Ronjadieräubertochter
Sehr geehrte Frau Bader, Ich befinde mich momentan noch bis Ende Dezember in der Elternzeit. Diese wollte ich auf September verkürzen, da ich einen Krippenplatz habe. Das habe ich meinem Arbeitgeber mitgeteilt. Die Antwort darauf war, dass er mir mitteilte, dass auch wenn ich nicht verkürze, er mich nach der EZ kündigen wird, da er keinen Platz mehr für mich hat. Nun wie sieht das aus, wenn ich theoretisch wieder Schwanger bin ? Wenn ich ihm das mitteile, kann er mich vor dem MS kündigen? Und wie sieht das dann mit EG Bzw. ALG1 aus. Fakt ist ja ich bin nach der EZ auf jedenfall Arbeitslos. Oder gibts da ne andere Möglichkeit? Über eine Antwort wäre ich dankbar. Grüße
Hallo, nein, das ist kein Fakt. Sie haben Kündigungsschutz, er kann Ihnen nicht so einfach kündigen. Liebe Grüße NB
Ronjadieräubertochter
Würde gerne noch hinzufügen, dass ich bis September TZ arbeiten wollte. Nun der Er mir dies ja gesagt hat, habe ich ihn gefragt, ob ich dann TZ wo änderst arbeiten darf (dies muss ich ja). Dies erwiderte er mit Nein, du kannst dann kündigen. Wenn das nun wirklich eintrifft mit der Schwangerschaft, kann ich dann verkürzen und der Arzt mir ein BV erteilen? Und muss er mir dann mein damaliges Gehalt wieder zahlen? Danke im Voraus
luvi
Hallo, Teilzeit in Elternzeit musst du dir vorher vom AG genehmigen lassen. Widersprechen kann er deinem Antrag eigentlich nur, wenn wichtige betriebliche Gründe dagegen stehen, z. B. Konkurrenzunternehmen. Lass dir das schriftlich geben. Gekündigt werden kannst du nicht, wenn du wieder schwanger bist. Du kannst aber nicht die Elternzeit verkürzen um in ein BV zu gehen. Die Elternzeit kannst du nur zum neuen Mutterschutz beenden. Wenn du nicht schwanger sein solltest, kann der AG dir erst ab Wiederaufnahme der Tätigkeit mit der vereinbarten Kündigungsfrist kündigen. Er muss zunächst also mal einen Platz für dich gaben oder dich bezahlt freistellen. LG luvi
mellomania
wie lange hattest du elternzeit? wenn du zwei jahre hattest, dann gleich das dritte jahr dranhängen, dann hast du zeit gewonnen. für das 3. jahr ez brauchst du seine zustimmung nicht. und wenn du dann schwanger wirst und der neue mutterschutz in der EZ beginnt, dann kannst du auf einen tag vor dem neuen mutterschutz die ez vorzeitig beenden. die tz bei einem andren arbeitgeber muss er dir zwar genehmigen, wenn das aber kein konkurrenzunternehmen ist wird es schwer für ihn dir das zu verwehren. lass dir alles!!! schriftlich geben. du kannst ja bis zu 30 h während der ez woanders arbeiten.
Ronjadieräubertochter
Vielen Dank für die Antworten. Wir sind ein Kleinbetrieb. Und er wird darauf bestehen, dass ich kündige auch wenn es ein TZ Job ist. Was genau bedeutet ein Konkurrenzunternehmen? (Steuerkanzlei) Grüße
luvi
Hallo, Er kann auf deine Kündigung bestehen, aber du musst es nicht machen. Wenn er keinen Platz nach der EZ für dich hat, muss er dir kündigen, wenn du weiterhin laut deinem alten Vertrag erfüllen willst. Willst du nach der EZ Teilzeit arbeiten, und es geht vom AG aus nicht, musst du kündigen. Wenn er in der EZ keine Teilzeitstelle für dich hat, muss er dir die Erlaubnis geben, woanders zu arbeiten. Eine andere Steuerkanzlei wäre ein Konkurrenzunternehmen. Ein Büro job in einem anderen Bereich nicht. LG luvi
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