Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger in Teilzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Schwanger in Teilzeit

Juli-Mami

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Hallo, Ich arbeite in Teilzeit und bin am Anfang meiner Schwangerschaft. Vor drei Jahren bekam ich mein erstes Kind. Den kommenden kompletten Monat muss ich meinen Resturlaub aus der Zeit vor meiner ersten Schwangerschaft nehmen. Damals arbeitete ich in Vollzeit. Mein aktueller Teilzeitvertrag pausiert dann im nächsten Monat und mein Vollzeitvertrag von damals tritt in Kraft. Ab September läuft dann der Teilzeitvertrag weiter. Wenn ich jetzt sage, dass ich Schwanger bin, bin ich dann nur im Juli im Schutz und danach könnten Sie mir kündigen weil der Vertrag nicht fortlaufend ist? Oder spielt das keine Rolle? Vielen Dank


Sternenschnuppe

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Nein, solange Du schwanger bist hast Du Kündigungsschutz. Danach in Elternnzeit auch. Wer hat gesagt dass Du Deinen ganzen Urlaub nehmen musst ?


Juli-Mami

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Hallo Sternschnuppe, Danke für deine Antwort. Haben das im Vertrag wie folgt geregelt. Ich zitiere: Vom 01.07.-31.07. Und ab dem 01.09. beträgt die regelmäßige Arbeitszeit 20 Stunden... In der Zeit vom 01.08.-31.08. beträgt die regelmäßige Arbeitszeit 40 Std.... In dieser Zeit nehme ich meinen Resturlaub weil ich sonst mein Kind nicht versorgen kann. Also ist das der gleiche Vertag nur dass sich in einem Monat die Zeiten ändern, verstehe ich das so richtig?


Sternenschnuppe

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Ja, genau. Nur eine Stundenänderung. Alles andere bleibt. Alles gut also. Du willst also den Urlaub nehmen weil das Kind da sonst nicht betreut ist ? Dann passt das natürlich.


Juli-Mami

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So ist es, ja. Eigentlich wollte ich bis zum September mit dem Outing warten. Das Problem ist aber, dass ich zwar im Büro aber mit der Produktion zusammen arbeite und ab und zu dort rein muss. Dort wird allerdings auch gelötet und geklebt. Ich möchte diesen Raum ungern betreten wegen der Giftstoffe und sollte es deshalb vll. Meinem Chef schon sagen, denke ich.


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