Sehr geerte Frau Bader,
ich würde gern wissen, inwieweit erwachsene, selbst verdienende Kinder mit einer eigenen Familie für Schulden ihrer Eltern verantwortlich gemacht werden. Der Vater meines Freundes wird für seine Firma (eine GmBH) Insolvenz anmelden müssen und ca. 500.000 € Schulden haben. Natürlich sind wir gern bereit, ihn für das alltägliche Leben finanziell zu unterstützen - nur diese immens hohe Summe macht uns Sorgen.
Werden Kinder für Schulden ihrer Eltern haftbar gemacht? Und sind Kinder gesetzlich zu Unterhaltszahlungen gegenüber ihren Eltern verpflichtet? Wer legt die Höhe dieser Zahlungen fest?
Vielen Dank,
Anja
Mitglied inaktiv - 08.12.2002, 12:41
Antwort auf:
Schulden der Eltern.
Hallo Anja,
solange Dein Freund keine Bürgschaft für die Schulden seines Vaters unterzeichnet hat, ist er auch nicht dafür haftbar zu machen. Er sollte später auch das Erbe ausschlagen, da dieses nicht nur das Eigentum, sondern eben auch die Schulden betrifft.
Eltern sind ihren Kindern gegenüber zu Unterhaltszahlungen verpflichtet, umgekehrt ist es genauso. Der Staat, in diesem Falle das Sozialamt, berechnet die Höhe der zu zahlenden Leistungen nach dem Einkommen Deines Freundes. In wiefern hier eigene finanzielle Verpflichtungen abgezogen werden, weiß ich nicht, aber da kann Euch die zuständige Behörde weiterhelfen.
Solltet Ihr beiden heiraten, so mußt wenigstens nicht Du für Deinen Schwiegervater aufkommen, Ihr werdet aber dennoch gemeinsam weniger Geld zur Verfügung haben. Das sollte man durchaus beachten und u.U. durchrechnen. Ich würde mich außerdem informieren, ob Dein Partner die Möglichkeit hat, Hausmann zu werden, oder ob er - wie bei einem Kind nach der Trennung - verpflichtet ist, die Zahlungen auf jeden Fall zu leisten.
Alles Gute!
Heike
Mitglied inaktiv - 08.12.2002, 21:44