Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

schwanger in elternzeit-Elterngeld

Frage: schwanger in elternzeit-Elterngeld

allissa

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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in der 32. SSW. Es ist mein erstes Kind und da ich schon 31 Jahre alt bin, stellt sich für mich und meinen Partner die Frage, gleich in der Elternzeit ein zweites Kind zu basteln. Ich nehme 18 Monate Elternzeit. Davon lasse ich mir 12 Monate Elterngeld ausbezahlen und das restliche halbe Jahr möchte ich Betreuungsgeld, Landeserziehungsgeld und ALG II beantragen. 1. Mein Mann wird seine 2 Monate Elternzeit nicht nutzen! Wenn wir es der Elterngeldstelle schriftlich geben, Kann ich da Betreuungsgeld auch schon ab dem 13. Lebensmonat meines Kindes beantragen oder geht es generell erst ab dem 15 Lebensmonat? 2. Sollte ich am Ende meiner Elternzeit wieder schwanger sein (sagen wir mal im 6. Monat) und geh dann noch bis zum neuen Mutterschutz wieder arbeiten, berechnet sich das Elterngeld wieder von den Einkommen, welches ich vor der Geburt meines 1. Kindes hatte oder zählt zur Berechnung des halbe Jahr mit Betreuungsgeld, Landeserziehungsgeld und ALG II mit rein?= Kein Einkommen und das Einkommen was ich bis zur Geburt meines zweiten Kindes noch erziele? 3. Angenommen ich nehme 3 Jahre Elternzeit, 12 Monate Elterngeld und 6 Monate oben genannte staatl. Leistungen und gehe danach in der Elternzeit wieder 30 Stunden arbeiten und bin eben in der Elternzeit mit Verdienst wieder schwanger, wie berechnet sich da das Elterngeld? 4. Ich weiß, dass man in der Elternzeit nicht mehr wie 30 Stunden wöchentlich arbeiten gehen darf. Wenn es aber mal doch paar Stündchen im Monat mehr werden sollten, die extra auf einen Zeitkonto erfasst werden und die ich bei Bedarf abfeiern darf, falle ich da aus der Elternzeit oder hätte dies Konsequenzen für meinen AG? Ich kenne einige die in der Elternzeit (sogar auf dem Amt) Überstunden machen mussten aber nicht aus der Elternzeit gefallen sind. Vielen Dank im Voraus. LG Allissa


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Ab dem 15. Lebensmonat 2.+3. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. 4. Wenn es regelmäßig mehr ist, endet die EZ Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

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Hallo Dein Partner ist finanziell für Dich zuständig und nicht der Staat. Sorry, aber wieso planst Du mit ALG2 ? Wenn es eng ist könnt ihr zusammen Wohngeld oder Kindergeldzuschlag beantragen. Betreuungsgeld gibt es immer erst ab dem 15. Lebensmonat, ihr verzichtet ja freiwillig auf die Partnermonate und somit das Elterngeld. Um gleiches Elterngeld zu erhalten wie bei Kind 1 sollte das zweite Kind bis zum 15. Lebesmonat von Kind 1 auf derWelt sein. Elterngeld berechnet sich immer aus den 12 Monaten vor jeweiligem Mutterschutz, wobei nur echte Eltergeldmonate ersetzt werden durch Lohn davor.


luvi

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Hallo, zu 1. Betreuungsgeld gibt es erst nach dem alle Elterngeldmonate verbraucht sind, d.h. nach insgesamt 14 Monaten. Würde Dein Mann gleichzeitig mit Dir 2 Monate Elterngeld beziehen, kann das Betreuungsgeld schon ab dem 13. Lebensmonat ausgezahlt werden. Wenn der Partner auf seine 2 Monate verzichtet, gibts Betreuungsgeld erst ab dem 15. Monat. Um Arbeitslosengeld 2 zu beziehen, muss Dein Mann sehr wenig verdienen. Zur Berechnung wird immer das Familieneinkommen hergenommen. Du könntest aber auch Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen. Je nach dem wie viel Dein Partner verdient, könntet Ihr das vielleicht auch bekommen. LG Luvi


allissa

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Hallo, warum ich mit ALG II plane? Kann ich dir sagen und es ist uns nicht leicht gefallen, weil ich ziemlich wenig Elterngeld habe und mein Mann auch nicht soviel verdient obwohl er Vollzeit arbeitet und ich übrigens auch! Ich könnte Kinderzuschlag und Lastenzuschuss beantragen, das würde aber abgelehnt werden, weil uns mit dem geringen Verdienst und Elterngeld nebenbei noch ALG II zustehen würde! Tja so ist es eben in der heutigen Zeit. Sollte ich nur wegen meines Stolzes darauf verzichten? Was denkst du wieviele neben dem Elterngeld noch ALG II beantragen müssen und was denkst du wie gern mein Partner die 2 Monate Elternzeit nehmen würde, doch wir können es uns einfach nicht so leicht leisten! Wir können unserem Kind schon was bieten, so ist es nicht.....


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