Hallo Frau Bader,
mich würde folgendes interessieren: bei Ärzten ist es ja so, dass wir einen Dienstausgleich bekommen, wenn wir schwanger sind, da wir dann ja keine 24-Std-Dienste mehr machen dürfen und wenn das komplett wegfallen würde, könnte man von dem Gehalt ja kaum mehr leben - deshalb bekommt man dasselbe Einkommen weiter, das man durchschnittlich in den 3 Monaten bekommen hat, bevor man schwanger wurde. Das hat also absolut nichts mit Berufsverbot zu tun, man arbeitet dann eben "nur" 40 Std. pro Woche, statt vielleicht 60 Std. Mich würde nun interessieren, was passiert, wenn man in der Elternzeit schwanger wird, ich meine damit während der Zeit, in der man gar nicht arbeitet, sondern nur Elterngeld bezieht und dann nach 12 Monaten Elternzeit in derselben Klinik wieder anfängt, aber schon schwanger ist. Bekommt man dann trotzdem dasselbe Gehalt, das man VOR der Geburt des 1. Kindes erhalten hat, oder darf der Arbeitgeber sagen, dass man dann nur Grundgehalt bekommt??? Somit würde die Krankenschwester dann quasi mehr verdienen als der Arzt :-)
Vielen Dank schonmal!
von
australienneuseeland
am 27.04.2019, 16:06
Antwort auf:
Schwanger in Elternzeit, Dienstausgleich bei Ärzten?
Hallo,
Sie bekommen dann genau wie in der ersten Schwangerschaft den vollen Lohn bei 40 Std/ Wo.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.05.2019
Antwort auf:
Schwanger in Elternzeit, Dienstausgleich bei Ärzten?
mit wievielen stunden kommst du nach 12 monaten EZ wieder?
von
mellomania
am 27.04.2019, 22:35
Antwort auf:
Schwanger in Elternzeit, Dienstausgleich bei Ärzten?
Hallo Mellomania,
um deine Frage zu beantworten. Ich komme zu 100% wieder, d.h. Vollzeit, in dem Fall aber eben "nur" 40 Std., da schwanger. Das ist vertraglich schon lange so abgesprochen mit der Klinik, die wissen eben nur noch nichts von der SS. Die Elternzeit habe ich auch gleich nur für 1 Jahr beantragt. Bist du auch Ärztin? Hast du Erfahrung damit?
Viele Grüße
von
australienneuseeland
am 28.04.2019, 00:54
Antwort auf:
Schwanger in Elternzeit, Dienstausgleich bei Ärzten?
Du würdest du ggf. das Gehalt einer vergleichbaren Ärztin bekommen.
Die andere Frage ist natürlich, wärest du ohne eingetretene neue Schwangerschaft in der Lage wie die anderen Kollegen tatsächlich die vielen Überstunden zu leisten, würdest du ohne wieder schwanger geworden zu sein, 40 vertragliche und 20 Überstunden pro Woche leisten?
Dann bist du zu Hause platt. Dein Haushalt, dein Kind ... das müssen andere für dich stemmen. Ein einjähriges Kind ist ja schon eine ordentliche Herausforderung - auch nachts noch.
Mitglied inaktiv - 28.04.2019, 13:05