Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

rücktritt mietvertrag VOR einzug

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: rücktritt mietvertrag VOR einzug

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oh man,nun hat mein schwager (22) am montag (vorgestern) einen mietvertrag für 2 zkb unterschrieben.mußte gleichzeitig 300 euro kaution abgeben (ist doch auch unzulässig oder) na nun hat er aber mit einer versetzung zu rechnen (weiter weg ca 150km) u möchte nun den vertrag aufheben/zurücktreten. geht das??oder hat der vermieter das recht auf 3 monatige kündigungszeit??


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Sobald ein Mietvertrag unterschrieben wurde, ist er ordnungsgemäß zu kündigen (mitsamt Kü-Frist). Eine Art Widerrufsfrist gibt es (wie im Fernabsatzverkehr) nicht. Eine Provision oder Kaution ist auch rechtens.


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Hallo, also ich würde dem Vermieter das so schnell wie möglich mitteilen und ihm die Situation schildern! Welcher Art ist denn die Versetzung?? Ist er Beamter oder von der Firma aus??? Vielleicht hat der Vermieter ja noch einen anderen Interessenten??? Wir hatten mal ne ähnliches Situation...waren die Vormieter und die neuen Mieter hatten schon unterschrieben und nach 3 Tagen wollten sie doch nicht mehr...klar hätten sie ordentlich kündigen müssen usw. aber unser Vermieter war dann kulant, da er noch andere Interessenten hatte, die sich gefreut haben, die Wohnung doch noch zu bekommen...die anderen sind also mit einem blauen Auge davongekommen... lg und viel Erfolg! heike


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unterzeichnung zu nehmen.soweit ich weiß hat man dafür doch auch ne zeit und bezahlt spätestens zum einzug.


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das Problem der Kaution ist doch völlig zweitrangig! Eine Kaution erhaltet ihr doch zurück, wenn die Wohnung ordnungsgemäß verlassen wird. Was hat denn die Kaution mit einer Kündigung zu tun? Fakt ist, dass der Vermieter nicht gezwungen ist, auf die ersten Monatsmieten zu verzichten und euch aus dem Mietvertrag zurücktreten zu lassen. Im Normalfall gelten drei Monate Kündigungsfrist und bis dahin muss auch die Miete gezahlt werden.


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1. wohnt noch jemand darin bis zum 1.7. 2. kann mein schwager der gerade ein halbes jahr arbeitet doch nicht soviel geld für nichts ausgeben da noch jmd darin wohnt kann sie doch ne anzeige schalten u nen neuen mieter suchen. mein schwager würde die whg mit kußhand nehmen,er kann für die versetzung ja nichts.soll er da absagen,job verlieren nur damit die vermieterin ihren "ziegenbock" durchsetzten kann??? kaution ist nicht zweitrangig,wenn er sich an regeln halten muß (miete 3 monate zahlen usw)muß sie sich auch an die regel halten,daß er für die kautin bis zum tage des einzugs zeit hat. DANN gleiche regel für alle


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Wenn der neue Mietvertrag erst ab 01.07. ist, kann man ja auf jeden Fall versuchen, bis dahin oder etwas später einen neuen Mieter zu finden, so dass nicht volle 3 Monate Kündigungszeit entstehen. Muß natürlich mit dem Vermieter abgesprochen werden - und zwar so schnell wie möglich. Die neue Arbeitsstelle zu kündigen, nur weil ein Mietvertrag unterzeichnet wurde, ist Unsinn. Auf den Vermieter wegen der Kaution zu schimpfen finde ich auch quatsch. Wenn Dein Schwager gezahlt hat, ist es ja sein Problem. Ist doch alles Verhandlungssache.


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mit "Rund ums Baby" zu tun, oder?!


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...lies Du Dir doch am besten mal die Kopfzeile dieses Forums durch: Fragen rund ums Recht (z.B. Recht am Arbeitsplatz während der Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit, Erziehungsgeld und Elterngeld) beantwortet auf dieser Seite Nicola Bader Rechtsanwältin Vielleicht verstehst Du dann den Hinweis, daß die Probleme Deines Schwagers mit seiner Vermieterin hier nicht zum Thema passen....


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gerne-mama: es gibt im netz sicher ein geeigneteres Forum wo man dir helfen kann.viel glück


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Frau Bader würde zumindest nicht antworten, weil es wie oben erwähnt nicht um Familienrecht usw. geht... Das mit der Kaution ist rechtens und er bekommt sie ja zurück, wenn er nicht einzieht. Er wird wohl Pech haben, denn unterschrieben ist angemietet es sei denn der Vermieter ist kulant. Wenn nicht wird er eine Miete zahlen müssen für eine Wohnung in der er nicht lebt zumindest für die Kündigungs-Monate. Wenn einer ne Wohnung mietet, die andere noch nicht abgelaufen ist zahlt er auch 1 "für nichts"... shit happens... das muß gut organisiert sein und so ein Hin und Her macht kaum ein Vermieter mit. lG Kerstin


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