ShaBo
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe viel recherchiert und leider keine Antwort auf meine Frage gefunden, so dass ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Ich habe im März 2020 meinen ersten Sohn zur Welt gebracht. Da ich Krankenschwester bin war ich seit Juli 2019 im BV. Elternzeit habe ich eingereicht für zwei Jahre, mit dem Ziel im 2. Jahr in Teilzeit zurückzukehren. Ich beziehe derzeit noch Basiselterngeld. Nun zu meiner Frage: Es kündigt sich erneut Nachwuchs an und ich frage mich nun wie das ganze finanziell für uns aussieht. Der Geburtstermin liegt ja im Juli so dass ich meiner Recherche nach von März bis Juli keinerlei Einkünfte hätte und diese 5 Monate würden bei erneuter Berechnung des Elterngeldes auch mit 0 € einbezogen werden da ich ja die Teilzeitarbeit nicht antreten kann? Die restlichen Sieben Monate lägen dann vor dem Bezugszeitrum des Elterngeld mit vollen Einkünften, so dass wir finanziell insgesamt recht schlecht dastünden, habe ich das richtig verstanden? Ich hoffe sie können mit weiterhelfen und entschuldigen sie diese ausführliche Frage.
Hallo, Lassen Sie schnellstens zwei Monate Basis-EG in EG Plus umwandeln, denn es werden bis zu 14 Lebensmoante von Kind 1 wegen EG ausgeklammert, ebenso Monate mit MG. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Ja deine Überlegungen stimmen soweit. Es werden die Monate mit Elterngeld ausgeklammert. Aber die Monate mit Mutterschaftsgeld auch. Wenn ET im Juli wird der Juni auch ausgeklammert, evtl sogar der Mai es reicht ein Tag Mutterschaftsgeld in diesem Monat) Noch ein Tipp.... Lasse dir 2 Monate (Jan und Febr 21) in EGplus umwandeln. Es werden nämlich 14 Monate EG dann ausgeklammert. Dann beziehst du im März und April noch Elterngeld. Deine lfd Elternzeit beendest du auf einen Tag vor neuen Mutterschutz. Dann gibt es das wie bei Kind 1. Geschwisterbonus gibt es auch noch, bis Kind 1 3 Jahre alt ist.
Felica
Nicht ganz. Du lässt am besten die letzten beiden basismonate in 4 EG plusmonate ändern. Damit bekommst du da dann zwar weniger in den Monaten, kannst aber 14 statt 12 Monate beim zweiten Kind ausklammern lassen. Wenn ET im Juli, dann beginnt dein neuer mutterschutz im Juni oder sogar Mai. Auch die Monate werden ausgeklammert. Du solltest aber dringend die laufende EZ zum neuen Mutterschutz beenden. Dann bekommst du das volle mutterschaftsgeld von KK und AG. Machst du das so, dann hast du das gleiche EG wie beim ersten Kind weil keine nullrunden. Eigentlich sogar mehr EG da es noch zusätzlich geschwisterbonus gibt. Ach ja, solltest du die TZ in der EZ bereits sicher haben, fällt die nicht so einfach weg. Der AG muss sich daran halten und notfalls ein BV über die TZ ausstellen. Du im Gegenzug müsstest auch arbeiten können und wollen. Wäre eine Notlösung falls euch die Splittung nicht möglich ist.
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