Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger im Krankenstand: AG zahlt nicht

Frage: Schwanger im Krankenstand: AG zahlt nicht

Mitglied inaktiv

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Guten Morgen, liebe Frau Bader, ich bin schwanger und habe ein Problem mit meinem Arbeitgeber und weiß einfach nicht was ich tun soll. Im Juni 2019 habe ich mein erstes Kind zur Welt gebracht. Die Elternzeit lief bis Ende Januar 2021. Im Oktober 2020 habe ich erfahren, dass ich wieder schwanger bin, meinen Arbeitgeber habe ich darüber direkt informiert. Da die Elternzeit ja Ende Januar ausgelaufen ist, hätte ich Anfang Februar 2021 wieder anfangen müssen zu arbeiten. Aus gesundheitlichen Gründen bin ich allerdings seit Ende Januar krank geschrieben. Nun habe ich das Problem, dass mein Arbeitgeber mir bis dato noch kein Gehalt für Februar beglichen hat. Weiterhin hat der AG auch noch keine Informationen für das Krankengeld an meine Krankenkasse weitergegeben, darüber wurde ich von der Krankenkasse informiert. Ich habe bereits mehrfach schriftlich bei AG nachgefragt, allerdings keine Rückmeldung erhalten. Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Was kann ich tun, damit der Arbeitgeber das mir zustehende Gehalt zahlt und die nötigen Informationen an die Krankenkasse weitergibt?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ab dem ersten Tag nach der EZ lebt der alte Vertrag wieder auf - damit haben Sie Anspruch auf vollen Lohn, auch wenn Sie AU sind. Sie können es über das Gewerbeaufsichtsamt versuchen (deren Zuständigkeit nach der EZ ist fraglich aber es besteht ja ein Zusammenhang zur EZ). Oder sich selber/ anwaltlich an den AG wenden. Liebe Grüße NB


mellomania

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hattest du mit dem AG direkt vereinbart wie du arbeitest? oder hast du nur die schwangerschaft mitgeteilt und keinen weiteren Kontat gehabt? ich nehme an, dass der AG die Krankmeldungen vorliegen hat?


Mitglied inaktiv

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Ich habe direkt als ich erfahren habe, dass ich schwanger bin Bescheid gegeben. Da ich dann krank geschrieben wurde, hatte sich das mit dem Wiedereinstieg auch schon erledigt. Von Seiten des AG hatte aber auch nur jemand nachgefragt, wie bzw wann ich voraussichtlich wieder arbeiten werde.


KielSprotte

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Naja, du schreibst, dass du Ende Januar krankgeschrieben worden bist, wenn du normalerweise Anfang Februar wieder angefangen hättest zu arbeiten, hätte der Plan ja längst stehen müssen. Sprich das hättest du dann ja alles schon mit dem AG geklärt haben müssen. Denn Krankheiten sind eigentlich unvorhersehbar.


mellomania

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du wieder arbeitest? das muss doch besprochen und geklärt gewesen sein.


Mitglied inaktiv

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Nein, wie gesagt, bei mir hatte sich nie jemand vom AG zwecks Wiedereinstieg gemeldet. Selbst als ich die Schwangerschaft mitgeteilt habe, kam nur, dass ich ET und Elternzeitantrag übermitteln soll.


mellomania

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kannst du deinen vollzeitvertrag überhaupt erfüllen sozusagen?


Mitglied inaktiv

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Seit wann hat der AG die Pflicht sich zu melden, wenn ne Frau aus der EZ zurück kommt.


KielSprotte

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Das ist nicht Sache des AG, das ist DEINE Aufgabe. Du kommst doch aus der EZ zurück, Du kannst beurteilen ob und in welchem Umfang die zurück an deinen Arbeitsplatz kommen kannst!! Soll der AG zu dir kommen und bitte bitte sagen? Manchmal fasse ich mir echt an den Kopf. Da würde ich als AG dir auch nicht das Geld hinterhertragen.


chrissicat

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Eins ist mir noch immer nicht klar: Hast du den Arbeitgeber über deine Arbeitsunfähigkeit informiert? Liegen deinem Arbeitgeber deine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vor?


Ell!um

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Aiiii hier hat aber jemand gehörig den Hintern offen. Also ich gehe davon aus das man Vollzeit (oder zu den vorherigen Bedingungen) an den Arbeitsplatz zurückkehrt, sonst hätte man ja einen neuen Vertrag ausgehandelt. Ganz einfach! Eine Kinderbetreuung hätte sie sicher gehabt und ehrlich... Ich glaub nicht das jemand so blöd ist und seine Krankmeldung nicht abgibt und sich dann wundert das kein Geld kommt. Dein AG ist sicher mächtig genervt das du nicht wieder kommst und das ist nicht dein Problem! Solange du eine Krankmeldung vorweisen kannst ist er verpflichtet dir dein Gehalt zu zahlen, ob es ihn passt oder nicht. Bist du in einer Gewerkschaft? Sonst schreiben Aufsetzen mit Frist und notfalls zum Anwalt. Und bei den Anträgen für das Krankengeld lassen sich manche AG leider sehr lange Zeit. Da kannst du nicht viel machen da es dafür keine Frist gibt. Bleib im Kontakt mit dem Sachbearbeiter der Krankenkasse, der kann da zumindest ein bisschen Druck machen.


mellomania

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manomann wenn Sie sich nicht drum kümmert wie sie wieder arbeitet und gar nicht beantwortet, ob sie die krankmeldungen eingereicht hat, naja, dann haben hier laut deier aussage ,merere personen hintern offen. was redest du so. SIE hat auch pflichten, und einfach nur kurz was melden aber sich nicht aktiv kümmern trägt natürlich wunderbar zu einem tollen arbeitsverhältnis bei! dann muss man halt in die pötte komme und nicht hier im forum schreiben und warten.


Mitglied inaktiv

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Der ton ist nicht der allerfeinste, trotzdem hat sie recht! Und frau bader bestätigt das auch.... Gelegentlich sind ag's einfach böse, auch wenn du es gerne anders hättest.


Mitglied inaktiv

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Selbstverständlich habe ich DIREKT alle Krankmeldungen angegeben und auch das BV. Habe seit Beginn der Schwangerschaft mit täglicher Übelkeit und starken Schmerzen zu kämpfen und das auch direkt bei Bekanntgabe der Schwangerschaft angegeben. Ich verstehe auch nicht, warum man hier nicht freundlich Antworten kann, ich habe niemandem etwas böses getan


Mitglied inaktiv

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Das hier ist die bv-forenpolizei! Wird grundsätzlich angezweifelt. Besonders verwerflich ist urlaub im bv und ob deine auch eine echte au ist, wer weiß? Alle schwangeren sind faul und bissl doof. Solidarität ist ein fremdwort. Alles gute!


mellomania

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es muss eben alles seine richtigkeit haben! auf einmal redet sie von BV. davon war vorher nicht die rede. ein arbeitsvertrag ist ein vertrag zwischen AN und AG. und da sind gerade beide etwas seltsam. dass ihr gehalt zusteht steht außer Frage. ABER sie schreibt, dass kein großer Kontakt zjm AG sei. warum? hat mit forenpolizei doch nix zu tun! erst hieß es krankmeldung. jetzt bv. bv geht nicht wenn sie krank ist. aber naja. bei manchen wundert mich die reaktion eines AG eben nicht. und das ist leider auch auf dem mist der AN dann gewachsen teilweise. tut mir leid.


Mitglied inaktiv

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Ich würde das mal als gestörtes Verhältnis AG-ANin verbuchen. Vielleicht hat der Betrieb auch geschlossen und der Chef ist gar nicht erreichbar. Das ist derzeit öfters mal der Grund für eine verhinderte Kontaktaufnahme. Etliche Betriebe stehen mit dem Rücken an der Wand, und warten noch auf staatliche Hilfen, die nicht kommen. Da kann man alles gebrauchen außer einer schwangeren Mitarbeiterin, die erstens krank ist und zweitens auf Lohnfortzahlung beharrt. Ich weiß natürlich nicht, was bei Mia los ist, da sie selbstverständlich nicht alles schreibt, was man wissen müsste, um vernünftig antworten zu können.


Mitglied inaktiv

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Das ist die hauptsache!


mellomania

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sie schreibt aber erst später von einem BV . nochmal, dass ihr geld zusteht ist klar. aber bv muss der AG ja wissen, damit er sich das zurückholen kann sollte es rechtens sein. das wusste Frau bader ja noch nicht.


Mitglied inaktiv

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Mellomania, die ap schreibt genau einmal das wort bv und du drehst gleich durch. Wahrscheinlich ist sie nicht so clever wie du....und schrieb es mißbräuchlich. Fakt ist, sie ist schwanger und ist au. Der ag hat reagiert und nachgefragt, wie lange voraussichtlich. Das nennt sich konkludentes handeln und beweist: er hat die au bekommen. Ein bv KANN sie ja gar nicht haben, denn wie wir alle durch dich ja wissen, wird das vom ag erteilt. Ende januar bis jetzt sind mehr als 6 wochen, sie fällt aus der lohnfortzahlung. Der ag hat aber der kk die zahlen nicht übermittelt, das ist eindeutig sein verzug und das macht er willkürlich. Sowas gibt es.


mellomania

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ich dreh definitiv nicht durch. nur sorry, wenn sie nichtmal weiß was sie hat und was nicht ist nicht immer der AG der böse, oder? ich wiederhole mich sehr gerne, extra für dich: es steht außer Frage dass ihr das geld zusteht. aber sie muss sich halt kümmern! ich lese nicht, dass sie da täglich anruft und alles möglich versucht! ich lese, dass sie einmal was eingereicht hat und seiter wartet und hier schreibt! und das sind welten, tut mir leid.


Mitglied inaktiv

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https://www.rund-ums-baby.de/recht/Schwanger-im-Krankenstand-AG-zahlt-nicht_221565.htm Sie hat mehrfach nachgefragt. Der ag hat die daten nicht an die kk übermittelt. Das ist keine holschuld vom an, sondern eine bringschuld vom ag. Der ag MACHT es einfach nicht! Rufst du jeden tag beim ag an und sagst ihm dass er dir dein gehalt überweisen muss? Hast du jemals in deinem arbeitsleben krankengeld bezogen? Ich würde mir einen anwalt nehmen. So wie frau bader geraten hat!


KielSprotte

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Was denn jetzt? AU oder BV??? Wenn BV, ist es klar, dass der AG keine Bescheinigung für Krankengeld erstellt, schließlich fällt die AP dann ja nicht nach 6 Wochen in den Krankengeldbezug. LFZG bei BV ist zu leisten, aber viele Firmen stehen momentan einfach mit dem Rücken zur Wand und können es sich schlichtweg nicht leisten ein VZ?-Gehalt ohne Gegenleistung zu zahlen und warten daher erst auf die Erstattung durch die KK - oder ggf. auch das Arbeitsamt falls Kurzarbeit zutreffen würde, bevor sie an die AN auszahlen! Redenden Leuten kann geholfen werden, hast du mal Rücksprache mit den Kollegen gehalten, wie es momentan überhaupt mit der Firma ausschaut?


Mitglied inaktiv

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Bei diesem Tread sieht man wieder, wie es sich entwickelt. Erst wird nur die AU rausgerückt und das der AG nicht zahlt. Dann auf Nachfrage ob denn geklärt wurde, ob geklärt wurde mit wieviel std man zurückkehrt aus der EZ kam nur das man die Schwangerschaft mitgeteilt hat .... Und nun plötzlich hat man ein BV? Was ja zweifelhaft ist, wenn man au eigentlich ist.


Mitglied inaktiv

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maaannn, du bist doch sonst nicht so ein klugschreiber!!! drehst jetzt du auch noch wegen 2 Buchstaben durch? die ap schreibt, der ag hat angerufen und gefragt, wann sie voraussichtlich wieder arbeiten kann. das allein ist ein Indiz dafür, dass er eine AU erhalten hat, die frage nach der dauer ist absolut üblich und berechtigt. wir wissen doch alle, dass ein Arzt gar kein bv ausstellen kann!!!!? in diesem thread sieht man eindeutig, dass der ag immer gut ist und schwangere nur eins im sinn haben: nicht mehr arbeiten zu müssen! und dafür auch noch Geld zu bekommen.


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