Hallo! Mein Mann is in EZ mit EG. Unser Sohn ist am 27. Juli geboren. Am Tag nach der Geburt kam das Juli-Gehalt. Im August kam eine Nachberechnung für Juli, in der ihm die fünf Tage EZ im Juli vom Gehalt negativ ausgewiesen wurden. Im September ein Schreiben, er soll doch den Fehlbetrag bitte überweisen, da sie ihn nicht in nächster Zeit vom Gehalt abziehen können. Am letzten Freitag kam eine weitere Nachberechnung, in der er die für die fünf Tage zuviel gezahlten Sozial- und Rentenbeiträge zurückbekommen hat. Es sind ja jetzt beides kein Einkommen, oder? Also wir müssen jetzt nicht, weil vom AG Geld und zwei Lohnabrechnungen eingingen im September das der EG Stelle melden, oder? Gearbeitet hat er ja nicht. LG Lilly
Mitglied inaktiv - 03.10.2016, 13:58