Mitglied inaktiv
Guten Tag , Ich hatte mit meinem Arbeitgeber schon das Gespräch und werde im April wieder Vollzeit arbeiten und habe meine Elternzeit vorzeitig beendet. (Krankenschwester) Problem , eine Woche später würde bei mir eine Schwangerschaft festgestellt und ich bin krank geschrieben , da ich einen Nebenjob in der Kinderbetreuung habe. Kann mein Arbeitgeber mich kündigen wenn ich direkt mit Krankmeldung in meinen Job wieder einsteige? Es wird wahrscheinlich so laufen das ich krankgeschrieben bin die ersten Wochen bis zum Beschäftigungsverbot. Aber ich war doch dann überhaupt nicht arbeiten . Steht mir dann das Recht auf meinen Lohn trotzdem zu ? LG
Hallo, selbstverständlich bekommen Sie Ihren Lohn für sechs Wochen. Danach Krankengeld. Ein Beschäftigungsverbot kann erst dann eine Rolle spielen, wenn die Krankschreibung beendet ist. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
bin krank geschrieben , da ich einen Nebenjob in der Kinderbetreuung habe. Kann mein Arbeitgeber mich kündigen wenn ich direkt mit Krankmeldung in meinen Job wieder einsteige? Eine Krankschreibung steht dir nur dann zu, wenn du auch krank bist, und aus keinem anderen Grund. Wenn du einen Job in der Kinderbetreuung hast, dann sagst du deinem AG im Nebenjob, dass du schwanger bist, und er macht die Gefährdungsbeurteilung. Das Ergebnis hängt dann davon ab, ob wirklich Gefährdungen vorliegen. Wenn du wirklich mit der AU kommst ohne krank zu sein, dann ist das ein Grund für eine Abmahnung und führt außerdem zu Vertrauensverlust.
Mitglied inaktiv
Ich bin krankgeschrieben weil ich mich übergebe und mit Kreislauf zu kämpfen habe , also auf es ein Grund krank geschrieben zu sein. Es ging eher um die Anstellung in meinem Krankenhaus , nicht um den Nebenjob. Mein Frauenarzt lässt Krankenschwester nämlich nicht mehr arbeiten und da ich schon Mal eine Fehlgeburt hatten ist er da eh vorsichtig . Meinen Nebenjob werde ich eh kündigen müssen weil wir leider alleine für bis zu 7 Kinder unter 1 1/2 zuständig sind und ich mir das schwanger nicht antue . Keine sorge ich nutze meinen Nebenjob nicht aus , wir bekommen eh kein geld , wir werden nur nach Stunden bezahlt . Bin ich nicht anwesend ,bekomme ich kein geld auch trotz Krankmeldung
Mitglied inaktiv
Dein Text wirkt mißverständlich. Für die Arbeitsbedingungen im KKH ist der Arbeitgeber zuständig, und nicht der Frauenarzt. Der Frauenarzt ist ausschließlich für deine gynäkologischen Probleme zuständig.
la-floe
hi, "Mein Frauenarzt lässt Krankenschwester nämlich nicht mehr arbeiten und da ich schon Mal eine Fehlgeburt hatten ist er da eh vorsichtig" das hat dein FRauenarzt gar nicht zu entscheiden, hier ist nur dein AG in der Pflicht. Und wenn der dich umsetzt (Rezeption, Akten sortieren, irgendwas) dann musst du diese Arbeit ausführen. floe
chrissicat
Wenn du schwanger bist, hast du Kündigungsschutz. Dein Arbeitgeber kann dir nicht kündigen, weil du krankgeschrieben bist. Lohnfortzahlung bekommst du für max. 6 Wochen, auch wenn die Krankschreibung im Anschluss an die Elternzeit ist. Bist du nicht mehr krankgeschrieben wird der Arbeitgeber dir Tätigkeit zuweisen müssen, die mutterschutzkonform sind. Du bekommst das Geld, was du auch für deine normale Tätigkeit bekommen würdest. Vermutlich wird dein Arbeitgeber nicht gerade sehr erfreut sein, wenn er gerade erst der Verkürzung deiner Elternzeit zugestimmt hat, und du jetzt schwanger bist. Was war denn der Grund für die Verkürzung deiner Elternzeit?
Mitglied inaktiv
Schätze vollzeit arbeiten wegen Geld .... Ist Kind 1 betreut, nur dann greift überhaupt ein BV . das muss allerdings der AG ausstellen. Der könnte auch einen Ersatz Arbeitsplatz stellen, dann musst du arbeiten
Mitglied inaktiv
Ich habe die Elternzeit verkürzt weil ich wieder arbeiten gehen wollte , mehr geld verdienen, eine Auszeit für mich haben wollte , wir heiraten nächstes Jahr im Herbst Ich bin hin und her gerissen ob ich nicht einfach den Arbeitgeber im Krankenhaus Anrufe und ihm davon erzählen soll und er kann entscheiden ob ich den Job antreten soll oder keine Ahnung was die mit der Information machen können, ich habe einfach irgendwie so ein schlechtes Gewissen und das macht mich seit Tagen fertig . Ich dachte ich mache etwas gutes mit der Elternzeit verkürzen um in meinen Beruf wieder einsteigen zu können , Pflegenotstand ist ja auch sehr weit verbreitet , aber nun läuft es irgendwie anders als erwartet . Also wenn Gefahr für das Baby besteht dann kann der Frauenarzt dir auch ein Beschäftigungsverbot geben . Das ist bei uns im Krankenhaus schon öfters vorgekommen
cube
Ich finde es gut, dass du wieder arbeiten willst und dir auch Gedanken darum machst, wie ein evt. BV bei deinem Arbeitgeber ankommt. Es bleibt aber dennoch dabei: die Gefährdung des Arbeitsplatzes beurteilt der Arbeitgeber - nicht der Frauenarzt. Ganz egal, ob das ei euch schon mehrfach vorgekommen ist - es ist nicht Rechtens. Dein FA kann ja auch gar nicht wissen, welche Arbeiten dein AG dir nach Bekanntgabe der Schwangerschaft zuweisen könnte und entsprechend auch keine Gefährdung beurteilen. Kündigen kann dein AG dir nicht - als Schwangere hast du Kündigungsschutz. Ich würde es ihm schnellstmöglich mitteilen und darauf hinweisen, dass du arbeiten willst und fragen, welche Ersatztätigkeiten er für dich hätte (sofern deine eigentliche Arbeit eine Gefährdung darstellt). Auf gar keinen Fall würde ich erwähnen, dass der FA dir ein Gefälligkeits-BV ausstellen will (nicht anderes wäre es nämlich) oder sonst etwas in diese Richtung. Lass den AG erst mal seine eigene Beurteilung machen und zeig dich eben engagiert und Willens, Ersatztätigkeiten annehmen zu wollen. Gibt es doch ein BV, würdest du das Gleiche erhalten, was du auch ohne BV bekommen würdest. Eine AU geht aber dem BV vor - ein BV setzt voraus, dass du grundsätzlich arbeitsfähig bist. Bist du das nicht, muss der FA die AU verlängern.
Felica
Der Reihe nach. Wenn du das OK vom AG hast die EZ zu verkürzen, am besten nachweisbar, dann kann er davon nicht mehr zurücktreten. Heißt also, ab April bist du wieder in VZ. Lohnfortzahlung gibt es ab dem ersten Tag dann für 6 Wochen, danach dann Krankengeld. Wenn schwangerschaftsbedingt, dann ohne Einfluss auf das EG. Einkommen nach dem was du eben auch so VZ verdienen würdest. Kündigen kann er dich nicht. Ob BV ja oder nein muss dann der AG entscheiden, Hat der Ersatzarbeit, musst du sobald die AU oder das Krankengeld durch ist wieder arbeiten. Sofern das vor dem erneuten Mutterschutz noch einmal greift. Hat er keine geeignete, muss er das BV ausstellen. Aussuchen kannst du dir da gar nichts. Erst AU, dann BV kommt auch bei der KK nicht gut, die werden da sicherlich genauer schauen ob den die Voraussetzungen für die AU nicht mehr gegeben sind. Den eine AU hebelt jedes BV aus. Bevor ein BV in Frage kommt, musst du also erst wieder arbeitsfähig sein. Thema Nebenjob, ist der vom AG genehmigt? Erste Frage. Die zweite, wenn du mit den beiden Jobs über die erlaubten 48 Wochenstunden kommst, hast du ein Problem. Das darfst du nämlich nicht un hättest auch bei einem der beiden AG im Vorfeld entsprechend kürzen müssen. Kommst du mit beiden zusammen über die 45 Stunden ab April, müssen die sich untereinander einigen wer für die darüber liegenden Stunden das BV ausstellt. Denn, rechtlich hast du bei dem Nebenjob die gleichen gesetzlichen Bedingungen wie beim VZ-Job. Sprich also Recht auf bezahlte Krankmeldung, auf bezahlten Urlaub, auf ein mögliches BV, usw. Du schreibst du wirst nur bezahlt wenn du arbeitest, das ist rechtlich nicht erlaubt. Dir steht wie gesagt dort genauso Lohnfortzahlung im falle einer Krankmeldung zu. Auch dort muss der AG zudem prüfen ob er ein BV ausstellen muss oder nicht, wie bei jeder anderen Tätigkeit auch. Hat er keine geeignete Arbeit, muss er ein BV aussprechen. Unabhängig von deinem VZ-Job. kann also sein das du bei dem einen bis zum Mutterschutz arbeiten musst, bei dem anderen nicht. Ebenso müssen beide Mutterschutzgeld zahlen und EZ akzeptieren. Würde also erst einmal beiden AG Bescheid geben. Bei dem Nebenjob die Krankmeldung abgeben und dann schauen was der AG dort sagt. Ab April dann wie es mit dem anderen weitergeht. Bei beiden die gleichen Bedingungen, Lohnfortzahlung für die ersten 6 Wochen, Gefährdungsbegutachtung unabhängig von einander, gemeinsam in Hinblick auf erlaubte Höchstarbeitszeit und Kündigungsschutz.
Felica
Nur dann möglich wenn du arbeitsfähig bist, deine Arbeit an sich mit Mutterschutz vereinbar, im Einzelfall besonderen Bedingungen die ein Weiterführen dieser Tätigkeit aber nicht möglich machen. Arbeit auf als Krankenschwester - Arzt darf nicht, da muss der Ag prüfen und BV aussprechen. Du arbeitest als Koch, Arbeit an sich OK, aber leidest unter extremer Übelkeit durch den Essensgeruch, dann BV durch den Arzt. Du darfst nur liegen wegen Blutungen, dann AU durch den Arzt. Wenn der Arzt nur deshalb das BV ausstellt weil du im Krankenhaus arbeitest, dann ist das nicht haltbar und wenn KK oder AG das anzweifeln, dann hast du die Arschkarte. 2018 wurde das Gesetz dazu verschärft und die Aufsichtsbehörden kontrollieren vermehrt seitdem.
Mitglied inaktiv
Vielen Dank für eure Antworten ihr habt mir sehr geholfen.
Ich werde es dem Arbeitgeber im Krankenhaus sagen sobald ich angefangen zu arbeiten . Ich werde bis dahin ja hoffentlich nicht mehr unter Übelkeit leiden und arbeiten können.ich freue mich schon darauf wieder in meinem alten Beruf arbeiten zu gehen .
Also an sich werde ich den Nebenjob in der Kinderbetreuung eh dann kündigen weil er mich nicht so erfüllt . Dass sie es rechtlich falsch macht habe ich schon gehört aber jemand meinte dass sie diese eine Versicherung nicht hat , sodass sie Mitarbeiter auf Minijob Basis nicht weiter den Lohn zahlt wenn Urlaub ansteht oder man eine Krankmeldung hat . Es fechtet auch keiner von den Mitarbeitern irgendwie an . Ich möchte aber auch nicht diejenige sein .
OK das mir der Krankenkasse wusste ich nicht , aber an sich eine gute Sache dass sie da mehr drauf achten . Ich kenne es nur von einer Arbeitskollegin, da hat die Krankenkasse sie bei ihr selber gemeldet während sie krank geschrieben war und meinte , dass ihr ein BV zusteht weil sie vor kurzem eine Fehlgeburt in der 11 SSW hatte. Aber ihr Frauenarzt hatte ihr sowieso ein BV schon zugesagt nachdem die 12 SSW um waren .
Aber wer weiß was er als Begründung in den Akten erwähnt hatte sodass die Klinik es nicht anfechten konnte
Mitglied inaktiv
Ja der Nebenjob ist genehmigt vom Arbeitgeber .ich würde auch nicht über die Stunden in einer Woche kommen da mein Nebenjob nur donnerstags vormittags für 3 Stunden ist .
cube
Wenn du krank bist, gibt es einen AU. Bist du wieder gesund, gehst du arbeiten bis zum evt. BV. Woher weist du denn jetzt schon, dass du bis zum BV krank sein wirst? Das hört sich schon ein bischen kalkuliert an.... Dein AG kann dir Ersatztätigkeiten zuweisen wie Büroarbeiten - davon gibt es im KH ja nun auch wahrlich genug.
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