Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Scheidung als Grund für Verbleib im alten Schulsprengel?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Scheidung als Grund für Verbleib im alten Schulsprengel?

Mercedes22

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, Mein Sohn wird im September in Bayern eingeschult. Mein Mann und ich möchten uns Scheiden lassen. Unser Haus soll verkauft werden und vom Erlös wird sich jeder eine eigene Wohnung Kaufen. Nun wird aber leider keiner fündig in dem Stadtteil,in dem sich unser Schulsprengel befindet. Dort ist der Immobilienmarkt wie leer gefegt. In den angrenzenden Stadtteilen (Entfernung ca. 2 km) sieht es deutlich besser aus. Angenommen, ich finde in einem der Nachbar-stadtteile eine Wohnung, könnte Ich dann an der Schule,in die mein Sohn geht, einen Gastschulantrag stellen mit der Begründung, dass wir ihm neben der Scheidung nicht auch noch einen Schulwechsel zumuten wollen? Wenn nein, kann mein Sohn zumindest noch das laufende Schuljahr zu Ende machen? Oder muss dann sofort gewechselt werden, wenn keiner der beiden Elternteile mehr im Sprengel wohnt? Ich vermute, dass ich kaum vor Weihnachten fündig werde, beim Immobilienkauf mahlen die Mühlen ja deutlich langsamer als beim Mieten. Zur Miete kann ich nicht gehen, 3 oder 4 Zimmer-wohnungen (habe 2 Kinder) sind bei uns unbezahlbar (über 1500 Euro). Kaufen geht gut, da ich ein halbes Haus zu Geld machen kann... Vielen Dank schon im voraus!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, die wesentliche Frage ist, ob es die gleiche Gemeinde ist oder nicht. Wenn es die gleiche Gemeinde ist, haben Sie sehr gute Chancen. Ansonsten ist es eine Kostenfrage und muss zwischen den beiden Gemeinden intern geklärt werden. Beide müssen zustimmen. Wie das realisiert wird, ist auch nicht pauschaliert zu sagen. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass man erwartet, dass sie innerhalb des Schuljahres wechseln. Liebe Grüße NB


Ani123

Beitrag melden

Ich betreue ein Kind, das geht zur Schule, welche über 5km entfernt. Es ist der gleiche Landkreis. Die Schule Vorort wäre nur 500m entfernt. Die Eltern sind kurz vor Schulanfang umgezogen, haben das Kind erst nach Schulbeginn umgemeldet. Es ist jetzt in der 3.Klasse und wird die Grundschule dort beenden. Probleme gab es deshalb nie. Allerdings sind in der Klasse am Anfang nur 17 Kinder gewesen; Schwund gibt es auch da, so dass es aktuell 13 oder 14 sind. Vielleicht spricht das auch dafür, dass es bleiben kann.


Mercedes22

Beitrag melden

Vielen Dank für deine Antwort, das gibt mir etwas Hoffnung. Die Schule meines Sohnes ist aber leider ziemlich voll, es wird bereits eine 2. Schule gebaut. Einfach so darf er sicher nicht bleiben. Drum die Frage, ob die Scheidung evtl ein Grund sein könnte, dass er zumindest das Schuljahr zu Ende machen darf...?


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Also bei uns im Norden besteht freie Schulwahl (sofern die Kinder aus dem Einzugsgebiet bei Einschulung versorgt sind) Wer dann dabei ist bleibt es auch. Da kommt ja in der laufenden Klasse selten wer dazu. Mein Kleiner hat sogar eine Einladung bekommen, da er als Geschwisterkind auch genommen wäre, trotz anderem Einzugsgebiet. Ich weiß nicht ob das regional unterschiedlich ist. Hier ist nur entscheidend wie es bei der Einschulung aussieht mit den ansässigen Kindern und wie viele externe noch Platz finden. Es ist ja nicht wie beim Kindergarten, der bezuschusst wird.


Strudelteigteilchen

Beitrag melden

Zitat: "Es ist ja nicht wie beim Kindergarten, der bezuschusst wird." Wer finanziert die Grundschule denn Deiner Ansicht nach? Die Eltern etwa? Umgekehrt wird ein Schuh draus: Der Kindergarten wird wenigstens zu einem Teil auch von den Eltern finanziert (zumindest meistens, obwohl ja auch das derzeit aus der Mode kommt), aber die Grundschulen werden komplett von der Kommune getragen. Wobei natürlich ein Wechsel des Sprengels nicht automatisch einen Wechsel der Kommune bedeutet. @ AP: Erkundige Dich mal bei der Leitung der aktuellen Schule, dort wird man Dir das am ehesten sagen können. Ich habe - in Bayern - schon beides erlebt: Einen Schulleiter, der ein wegziehendes Kind gerne in seiner Schule behielt, weil sonst der Klassenteiler unterschritten worden wäre, und einen Schulleiter, der ein wegziehendes Kind nicht behalten wollte, weil seine Klassen eh übervoll waren. Zumindest aber halte ich es für sehr wahrscheinlich, daß Dein Kind noch das gerade startende Schuljahr an der aktuellen Schule beenden darf - zumindest wenn Du nicht vor dem 10.9. umziehst, was ja doch eher unwahrscheinlich sein dürfte.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader,da ich überlege mich zu trennen und mit dem Kind in eine Wohnung zu ziehen, habe ich folgende Frage.Wir sind verheiratet,das Haus ist in 1 Monat abbezahlt.Paartherapie hilft nicht,Vater depressiv,ich möchte es dem Kind weiterhin ersparen das mitmachen zu müssen.Ich arbeite 15 Std,habe einen Festvertrag über 24 Std. Wo bekomme ic ...

Hallo Frau Bader, im September 2021 wurde mein erstes Kind geboren. Ich hatte zwei Jahre Elternzeit mit Elterngeld Plus (geendet Juni 2023). Nun bin ich wieder schwanger und habe am 3. Januar 2024 Entbindungstermin. Diesen Sommer (2023) habe ich ein Nebengewerbe angemeldet, es ist schleppend angelaufen, konnte bisher 3 Rechnungen schreiben und ...

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann und ich leben seit über einem Jahr in Trennung. Dazu habe ich zwei Fragen: 1. Derzeit befinde ich mich noch in Elternzeit und erhalte 900€ Elterngeld plus. Wäre die Scheidung erheblich günstiger, wenn ich sie noch in der elternzeit einreichen würde als erst in ein paar Jahren? Aktuell könnte ich mir weder d ...

Guten Tag Frau Bader,  unsere Tochter besucht seit einigen Jahren einen Kindergarten. Nun hatte sie das Pech das wiederholt ihre besten Freunde den Kiga gewechselt haben. Letztes Jahr auch noch ihre Bezugsbetreuerin.  Leider hat uns niemand informiert wer nun die Betreuung übernommen hat, wir vermuten die neue Leiterin. Sie ist recht jung und ...

Sehr geehrte Frau Bader,  wir haben nach den Sommerferien den Kindergarten gewechselt aus triftigen Grund! Nun sind unsere Zwillingsjungs in einem anderen Kindergarten wo (aufgrund einer Erkrankung bei Geburt (Teratom im Brustkorb ohne bleibende Schäden) direkt gefragt wurde ob er Einschränkungen hätte, welches wir verneinten)! Letzte Woche nac ...

Hallo Frau Bader, ich stehe vielleicht vor dem schwierigsten Schritt meines Lebens mich von meinem Mann scheiden zu lassen. Wir sind 20 Jahre zusammen und haben einen 3-Jährigen Sohn. In Streitsituationen hat mein Mann mir bereits gedroht, dass unser Kind 50% bei ihm leben wird. Mir bereitet der Gedanke große Angst und Sorge.  Unser Sohn ...

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann und ich sind 10 Jahre verheiratet.  Er hatte zu Beginn unserer Ehe noch eine Lebensversicherung und eine andere Versicherung (Event. Rente) die er aufgelöst hat. So war es z.B. möglich, dass ich länger zu Hause bleiben konnte um mich um unsere Tochter zu kümmern. Auch, war er zu Beginn unserer Ehe selbstständ ...

Sehr geehrte Rechtsanwältin, mein Kind kommt voraussichtlich Anfang November zur Welt.  Der biologische Kindesvater ist mein aktueller Partner.  Aktuell befinde ich mich in Scheidung und diese ist im Juni, dann bin ich rechtskräftig im Juli geschieden.  Brauche ich trotzdem wenn das Kind im November zur Welt kommt zur Vaterschaftsanerkennung ...

Sehr geehrte Frau Bader. Ich bin eine Ärztin und trotzdem suche ich schon 9 Monaten eine Arbeit. Ich bin meistens gar nicht zum Bewerbungsgespräch eingeladet. 3 mal wurde ich zwar eingeladet, aber in alle Fälle wurde mir gesagt, dass ein Problem ist, dass ich jetzt von Elternzeit komme, also dass ich "zu lange weg von Krankenhaus war" und dass sie ...

Guten Morgen Frau Bader, und hallo an die Forengemeinde, ich habe eine Frage dazu, wie es zukünftig mit der Ehewohnung weitergeht. Beide Eheleute unterzeichneten einst den Mietvertrag. Verlauf: Das Ehepaar trennte sich und lebte zunächst noch einige Tage gemeinsam in der ehelichen Wohnung. In einer Gerichtsverhandlung erklärte sich einer de ...