Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger in der elternzeit

Frage: Schwanger in der elternzeit

Ratlose

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Hallo meine elternzeit geht noch bis zum 09.10.2021 wenn ich in dieser zeit wieder schwanger werde bekomm ich dann elterngeld wir beim ersten kind. wie wird es dann berechnet. danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, entscheidend sind die letzten 12 Mo vor der Geburt. Dabei werden dann alle Monate mit EG (bis zum 14 Lebensmonat) und MG ausgeklammert. Lieeb Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Kann man pauschal nicht sagen. Wann war ET vom 1. Kind Wie lange wurde Elterngeld bezogen bist du schon schwanger? Grob gesagt, werden Monate mit Elterngeld bis zum 14. Lebensmonat, Monate mit Mutterschaftsgeld ausgeklammert. Monate mit reiner Elternzeit mindern das 2. EG wenn man nicht arbeitet Genauer kann man raten, wenn die Fragen beantwortet werden. Frau Bader wird so auch nur pauschal schreiben.


Felica

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Ja, EG bekommst du. Mindestens 300 €, im Höchstfall 1800 €. Wie hoch es ausfallen wird hängt davon ab was du entsprechend vorher verdient hast. Elternzeit spielt keine Rolle bei der Berechnung. Maßgeblich für nichtselbstständige sind immer die 12 Monate vor Geburt, wobei die Monate ausgeklammert werden wo Mutterschaftsgeld bezahlt wurde und im längsten Falle die ersten 14 Monate EG. Alle Monate darüber hinaus wo man kein Einkommen hatte werden mit 0 € berücksichtigt. Je nachdem wie weit die Kinder auseinander sind wäre es also für das neue EG sinnvoll innerhalb der EZ in TZ zu arbeiten.


Ratlose

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ch habe 1 jahr elterngekd bekommen und seit oktober2019 bekomm ich kein geld mehr.. also heißt es ich bekomm kein elterngeld für zweite


Felica

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Doch schrieben wir doch. Aber deutlich weniger. Solltest du jetzt schwanger werden und bis zum nächsten Mutterschutz nicht arbeiten, dann wird es nur 300 € werden. Also mindestsatz den auch eine Hausfrau ohne AG bekommen würde.


Mitglied inaktiv

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Natürlich gibt es Elterngeld, nämlich den Mindestsatz, wenn du nicht arbeitest Arbeitest du, zählt dein Einkommen in dieser Zeit. Maßgeblich sind ja wieder die 12 Monate vor Neuen Mutterschutz.


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