Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger/ entbindungstermin 05/15/ befristeter AV 30.11.204

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Schwanger/ entbindungstermin 05/15/ befristeter AV 30.11.204

Ceydenkk

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Hallo ich bin in der 12 Woche schwanger, ich bin seid 3 Monaten krankgeschrieben, mein AV läuft am 30.11.2014 aus. Ich werde weiterhin krabkgeschrieben. Also bis zur entbindung. Wie sieht es mit dem mutterschatsgeld aus? Was erhalte ich bzw was steht mir zu? Kann mich bitte jmd aufklären? Danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, melden Sie sich schnellstens bei der Agentur für Arbeit - Sie sind schon zu spät! Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Eine Krankmeldung brauchst Du nur wenn Du eine Arbeit hast. Hast Du Dicb beim Arbeitsamt schon rechtzeitig gemeldet ? Ohne Job oder Leistungen irgendwoher musst Du Deine Krankenkasse sonst selbst bezahlen. Mutterschaftsgeld gibt es dann in Höhe des Krankengeldes. Elterngeld den Mindestsatz.


Ceydenkk

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Vielen dank für die antwort. Das dtimmt nicht ganz. Ich ksnn mich such krabkschreiben lassen ihne arbeit. Habe momentan ja arbeit und bekomme entgeltfortzahlung. Und das läuft auch so weiter bis ich gesund geschrieben werde (kk zahlt bis 1,5 jahre) also lasse ich mich auch weiterhin krankschreiben nach dem mein AV abgelaufen ist und bekomme nach wie vor die entgeldfortzahlung. Meine frage ist ja wie sich das mutterschaftsgeld dann rechnet. KK sagt ich müsse bis ein tag vor dem mutterschutz ich beschäftigt sein muss. Aber da mein AV ja 5,5 monate vorher ausläuft weiss ichvhalt nicht weiter. Die KK sagt so und andere sagen wiederum es dei egal ob mir oder ohne arbeit es wäre würde sich nach meinen einnahmen von den letzten 12 monaten errechnen..... Wie siehts denn jetzt wirklich aus... Ps: ich kann mich während ich krankgeschrieben bin nicht beim AA melden, da icxh dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe. Ich solle mich erst dort melden, wenn ich ungefähr wieder weiss wann ich gesund bin. Danke


Ceydenkk

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Vielen dank für die Antwort, aber was soe sagen stimmt nicht!!! Wenn man über längeren Zeitraum krabk geschrieben ist also entgeltfortzahlung erhält muss man sich NICHT beim AA melden. Das ist auch nicht meine Frage gewesen. Danke


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