Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader.. Ich hätte da eine Frage und zwar: Wenn man schwanger wird und allenstehend ist,hat man doch Anspruch auf ALG 2, wenn man dann von einem Bekannten aufgenommen wurde, weil man ei den elternrausgeflogen ist, kann das Arbeitsamt dann behaupten, man lebe in einer Eheähnlichen Gemeinschaft und die wollen nichtzahlen? Was sollte man in einem solchen fall tun, wenn man baldmöglichst eine eigene Wohnunghaben muss, damit bei der Geburt alles fertig ist? Vielen Dank schon mal vorab. Liebe Grüße
Hallo, das Amt unterstützt doch bei der Miete + Wohnungssuche! gruß, NB
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Hallo also ich habe eine Frage und zwar: ich bin Erzierin und Vollzeitkraft. August und September bin in Elternzeit mein Kind ist 6 Jahre alt und wird eingeschult..Ab Oktober 2025 arbeite ich wieder aber mit weniger Stunden 30 Std statt 39 Std.. Für den Fall das ich jetzt schwanger werde und sofort Beschäftigungsverbot habe was bekomme ich ...
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