Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schnuppertätigkeit in der Elternzeit

Frage: Schnuppertätigkeit in der Elternzeit

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, ich befinde mich zur Zeit in Elternzeit (ungekündigte Anstellung). Nach Umzug in ein neues Bundesland, habe ich mich hier auch neu beworben und nun bin ich zum Schnupperarbeiten eingeladen (ohne Entgelt). Muss ich meinen Arbeitgeber informieren darüber?? Sollte das bei dem neuen AG klappen, kann ich dann einfach den Arbeitsvertrag aufheben lassen, da die Kündigungfrist ja dann nicht mehr eingehalten werden kann??


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der alte AG muss zustimmen. Ansonsten gelten die normalen Kù-Friste, die man aber einvernehmlich umgehen kann Liebe Grùsse aus bella italia NB


Mitglied inaktiv

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die Schnuppertätigkeit muss ich aber nicht abstimmen mit meinen AG oder?


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