Mitglied inaktiv
Ich habe einen 325 € Job (Reinigungskraft), den ich noch bis zum 21. März ausführen möchte. Da dann meine Mutterschutzzeit beginnt. Da ich keine schweren Arbeiten ausführen darf, hatte auch schon ein Attest deswegen gehabt.(Frühgeb.risiko) Jetzt meinte mein Arzt ich könnte ruhig wieder arbeiten gehen, aber nur leichte Tätigkeiten ausführen. Habe nachgefragt ob es eine andere Tätigkeit für mich gibt. Mir wurde eine Tätigk. in unseren Büros angeboten.(Firma) Gegen die Tätigkeiten dort habe ich nichts einzuwenden, aber die Arbeitszeit ist unpassend. Ich kann mein 4 J. Kind nicht unterbr. . Für die Stelle die ich vorher hatte , gab es jemanden, da die Arbeitszeit anders war. 3 Tage habe ich jetzt dort gearbeitet , da meine Mutter Urlaub hatte. Aber jetzt geht es nicht, da sie die selbe Arbeitszeit hat wie ich. Habe versucht jem. zu finden für die Zeit, aber ohne Erfolg. Habe das Problem mit meiner Objektleiterin besprochen, ob sie was anderes für mich hat und für die Zeit wo jemand für mein Kind da ist. Sie hätte nichts, ich würde nicht darum herumkommen zu kündigen. Ich kann mir das finanz. nicht leisten zu kündigen. Habe mir jetzt erstmal meinen Urlaub genommen. (handelt sich nur um ein paar Tage). Deswegen muß ich jetzt eine Lösung für mein Problem finden. Ich hoffe Sie können mir irgendwie weiterhelfen. Keine Ahnung was ich jetzt machen soll. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Hallo, im Zweifel würde ich versuchen, dass mit dem Arzt zu klären. Rechtlich kommt es darauf an, ob die Arbeitszeit im Vertrag festgehalten ist oder nicht, denn danach bestimmt sich, ob man arbeiten muss oder nicht. Gruß, NB
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Guten Tag Frau Bader, Ich befinde mich zur Zeit in der Elternzeit für ein Jahr bis 27.04.2026. Mein Mann und ich haben aber ein Wünsch für das zweite Kind und ich würde wieder schwanger sein während dieser Elternzeit. Meine Fragen sind, muss ich die Elternzeit rechtzeitig beenden wenn ich in der Elternzeit erneut schwanger wäre? Und wie sieht e ...
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Hallo Frau Bader, Aktuell bin ich in der Elternzeit von meinem ersten Kind noch bis Juni26. Arbeite auch schon in Teilzeit und habe in der Elternzeit einen neuen Vertrag der aber am Ende der elternzeit endet und mein alter wieder aktiviert wird da ich dort vollzeit bin und schlechteren Lohn bekomme. Da wir jetzt schwanger sind und ich in m ...
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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe im Februar 2024 eine Tochter bekommen und bekomme ElterngeldPlus. Seit August 2024 übe ich einen Minijob aus bei dem ich ca. 350€ verdiene. Mein zweites Kind kommt im April 2026. Kann ich eine Verschiebung des Bemessungszeitraums beantragen, damit das Elterngeld für mein zweites Kind auf Basis meines regulären ...
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