Honey191
Hallo, und zwar bin ich aufgrund einer Depression (FG, Mobbing und unerfüllter Kinderwunsch) langzeitkrank. Jetzt soll ich im April ausgesteuert werden. Bin aber immernoch angestellt und habe jetzt herausgefunden, dass ich schwanger bin. Ich werde von meiner FÄ ein BV bekommen. Wissen Sie, wie das denn mit dem Geld aussieht? Müsste ich dann von meinem AG wieder Geld bekommen? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallo, SIe bleiben ja weiter arbeitsunfähig und damit scheidet ein BV aus. Hier finden Sie alles sehr gut erklärt: https://www.tk.de/firmenkunden/service/fachthemen/fachthema-beitraege/aussteuerung-krankengeld-was-arbeitgeber-wissen-muessen-2079102?tkcm=aaus Liebe Grüße NB
lukko34
Für ein BV muss man arbeitsfähig sein.
Honey191
Meine Therapeutin hat gesagt, sie würde mich dann gesund schreiben. Ist etwas kompliziert, aber das hätte sie eh machen müssen.
3wildehühner
“Gesund schreiben” gibt es nicht.” Wenn, dann läuft die AU aus und wird nicht verlängert. Bist du denn arbeitsfähig? Normalerweise spricht der Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot aus, wenn er den Arbeitsplatz nicht mutterschutzkonform gestalten kann. Voraussetzung für ein BV ist die Arbeitsfähigkeit der Schwangeren, Das bedeutet, dass du jederzeit in der Lage sein musst, an deinen Arbeitsplatz zurückzukehren. Falls du nicht arbeitsfähig bist, ist ein BV Sozialbetrug!
Ani123
Nach der Aussteuerung vom KG können Sie ALG I beantragen. Dafür müssen sie in ihrem Fall weiter AU sein um ALG I beziehen zu können. Soweit sie nicht mehr AU sind haben sie kein Anspruch auf ALG I, weil sie einen AG haben. Ohne AU müssen sie arbeitsfähig sein. Eine AU auslaufen zu lassen um ins BV zu gehen geht nicht. Ihr AG kann ein BV bei der KK anfechten. Die KK wird gerade in Fällen wie ihren meist stutzig und prüft genau. U. a. können sie zu einem Gutachter geschickt werden, welcher das prüft. Sollte heraus kommen, dass sie nicht arbeitsfähig sind ist das Betrug. Die KK wird das Geld für das BV zurück fordern. Ihr AG kann sie sogar kündigen. Ich kann verstehen, dass sie die beste finanzielle Situation während der Schwangerschaft und später beim EG haben möchten. Gerade für das EG wirkt sich KG und ALG negativ aus (0 € - Runde). Somit wirr es vermutlich nur der Mindestsatz an EG von 300 €. Ausnahme: Die AU ist schwangerschaftsbedingt. In dem Fall kann die Zeit ausgeklammert werden, wobei bei ihnen dann Monate mit KG herangezogen werden, was als 0 € - Runde zählt. Es macht für das EG bei ihnen keinen Unterschied. Beim BV würden sie das Geld erhalten was sie bekommen wenn sie arbeiten würden. Das Geld fließt in die Berechnung des EG ein, welches höher wäre als der Mindestsatz. Wichtig: Ein BV kann zu jeder Zeit aufgehoben werden, so dass sie arbeiten müssen. Wenn sie dann plötzlich wieder AU sind wird es dem AG skeptisch vorkommen und er kann es von der KK prüfen lassen.
Ähnliche Fragen
Hallo also ich habe eine Frage und zwar: ich bin Erzierin und Vollzeitkraft. August und September bin in Elternzeit mein Kind ist 6 Jahre alt und wird eingeschult..Ab Oktober 2025 arbeite ich wieder aber mit weniger Stunden 30 Std statt 39 Std.. Für den Fall das ich jetzt schwanger werde und sofort Beschäftigungsverbot habe was bekomme ich ...
Hallo also ich habe eine Frage und zwar: ich bin Erzierin und Vollzeitkraft. August und September bin in Elternzeit mein Kind ist 6 Jahre alt und wird eingeschult..Ab Oktober 2025 arbeite ich wieder aber mit weniger Stunden 30 Std statt 39 Std.. Für den Fall das ich jetzt schwanger werde und sofort Beschäftigungsverbot habe was bekomme ich ...
Guten Tag Frau Bader, Ich befinde mich zur Zeit in der Elternzeit für ein Jahr bis 27.04.2026. Mein Mann und ich haben aber ein Wünsch für das zweite Kind und ich würde wieder schwanger sein während dieser Elternzeit. Meine Fragen sind, muss ich die Elternzeit rechtzeitig beenden wenn ich in der Elternzeit erneut schwanger wäre? Und wie sieht e ...
Hallo, Folgender Fall: Ich bin in der Pflege tätig und wurde deshalb ins Beschäftigungsverbot geschickt, als ich schwanger wurde. Ich habe im Juni 23 mein erstes Kind bekommen, und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im September 24 bin ich erneut schwanger geworden, habe meinen Arbeitgeber informiert, und ihnen wieder vom Frauenarzt d ...
Guten Tag Frau Bader, folgende Situation: Ich habe am 11.08.2021 unser erster Kind zur Welt gebracht - bin damals von meinem Arbeitgeber direkt mit Bekanntgabe in's BV gekommen. Hätte dieser das BV nicht ausgestellt, wäre aber auch eins aus gesundheitlichen Gründen vom FA ausgestellt worden. Nach der Geburt war ich für insgesamt 3 Jahre i ...
Hallo. Ich bin seit 6 Wochen in meiner Firma krankgeschrieben. Danach werde ich bestimmt Krankengeld beziehen. Falls ich schwanger werde und wieder in der Firma arbeite, muss ich dann am ersten arbeitsTag, an dem ich kein Krankengeld mehr bekomme, wieder zur Arbeit erscheinen, oder per E-Mail mitzuteilen, dass ich schwanger bin und BV bekomme , da ...
Hallo Frau Bader , meine 3 jährige Elterzeit endet am 26.januar 2026. Nun bin ich erneut schwanger Geburtstermin ist der 15.04.2026. wie bei meiner ersten Schwangerschaft werde ich von meiner Frauenärztin ins bv gesetzt. Was steht mir nun in der Schwangerschaft zu? Bekomme ich durch das bv mein normales Gehalt wieder wie auch in der ersten Schw ...
Hallo Frau Bader, Aktuell bin ich in der Elternzeit von meinem ersten Kind noch bis Juni26. Arbeite auch schon in Teilzeit und habe in der Elternzeit einen neuen Vertrag der aber am Ende der elternzeit endet und mein alter wieder aktiviert wird da ich dort vollzeit bin und schlechteren Lohn bekomme. Da wir jetzt schwanger sind und ich in m ...
Sehr geehrte Frau Bader, seit dem 01.05.2025 hat mein Arbeitgeber Insolvenz angemeldet. In dem Zeitraum des vorläufigen Verfahren wurden auch bereits die 3 Monate Insolvenzgeld genutzt. Mit dem 01.10.2025 wurde das Verfahren nun offiziell eröffnet in ich freigestellt mit der mündlichen Info, dass die freigestellten Mitarbeiter kein Gehalt meh ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe im Februar 2024 eine Tochter bekommen und bekomme ElterngeldPlus. Seit August 2024 übe ich einen Minijob aus bei dem ich ca. 350€ verdiene. Mein zweites Kind kommt im April 2026. Kann ich eine Verschiebung des Bemessungszeitraums beantragen, damit das Elterngeld für mein zweites Kind auf Basis meines regulären ...
Die letzten 10 Beiträge
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren
- Unfall in der Kita
- Teilzeit in Elternzeit
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung
- Social Freezing, donogene Befruchtung trotz Ehe
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt