Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader ich habe sozialpädagogik studiert und nun nach abschluss werde ich ein sogenanntes berufspraktikum machen, es ist ein befristeter vertrag der über 1,5 jahre geht ( mit 3 monate probezeit) jetzt bin ich schwanger ( hab in 2 wochen einen termin zur bestätigung , weil noch sehr früh jetzt) und habe angst, dass mich mein arbeitgeber kündigen wird .... weil ich ja noch in probezeit wäre- oder gilt auch für mich dann das mutterschutzgesetz? da darf mir dann gar nicht gekündigt werden, egal ob mit oder ohne grund ? nach der geburt wäre ich VERTRAGLICH sogar noch knapp 1 jahr angestellt , was passiert wenn ich 2 monate nach der geburt nicht arbeiten möchte und länger bei meinen KIndern bleiben möchte ? Herzliche Grüsse
Hallo, Sie haben auch in der Probezeit Kündigugsschutz. Wenn Sie nach der Geburt zu Hause bleiben,läuft der Vertrag trotzdem aus iebeL Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Du hast vollen Kündigungsschutz die 1,5 Jahre. Elternzeit kannst Du dann bis zum Ende des Vertrages nehmen. Oder eben wieder anfangen nach den 8 Wochen, wenn Du das denn willst, Alles Gute für die Schwangerschaft
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