Nabdelna
Hallo ich bin in der Elternzeit schwanger. Mein erstes Kind ist im November 23 geboren und mein zweites Kind voraussichtlich im Juni 25. Steht mir mit diesem Abstand das volle Elterngeld zu? Danke!
Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Damit endet automatsich auch eine ZT-Tätigkeit in der EZ (wenn diese nur für die EZ vereinbart ist).Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbot zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist. Das Gesetz sieht vor, dass, wenn man schwanger ist, dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilt. Auch wenn man in Elternzeit ist. Es sieht aber keine Sanktion vor, wenn man es erst später tut. Sicherlich sollte man aber so zeitig Mitteilung machen, dass der Arbeitgeber planen kann. Wenn das Kind nach Juli 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Ab Geburten vom 01.09.2021 an kann man auf die Ausklammerung verzichten. Es ist sinnvoll, sich EG-Plus von einem vorherigen Kind vor der Geburt auszahlen zu lassen (geht ab Monat 13). Liebe Grüße, NB
KielSprotte
Nein. Max 14 Monate mit EG Bezug kannst du ausklammern, alles danach bis zum neuen Mutterschutz sind Nullrunden. Außer du arbeitest im alten Umfang.
Nabdelna
Aber warum nein? !!Bei der Berechnung Ihres Elterngeldes werden die Monate, in denen Sie Mutterschaftsgeld und (Basis-)Elterngeld beziehen, nicht berücksichtigt. Zur Berechnung wird dann auf weiter zurückliegende Monate zurückgegriffen, u. U. auch vor der Geburt des ersten Kindes!! Das bedeutet doch das es wieder genau die gleiche Höhe ist?
MamaausM2
Für dein erstes Kind werden 11/23 bis 10/24 ausgeklammert wegen Elterngeldbezug!!! Alle Monate danach nicht mehr Bei ET 5/25 beginnt der Mutterschutz in 4/25 und damit sind 4/24 bis 3/25 relevant.... Nicht berücksichtigt werden 4/24 bis 10/24 - da werden die Monate von vor Geburt des ersten Kind genommen. 11/24 bis den Monat vor neuen Mutterschutz werden mit 0€ gerechnet außer du arbeitest etwas.
MamaausM2
Sorry Korrektur ET 6/25 ist Beginn Mutterschutz 5/25 dann sind 5/24 bis 4/25 relevant.alle Monate mit Elterngeld werden durch frühere Abrechnungen ersetzt. Dein neues Elterngeld wird deshalb niedriger.
Nabdelna
Hallo MamaausM2 danke für die Info. Das heißt also würde ich jetzt von November 24 bis 04/25 einen Job finden zählt dieser Lohn für mein neues Elterngeld? Und sobald ich meine Elternzeit frühzeitig beende kriege ich dann den Arbeitgebeitgeberzuschuss und der Job ist auf Eis gelegt? Danke :)
Ani123
Beziehen Sie Basis-EG oder EGplus? Bei Basis-EG werden 12 Monate, bei EGplus (mind. 14 Monate EG Bezug) werden 14 Monate ausgeklammert. Monate mit Mutterschutz werden ebenfalls ausgeklammert. Wann im Juni 2025 kommt ihr Kind zur Welt? Wenn bis 11.06. würde der Mutterschutz im April beginnen, danach im Mai. Bei Mutterschutzbeginn im April würde das neue EG mit den Monaten 04/2025 bis 03/2025 berechnet. Bei Basis-EG wären es 4 Monate mit 0 € (12/2024 bis 03/2024) und 8 Monate von vor dem Mutterschutz des 1. Kindes. Bei EGplus wären es 2 Monate (02/2025 und 03/2025) und 10 Monate von vor dem Mutterschutz des 1. Kindes. Zusätzlich zum EG erhalten Sie den Geschwisterbonus in Höhe von 10 Prozent des neuen EG. Sollten Sie EGplus beziehen und das in die Zeit des neuen EG hinaus sollten sie sich das als Einmalzahlung auszahlen lassen. Beziehen sie EG vom 2. Kind und für das 1. Kind, so fließt das EG vom 1. Kind als Gehalt bei der Berechnjng des EG vom 2. Kind ein. Es minimiert such dadurch. Die EZ vom 1. Kind sollten sie zum Tag vor Beginn des Mutterschutzes beenden um Mutterschaftsgeld zu erhalten. Wenn sie in den Monaten, welche mit 0 € einfließen, arbeiten, erhöht dies das EG. Wenn der Arbeitgeber zustimmt können sie auch Urlaub nehmen und somit Gehalt bekommen. Das zählt als arbeiten und erhöht das EG.
Andrea6
Wieso "einen Job finden?" Du kannst doch bei deinem aktuellen AG in der Elternzeit arbeiten.
MamaausM2
In der Elternzeit darfst du arbeiten bis 32 Std.... Vorteil wenn du kein Elterngeld mehr bekommst. Dann zählt dieser verdienst zum neuen Elterngeld. Ja du musst den Job auf die Elternzeit befristen. Deine lfd Elternzeit beendest du taggenau zum neuen Mutterschutz. Dann lebt dein alter Vertrag auf und du bekommst dann danach dein Mutterschaftsgeld.
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