Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Scheidung....

Frage: Scheidung....

Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann hat die Scheidung eingereicht und der Termin ist nun in zwei Wochen. Ich selbst habe keinen Anwalt. Wir haben zwei gemeinsame Kinder, 2 und 5. die Kinder wohnen bei mir. Den Umgang habe wir selbst geregelt, was ihm aber nicht immer recht ist, weil die Grosse oft nicht zu ihm will und sie somit auch mlcht immer sieht. Ebenso haben wir den Unterhalt so geregelt. Meine Frage: Er hat jetzt nur die Scheidung beantragt. Kann er vor Gericht aber dennoch sagen, dass er den Umgang nun doch gerichtlich geregelt haben möchte oder ähnliches und das darüber ein Vergleich geschlossen werden soll? Dann stehe ich nämlich doof da ohne Anwalt? Oder wäre das dann ein neues Verfahren?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das wäre ein neues Verfahren. In diesem Verfahren (Scheidung) können Sie keine Anträge stellen. Liebe Grüße NB


cube

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Neues Verfahren. Der scheidungstermin selbst ist ja nur eine Formalität, die eben eure Ehe offiziell beendet. Umgangsrecht würde dann über Familiengericht geregelt, vorher würde es aber mit Sicherheit erst mal übers Jugendamt laufen, also eine außergerichtliche Einigung angestrebt. Da würde dann sicher auch darauf geachtet werden, dass die Tochter dem umgangswilligen Vater nicht durch zu wenige Besuche entfremdet wird. Sprich: die Begründung „sie will nicht“ wird so eher nicht akzeptiert werden. Da liegt es an den Eltern - die ihr trotz Scheidung immer noch gemeinsam seid - entsprechend für Sorge zu tragen, dass Umgang stattfindet. Ich kann durchaus verstehen, dass du ein unwilliges Kind nicht zwingen willst. Aber sie ist erst 5 und kann sowas nicht wirklich selbst entscheiden. es wäre wichtig, dass sie übervregelmßigen Kontakt auch merken kann, dass ihr Vater sie wirklich sehen will. Und da bist du dann auch in der Pflicht, sie zu ermuntern. Immer vorausgesetzt natürlich, der Vater kümmert sich wirklich und es liegt keine irgendwie geartete Kindeswohlgefährdung vor.


Mitglied inaktiv

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Man hat im letzten halben Jahr minimum 15 x empfohlen endlich einen eigenen Anwalt zu beauftragen *kopfschüttel*. Alles Gute...


Mitglied inaktiv

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mein exgatte hat innerhalb des scheidungsverfahrens einen antrag wegen umgangsrecht gestellt. das wurde dann beim scheidungstermin separat behandelt. 12345 hat recht. es wurde dir xmal zum anwalt geraten.


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