Aniko
Hallo Fr. Bader, ich bin jetzt ein Jahr im Erziehungsjahr , die endet am 10.4.2013 wie schauts es denn aus wenn ich jetzt wieder schwanger werden sollte und im Mai bzw. später entbinden sollte ? Bekomme ich das Elterngeld vom ersten Kind wenn ich im Mai entbinden sollte? Wie schaut es dann aus wenn das zweite Kind erst später geboren wird z.B. im Juli ? Muss ich die Monate die dazwischen liegen wieder arbeiten gehen bis zum nächsten Mutterschutz ? Vielen Dank im Vorraus für die Antwort LG
Hallo, man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten u dritten dranhängen (Frist Antrag 7 Wo.) oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Dabei muss man nicht immer ganze Jahre nehmen, es geht auch weniger oder mehr. Mit Zustimmung des AG kann man den Rest bis zu einem Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Da man in der Elternzeit und auch in der Schwangerschaft einem besonderem Kündigungsschutz unterliegt, braucht man eine Kündigung nicht zu befürchten. Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld. Wenn ein Zeitraum zwischen dem Ende der EZ und einem neuen Mutterschutz liegt, muss man natürlich arbeiten. Liebe Grüsse, NB
CKEL0410
Natürlich musst du wieder arbeiten,wieso auch nicht? Ganz normal bis zum mutterschutz! Die Monate wo du arbeitest werden mit dem normalen Gehalt berechnet wie es vorher aussieht im eg Bezug kann ich jetzt nicht sagen.
SumSum076
Solltest du wieder schwanger werden, hast du mehrere Möglichkeiten: - nach EZ wieder arbeiten gehen - Vollzeit oder Teilzeit Das würde wieder Mutterschaftsgeld geben und dein Elterngeld uU erhöhen. Lohnt sich vor allem, wenn mehrere Monate zwischen EZ-Ende und MuSchu-Beginn liegen. - die Zeit mit Urlaub überbrücken Geht nur, wenn zwischen EZ-Ende und MuSchu-Beginn ein paar Tage liegen. Je nach dem wieviel Urlaub du im Jahr so hast. Erhöht auch dein MuSchu-Geld, aber nur gering bis gar nicht das EG. - EZ verlängern bis zum Mutterschutzbeginn Geht max bis zum 3. Geburtstag von Kind 1. Da bekommst du auch Mutterschaftsgeld, erhöht das EG aber gar nicht. Gruß Sabine
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