und er kann es von der KK prüfen lassen.
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