Kathiii
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe dieses Jahr mein Studium zur Sozialarbeiterin erfolgreich abgeschlossen, allerdings gehört zu meiner akademischen Ausbildung ein 1jähriges Anerkennungsjahr in der Praxis um die staatliche Anerkennung meines Berufes zu erhalten. Seit knapp 2 Monaten habe ich eine Praxisstelle in einer JVA sicher, jedoch ist der festgelegte Arbeitsbeginn erst zum 01.10 diesen Jahres. Nun weiss ich ungefähr seit 3 Wochen das ich schwanger bin und fühle mich durch die Situation jetzt doch sehr verunsichert. Da sich die Praxisstelle in einer JVA befindet ist es aufgrund der Gefahrengrundlage ja nun so, dass schwangere Angestellt i.d.R. in ein Beschäftigungsverbot gehen. Jedoch habe ich dort ja noch gar nicht wirklich begonnen zu arbeiten und mein Gewissen wiegt schwer meinen zukünftigen Arbeitgeber über die Situation zu informieren und im Anschluss daran ins Beschäftigungsverbot zu gehen und trotzdem eine Bezahlung zu erhalten. Auf der anderen Seite sehe ich extrem meine Existenz gefährdet, wenn ich das schon bestehende zukünftige Arbeitsverhältnis aufgrund meiner SS absage, da ich dann auf Hartz 4 angewiesen wäre. Hinzukommt das mein Partner sich noch in der Ausbildung befindet und ebenfalls über sehr wenig Einkommen verfügt. Wie könnte eine vernünftige Entscheidung in diesem Fall aussehen? Liebe Grüße
Hallo, ich würde parallel versuchen, etwas anderes zu finden. Es könnte das Problem bestehen, dass das Anerkenntnisjahr wegen dem BV nicht anerkannt wird - Sie haben ja tatsächlich nicht gearbeitet. Liebe Grüße NB
Mamamaike
Hallo, such Dir eine andere Stelle, in der Du schwanger arbeiten darfst. Lass Dich für die Schutzzeiten und eventuelle Elternzeit freistellen (dann bekommst Du ja wenigstens etwas Geld), danach arbeitest Du die fehlende Zeit für das Anerkennungsjahr nach. Kümmer Dich jetzt schon um eine adäquate Kinderbetreuung. Dein Partner spart oder sorgt für zusätzliches Einkommen, sofern das irgendwie möglich ist. So machen es unsere Schülerinnen im Berufspraktikum bei Schwangerschaft. Wenn die JVA Dein Wunschplatz ist, kannst Du da auch immer noch später arbeiten, aufgeschoben ist ja nicht aufgehoben. Viele Grüße
Mitglied inaktiv
Ich glaube auch kaum, dass das Anerkennungsjahr anerkannt, wenn man so gar nicht arbeitet. Sorry für die nächsten harte Worte: die Schwangerschaft kommt nicht gerade günstig wenn davon ein Abschluss abhängt.
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