Minali
Hallo, ich habe nach 3 mal 3 Jahren Elternzeit genommen und danach vor mir mein Arbeitgeber erstmal Sonderurlaub an, da aufgrund der Entfernzng von 300 Km ein Arbeiten nicht möglich war. Jetzt befinde ich mich bereits im 3 Und letzten Jahr dieses Sonderurlaubes, der 2015 im Okt/Nov. endet. Nun bin ich aber mit unserem 4.Kind schwanger. ( 6.SSW) Es kommt Ende Juni. Was nun? Anspruch auf Elterngeld habe ich doch keines. Sollte ich den Sonderurlaub aufheben lassen und arbeiten gehen? Was wenn ich ins Beschäftigungsverbot rutsche ( Rusikoss) bevor ich die Arbeit aufnehmen kann ? Nebenbei habe ich seit dem 1.9 ein Gewerbe mit Zustimmung meines Arbeitgebers wo ich geringfügig max.400 Euro verdiene.. Was ist jetzt mit Muttetschutz und Mutterschutzgeld sowie Elterngeld, ich scheine keinerlei Ansprüche zu haben. Sollte ich besser meine Stelle wahrnehmen wenn es die Möglichkeit gibt, um Anspruch auf die Gelder zu bekommen? Bin sehr ratlos und ängstlich...hoffe auf ihre Ratschläge LG Minali
Hallo, am sinnvollsten wäre es, mit Zustimmung des Ag den Sonderurlaub zu beenden. Wenn Sie aber direkt ins BV gehen, könnte das problematisch werden. Liebe Grüße NB
Minali
Hallo Frau Bader, das ist ja mein Problem. Ich habe nicht vor ins BV zu gehen, aber bisher lief es jedes mal so... Welche Möglichkeit Habe ich sonst? Liebe Grüße Minali
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