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Hallo Frau Bader.. Ich hätte da eine Frage und zwar: Wenn man schwanger wird und allenstehend ist,hat man doch Anspruch auf ALG 2, wenn man dann von einem Bekannten aufgenommen wurde, weil man ei den elternrausgeflogen ist, kann das Arbeitsamt dann behaupten, man lebe in einer Eheähnlichen Gemeinschaft und die wollen nichtzahlen? Was sollte man in einem solchen fall tun, wenn man baldmöglichst eine eigene Wohnunghaben muss, damit bei der Geburt alles fertig ist? Vielen Dank schon mal vorab. Liebe Grüße
Hallo, das Amt unterstützt doch bei der Miete + Wohnungssuche! gruß, NB
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