Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

schwanger bzw 2.Kind in Elternzeit... wie läuft es mit Elterngeld u Elternzeit?

Frage: schwanger bzw 2.Kind in Elternzeit... wie läuft es mit Elterngeld u Elternzeit?

deedaa1

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Hallo, ich habe vor meiner Schwangerschaft Vollzeit gearbeit, nun bei meinem 1.Kind meine Elternzeit gesplittet (Juli 2015 - März 2016) und war dazwischen 3 Monate Teilzeit arbeiten (April - Juni 2016), weil mein Mann Elternzeit hatte. Nun habe ich bis Ende August noch bezahlte Elternzeit (1800€/Monat, wir haben uns das 1. Jahr komplett auszahlen lassen) und danach bleibe ich noch ein Jahr unbezahlt zu Hause (bis Aug 2017) und plane danach wieder in TZ einzusteigen. Ich arbeite an der Uni im öffentlichen Dienst. Wenn ich nun innerhalb des nächsten Jahres wieder schwanger werden würde.. 1. dann bekäme ich auch wieder ein volles Jahr Elterngeld oder? 2. das wäre dann 65% von meinem Halbtags-Verdienst, oder bekomme ich nichts? Weil ich ja quasi 12 Monate keine Einkünfte hatte...oder wie wird das Ganze berechnet? LG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Das Kind ist Juni/ Juli 2015 geboren? Sie bekommen EG nach dem Verdienst der letzten 12 Mo vor der Geburt. Ausgeklammert weden die Monate, in denen Sie EG bekommen haben. Es wird also jeden Monat, in dem Sie nicht schanger werden, weniger. Wenn Sie also zB ET im Mai 2017 hätten, würde es bis Mai 2016 zählen u dann noch zwei/drei Monate ausgeklammert. Liebe Grüße NB 2. s. 1.


deedaa1

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Ich habe gerade nochmal geschaut... Sie schrieben bei einem ähnlichen Fall: "Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt." Also zählen bei mir die Monate nicht, wo ich Elterngeld bekommen habe (da es nicht steuerpflichtig ist?), sondern es werden die 3 Monate Teilzeit von 2016 und die Vollzeit-Beschäftigung von 2015 zugrunde gelegt? Was ist mit "Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung" genau gemeint?


Sternenschnuppe

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Ausschlaggebend sind immer die 12 Monate vor neuem Mutterschutz. Deine ganzen Daten sind ( für mich ) verwirrend. Wann genau wurde das erste Kind geboren ? Welche Lebensmonate hattest Du Basiselteengeld, wann Elterngeld Plus ? Du schreibst komplett auszahlen lassen, also nicht Elterngeld Plus und in den 3 Monaten Teilzeit wurde das Einkommen voll aufs Elterngeld angerechnet ?


deedaa1

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Also wenn ich quasi jetzt schwanger werden würde, hätte ich nicht mehr gearbeitet, bevor meine Elternzeit ausläuft. Mein 1. und bislang einziges Kind wurde im Juni 2015 geboren, vor dem neuen Elterngeld Plus. Ich war vom 27.6 2015 bis 27.3 2016 in Elternzeit Teil 1, habe dann 3 Monate Teilzeit gearbeitet und bin ab dem 27.6. 2016 in Elternzeit Teil 2 gegangen... eigentlich läuft diese bezahlt nur noch bis Ende August. Dann habe ich um ein weiteres Jahr Elternzeit bis Ende Aug. 2017verlängert, allerdings unbezahlt. Das ELterngeld wurde damals von meinem Vollzeit-Gehalt berechnet, so dass ich den höchsten Satz von 1800€ bekam.


Sternenschnuppe

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Ok, also hattest Du 11 Monate Elterngeld und Dein Mann 3. Richtig verstanden ? Ab September würde dann alles mit 0€ in die Berechnung gehen. Je nachdem wie viele Monate da bis zum Mutterschutz zusammen kommen, wird von der Zeit vorher aufgefüllt um auf 12 Monate zu kommen. Da wo Du Elterngeld bekommen hast wird durch alten Lohn ersetzt, da wo Du Teilzeit gearbeitet hast zählt der Teilzeitlohn. Die Summe dessen geteilt durch 12 ergibt die Basis für das neue Elterngeld. Je mehr Nullrunden desto niedriger wird sie natürlich.


deedaa1

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ja, genau ich 11 Monate, mein Mann 3! sorry, ich stehe grad total auf dem Schlauch ;) Kannst du das bitte mit einem Beispiel verdeutlichen...? Ich kapiere das nicht so richtig, weil ich jetzt quasi 1 Jahr keine Einkünfte habe. Wenn ich zB ab Juni 2017 in Mutterschutz gehen würde, wären das 9 Monate mit 0€ und da würde dann so getan, als hätte ich in der Zeit alten Lohn (Vollzeit) bekommen?


SumSum076

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Wenn du jetzt schwanger würdest, käme das Kind Anfang Mai 2017. Der Mutterschutz würde im März starten. Dann würden zur Berechnung herangezogen: Feb 17 (1) Jan 17 (2) Dez 16 (3) Nov 16 (4) Okt 16 (5) Sep 16 (6) dann nicht wg Elterngeldbezug Mai 16 (7) Teilzeit Apr 16 (8) Teilzeit dann nicht wg Elterngeldbezug und von davor 4 Monate mit altem Vollzeiteinkommen. Käme das 2. Kind zB Ende August 2017 und der Mutterschutz würde im Juli anfangen, dann wären die Monate mit altem Einkommen nicht in der Berechnung mit drin. Stattdessen sind es 4 weitere Monate ohne Einkommen. Gruß Sabine


Sternenschnuppe

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Man bekommt 65% vom Durchschnittsnetto der 12 Monate vor Mutterschutz des Kindes. Wenn Du das Beispiel von SumSum nimmst ergeben sich viele Monate ohne Einkommen, genau 6. Drei mit dem Teilzeiteinkommen macht 9 und somit noch 3 mit altem Einkommen vor dem ersten Kind. Elterngeldmonate werden durch alten Lohn ersetzt. Du verdienst ja recht ordentlich, für einfache Zahlen nehme ich mal 3000€ netto vor dem ersten Kind und 1500€ in Teilzeit. Macht also 6x0€ plus 3x 1500€ plus 3x 3000€. Sind an echtem Einkommen 13.500€ Das teilst Du durch 12 um den Durchschnitt zu ermitteln , also 1125€ pro Monat. Bis 1200€ gibt es 67% als Elterngeld, also wären es für Dich dann 753,75€ Elterngeld plus 10% Geschwisterbonus bis das erste Kind 3 ist. Sollte der Mutterschutz des zweiten Kindes in der Elternzeit beginnen, kannst Du diese zum Tag vor Mutterschutz beenden und bekommst dann Mutterschutzgeld wie beim ersten Kind.


deedaa1

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Danke euch sehr ;) Soweit habe ich endlich alles verstanden... Puh ;) Das hieße, wenn ich jetzt so "spät" schwanger werden würde, so dass ich zB erst ab Januar 2018 wieder in Mutterschutz gehen würde (hätte dann also Sept, Okt, Nov, dez 2017 noch Teilzeit gearbeitet), dann würden zur Berechnung diese 4 Monte mit TZ-Einkünften herangezogen, und auch 8 Monate mit 0€? Dann hätte ich quasi nur 6000€/12 = 500€ im Monat? Blöde Frage, aber wann sollte man denn eine Schwangerschaft nun am besten planen?


deedaa1

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Ups vergessen... 67% -> Ich bekäme nur 335€....:/


Sternenschnuppe

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Ne. Oha, hoffe das verwirrt nicht wieder :-) Bei allem unter 1000€ bekommt man für jede 20€ die fehlen 1% mehr. Macht bei 500€ Durchschnittseinkommen ja 500 die fehlen. Also nicht 67% , sondern plus 25% = 93% von 500€ als Elterngeld. Dann 75€ Geschwisterbonus ( ist das Minimum für Geschwisterbonus wenn 10% weniger sind ) bis Kind 1 drei ist. Das beste Timing bei Dir wäre dann erst 4-5 Monate Teilzeit zu arbeiten und dann schwanger zu werden. Dann bekommst Du bis zum Mutterschutz wieder 12 Monate zusammen. Und : Wenn der Mutterschutz nicht gerade am 1. beginnt eines Monates, sondern später, dann kannst Du darauf verzichten dass dieser Monat ausgeklammert wird bei der Berechnung wenn die Monate nicht reichen und auf Monate mit 0€ zurückgegriffen werden würde. Dann bekommst Du das Einkommen bis zum Mutterschutz angerechnet. Bei Nullrunden in der Zeit davor lohnt sich das immer eigentlich. Falls Du die 12 nicht vollbekommst


Sternenschnuppe

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Und noch etwas. Arbeite dann auf jeden Fall Teilzeit IN Elternzeit ( 3. Jahr anhängen ). Dann bleibt Dein Vollzeitvertrag erhalten und Du kannst die Elternzeit zum Tag vor neuem Mutterschutz beenden und bekommst dann den Vollzeitlohn in der Mutterschutzzeit.


SumSum076

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Erhöht sich wirklich auch dann der Prozentsatz, wenn das reguläre Einkommen über 1000 Euro, der Jahresdurchschnitt aber unter 1000 Euro liegt? Gruß Sabine


Sternenschnuppe

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Guten Morgen Ja. Ich kann später suchen, aber es steht meiner Meinung nach geschrieben, dass das vom Jahresdurchschnitt berechnet wird.


Sternenschnuppe

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Doch schnell gefunden. https://www.dortmund.de/media/p/versorgungsamt/download/flyer_elterngeld.pdf Da steht immer durchschnittliches Einkommen. Das wird ja auch hier mit den Nullrunden ermittelt.


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