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Sehr geehrte Frau Bader, folgendes ist mein Problem: 2005 kam ich in mein Unternehmen und seit dem wurde mein Vertrag 3mal verlängert. Ende 2008 läuft dieser aus. Nun bin ich schwanger. Ich habe von einer Kollegin gehört, dass sie in einem Ratgeber las, man müsste auch bei einem befristeten Vertrag übernommen werden, wenn man in dieser Zeit im Mutterschutz oder schwanger wird. Stimmt das? Was ist, wenn ich ab Juli in Elternzeit gehe? Der Mutterschutz ist ja nur 2 Monate nach der Geburt. Könnte man denn mir die Verlängerung des Vertrages verweigern, weil der Mutterschutz nur bis August geht? Oder müsste man mich trotzdem weiter beschäftigen bis ich aus meiner Elternzeit zurückkomme. Ich hoffe Sie können mir helfen. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen C. Hänsel
Hallo, die Schwangerschaft ändert nichts an der Befristung. Aber wegen der häufigen Verlängerung kann es sein, dass der Vertrag unbefristet geworden ist. Liebe Grüsse, NB
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Grundsätzlich darf man wg. Schwangerschaft nicht benachteiligt werden, aber weise das mal nach... Dui kannst direkt nach dem muSchu wieder arbeiten gehen. Aber dein Vertrag läuft "ganz normal" Ende 2008 aus. Da muß nix gekündigt werden, das ist einfach so. OB sie ihn DANN verlängern sei mal dahingestellt. Wg. Elternzeit wird sicher NICHTS verlängert. (Dies gilt nicht für manche Stellen im ö. D. / Universitäten.) Viele Grüße Désirée
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Hi, bin ich da verkehrt? Ich dachte, wenn ein Zeitvertrag 3 mal verlängert wurde, "wandelt" dieser sich automatisch in einen "Vollvertrag" um... LG Peeka
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Huhu, ja ein bisschen verkehrt bist du da gg. Wenn sie ihr jetzt noch einmal einen befristeten Vertrag geben würden, dann wäre dies automatisch ein unbefristeter Vertrag. Aber der jetzige befristete Vertrag läuft bei Nichtverlängerung ganz normal zum Ende aus. LG Arlett
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Habe mit meinem Mann gesprochen (der kennt sich so ein bisserle im Personalwesen aus), also der meinte normalerweise beim 3. mal uneingeschränkt oder 1,5 Jahre... Zum Beispiel... 1. Zeitvertrag lief 1 Jahr 2. Zeitvertrag 8 Monate, dann wäre schon der 2. Zeitvertrag ein "Vollvertrag".... LG Peeka
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Hi... google doch mal unter Zeitvertrag verlängerung... vielleicht hast Du gar keinen "Zeitvertrag" mehr... LG Heike
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Hi... noch was... habe diesen Link gefunden... http://www.sakowski.de/arb-r/arb-r03.html
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Es kommt auch immer darauf an, ob es einen Grund der Befristung gibt, habe ich noch vergessen zu sagen. Bei befristeten Verträgen mit Grund kann man so oft verlängern, wie man will. Ist natürlich doof für einen selbst, ist aber so. Ohne Grund ist nach zweimaliger Verlängerung Feierabend. Ist alles sehr arbeitgeberfreundlich. LG Arlett
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